27.01.2016 | 21:20:00 | ID: 21794 | Ressort: Umwelt | Tier

Backhaus: Beim Dauerbrenner Wolf ignoriert die CDU die Faktenlage und schürt lieber Angst

Schwerin (agrar-PR) - Zu den jüngsten Äußerungen der agrarpolitischen Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion im Nordkurier stellt Umwelt- und Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus fest:
„Frau Schlupp ignoriert mal wieder die Faktenlage beim Wolf. Entgegen ihrer Äußerungen stelle ich klar, dass die Rechtslage bei einem vermeintlichen Problemwolf schon heute den Abschuss ermöglicht; dass die Aufnahme ins Jagdrecht außer mehr Bürokratie nichts bringen würde, zumal der Wolf aufgrund seines internationalen Schutzstatus dann auch nicht bejagt werden dürfte.“

„Und wenn man dann wie Frau Schlupp in aller Öffentlichkeit behauptet, dass es mehr Wölfe gibt als angenommen, dann bitte ich sie auch, dies nachzuweisen. Alles andere ist nur Panikmache und damit unseriöse Politik“, erklärte der Minister.

In Deutschland sind derzeit 31 Wolfsrudel, 8 Wolfspaare und 6 territoriale Einzelwölfe amtlich und wissenschaftlich nachgewiesen worden. Davon halten sich zwei Wolfsrudel und ein Einzelwolf in Mecklenburg-Vorpommern auf.

Nach dem Sicherheits- und Ordnungsgesetz kann ein Wolf bereits heute erlegt werden. Wer den Wolf jedoch ohne Genehmigung bejagt, verstößt gegen internationales-, europäisches-, Bundes- und Landesrecht. Denn der Wolf ist ein streng geschütztes Tier. Die geforderte Aufnahme ins Jagdrecht würde nichts daran ändern. Ändern würden sich nur die Zuständigkeiten.

Der Wolf würde aufgrund der Schutzerfordernisse eine ganzjährige Schonzeit erhalten und viele Aufgaben wie z.B. das Monitoring, die Finanzierung für Maßnahmen zum Schutz des Wolfes, für die Forschung oder Ausgleichzahlungen müssten der Jägerschaft übertragen werden. „Der Landesjagdverband hat mehrfach öffentlich betont, dass er der Aufnahme eben aus diesen Gründen skeptisch gegenüber steht. Vielmehr haben wir mit dem ‚Managementplan für den Wolf in Mecklenburg-Vorpommern‘, der von Landwirten, Jägern und Naturschützern hoch anerkannt ist, seit 2010 die Grundlage für den weiteren Umgang mit dem Wolf geschaffen“, so Dr. Backhaus.

Im Falle von Schäden an Haus- und Nutztieren können bis zu 100 % Zuwendungen gewährt werden, wenn unverzüglich nach Feststellung des Schadens ein vom Land benannter Rissgutachter den Wolf als Schadensverursacher nicht ausschließen kann. Auch werden die Anschaffung beispielsweise von Zäunen und Hütehunden gefördert.

„Ich bitte daher auch alle Tierhalter, die Vorkehrungen einzuhalten, damit sich der Wolf erst gar nicht an die Futterquelle Schaf oder Ziege gewöhnen kann. Schließlich ist ein Schaf im Gegensatz zum Wild leichter zu erbeuten, da bei der Domestikation der Fluchtreflex der Tiere stark abgenommen hat. Sollte sich ein weiteres Rudel außerhalb der derzeitigen Wolfsgebiete ansiedeln, dann werden wir über die Gebietskulisse auch noch einmal reden müssen. Aber bisher haben wir keinen weiteren sesshaften Wolf nachweisen können. Insofern bitte ich Frau Schlupp: Immer schön bei den Fakten bleiben!“, so der Minister. (regierung-mv)
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