04.03.2016 | 18:05:00 | ID: 21976 | Ressort: Umwelt | Tier

Backhaus: „Jäger sind unerlässlicher Partner beim Erhalt der Artenvielfalt“

Schwerin (agrar-PR) -

Anlässlich der morgen in Linstow stattfindenden 27. Landesdelegiertenkonferenz des Landesjagdverbandes Mecklenburg-Vorpommern würdigt Dr. Till Backhaus, Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz, vorab die vielfältigen Leistungen der Jäger für Natur und Gesellschaft.

„Die Jagd ist in der Bevölkerung unseres Landes fest verankert. In MV besitzen derzeit etwa 11.600 Personen einen Jagdschein, 86% sind Mitglied im Landesjagdverband. Auf 180 Einwohner kommen eine Jägerin oder ein Jäger, damit hat MV nach Niedersachsen und Schleswig-Holstein die dritthöchste Jägerdichte Deutschlands. Die Jäger leisten in vielen Stunden unermüdlicher Tätigkeit großes für die Natur, die Hege und Pflege, sowie das Brauchtum der Jagd. Dabei bilden der Wald und das Wild eine starke und verlässliche Einheit. Die Jägerinnen und Jäger haben ein großes Interesse daran, die Lebensgrundlagen für einen gesunden und artenreichen Wildbestand zu sichern und zu verbessern und verursachte Schäden des Wildes zu begrenzen. Nicht umsonst ist der Landesjagdverband ein anerkannter Naturschutzverband“, betont Dr. Till Backhaus.

Der Minister weist im Vorfeld seines Besuches insbesondere auf die Bedeutung der Jagd für das gesellschaftliche Zusammenleben hin: „Die Jagd spielt in vielen Dörfern unseres Landes eine wichtige Rolle. Die Jägerschaft organisiert viele Veranstaltungen und Feste im Land, die von den Menschen sehr geschätzt werden. Auch das Engagement der Jägerschaft in der Kinder- und Jugendbildung ist von unschätzbarem Wert für die Wahrnehmung der Natur und die Identifikation mit der eigenen Heimat. So wirkt der Landesjagdverband intensiv bei dem Schulprojekt ‚Lernort Natur‘ mit.“ In Damm (Landkreis Parchim-Ludwigslust) wurde im vergangenen Jahr ein Kinder- und Jugendlehrpfad eingerichtet. Die Stiftung Wald und Wild initiierte darüber hinaus bislang über 75 Projekte in den Bereichen Jagdethik, Umweltbildung für Kinder und Jugendliche sowie zur Erlebbarkeit der Natur.

Lobend erwähnt der Minister auch die Jungjägerausbildung in MV: „Mit Stolz und Freude nehme ich zur Kenntnis, dass die Jagd auch bei vielen jungen Menschen auf Begeisterung stößt und wir mit der Jungjägerausbildung inzwischen die drohende Überalterung der Jägerschaft besser auffangen können. Mit der neuen Jägerprüfungsordnung heben wir Ausbildung und Prüfung in ihren qualitativen und quantitativen Anforderungen außerdem noch einmal an. Jeder Nachwuchsjäger, der diese Prüfung besteht, die wegen ihres hohen Schwierigkeitsgrades zu Recht ‚grünes Abitur‘ genannt wird, verdient höchste Anerkennung.“

Im Jagdjahr 2014/2015 konnten insgesamt rund 130.000 Schalenwild erlegt werden. Davon wurden etwa 55.000 Stück Rehwild, ca. 7.700 Rotwild, rund 11.500 Damwild und 55.000 Stück Schwarzwild erlegt. In den vergangenen 25 Jahren konnten die Jägerinnen und Jäger im Land Wildbret mit einem Gesamtwert von 140 Mio. € nutzen. „Heimisches Wildfleisch erfreut sich einer immer höheren Beliebtheit und besticht auch durch seine Öko-Bilanz. Da Wild in der freien Natur lebt und Lebendtransporte entfallen, entsteht bei angemessenen Wildbeständen keinerlei Belastung für Tier, Mensch und Umwelt“, betont Dr. Backhaus.

Der Minister ruft die Jägerinnen und Jäger in MV im Hinblick auf die Afrikanische Schweinepest zu einer intensiven Bejagung des Schwarzwildes auf, um potentielle Infektionsketten abzubrechen: „Allein in 2015 wurden in der EU 1.640 Fälle bei Wildschweinen und 42 Fälle bei Hausschweinen festgestellt. In diesem Jahr setzt sich dieser Trend fort, so dass allein bis Mitte Februar über 300 Fälle bei Wildschweinen gemeldet wurden. Erfreulicherweise hat sich das Geschehen in Polen im Grenzbereich zu Weißrussland und Litauen nicht weiter in Richtung Westen ausgebreitet.“ Er warnte aber auch vor der Annahme, dass sich das Virus nur über das Schwarzwild ausbreitet kann: „Eine große Gefahr stellen auch Transportfahrzeuge oder mitgebrachte Nahrungsmittel dar. Um Risiken für die Einschleppung gering zu halten oder aber auf mögliche Einschleppungen reagieren zu können, müssen wir gut vorbereitet sein. Als eines der ersten Bundesländer haben wir einen Tilgungsplan erarbeitet, der zentrale Maßnahmen zur Beseitigung der Seuche fixiert.“

Diskutiert werden soll auf der Delegiertenkonferenz auch die veränderte Nationalpark-Jagdverordnung. Auf Basis der Ergebnisse der Arbeitsgruppe „Wildtiermanagement in Nationalparken“ unter Leitung des Landes wurden unter anderem Jagdzeitenfenster einzelner Wildarten besser als bisher aufeinander abgestimmt. „Hierdurch soll der Jagddruck in den Gebieten im Interesse einer höheren Erlebbarkeit des Wildes für Nationalparkbesucherinnen und -besucher gemindert werden“, so Dr. Backhaus. Auch die Änderung des Bundesjagdgesetzes beschäftigt die Delegierten. Konkret geht es unter anderem um die Verwendung bleifreier Jagdgeschosse. „Ich begrüße es sehr, dass sich die Bundesressorts nun endlich auf einen gemeinsamen Gesetzesentwurf verständigt haben, wie ich ihn schon seit Jahren fordere. Ganz wichtig hierbei ist allerdings, dass die bleifreie Munition auch tatsächlich funktioniert und wir zu einer tierschutzgerechten Lösung kommen“, sagt Dr. Backhaus.

Mit Blick auf die Erarbeitung der Managementpläne für die „NATURA 2000“-Gebiete im Wald lobt Backhaus auch die sehr gute Zusammenarbeit mit dem Waldbesitzerverband MV, der im Juni 2013 eine Kooperationsvereinbarung mit dem Landwirtschaftsministerium schloss. Schon 2005 wurde eine Arbeitsgruppe ins Leben gerufen, in der auch der NABU MV und andere Fachbehörden engagiert sind, und die für jeden einzelnen Waldlebensraumtyp sogenannte Waldbehandlungsgrundsätze im Konsens erarbeitet und veröffentlicht hat. Insgesamt befinden sich in MV ca. 220.000 ha Wald innerhalb der „NATURA 2000“-Gebietskulisse, das sind 40,7% der gesamten Waldfläche in MV. „Die Zahlen unterstreichen den naturschutzfachlichen Wert der Wälder für den Erhalt der Arten- und Lebensraumvielfalt“, betonte Dr. Backhaus. „Dieser Wert ist nicht zuletzt auch das Ergebnis einer über Generationen hinweg praktizierten, verantwortungsbewussten Pflege und Nutzung durch die Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer.“

Auch das Thema Wolf bleibt nach wie vor aktuell: „Mit dem Managementplan für den Wolf sowie der Förderung von Präventions- und Schadensausgleichsmaßnahmen sind wir auf dem richtigen Weg hin zu einem konfliktfreien Miteinander zwischen Mensch und Wolf. Wir haben die Jäger von Anfang an in die Erarbeitung mit eingebunden und werden das auch künftig in sämtlichen Belangen tun, denn Naturschutz funktioniert nur mit den Menschen. Viele Jäger sind inzwischen sogar Wolfsbetreuer geworden. Diese Zusammenarbeit weiß ich sehr zu schätzen.“

Für das zurückliegende Monitoringjahr 2014/2015 wurden in Deutschland 31 Rudel, 8 Paare, 6 sesshafte Einzelwölfe und 10 Vorkommen mit unklarem Status festgestellt. In MV ist derzeit von 2 reproduzierenden Rudeln im Bereich der Lübtheener Heide und der Ueckermünder Heide sowie von einem territorialen Einzeltier in der südlichen Müritz-Region im Grenzbereich zwischen den Ländern Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern auszugehen. In 2015 gab es insgesamt 12 anzunehmende Übergriffe durch Wölfe in MV. Das ist eine deutliche Steigerung gegenüber den Vorjahren (2007 bis 2014), in denen durchschnittlich 3,25 Rissvorfälle pro Jahr verzeichnet wurden. Tierhalter im Wolfsgebiet werden bei Maßnahmen zum Herdenschutz mit Fördergeldern aus Landesmitteln bis zu 75% unterstützt. Im Falle von Rissvorfällen, bei denen der Wolf als Verursacher nicht ausgeschlossen werden kann, erfolgt ein vollständiger Schadensausgleich. Auch im Falle der Tötung oder Verletzung eines Jagdhundes durch einen Wolf ist ein Schadensausgleich möglich.

Dr. Backhaus ruft in diesem Zusammenhang noch einmal ausdrücklich dazu auf, Präventionsmaßnahmen unbedingt einzuhalten bzw. bestehende Sicherheitsvorkehrungen zu überprüfen, damit Schäden wirkungsvoll abgewendet werden können. „Uns ist allen klar, dass der Wolf zurückgekehrt ist und auch, dass er ein Tier mit höchstem Schutzstatus ist. Wer den Wolf ohne Genehmigung bejagt, verstößt gegen internationales-, europäisches-, Bundes- und Landesrecht. Die von vielen geforderte Aufnahme ins Jagdrecht würde nichts daran ändern. Ändern würden sich nur die Zuständigkeiten. Der Wolf würde aufgrund der Schutzerfordernisse eine ganzjährige Schonzeit erhalten und viele Aufgaben wie z.B. das Monitoring, die Finanzierung für Maßnahmen zum Schutz des Wolfes, für die Forschung oder Ausgleichszahlungen müssten der Jägerschaft übertragen werden.“ 

Aus gegebenem Anlass verweist Backhaus auch auf die im Wolf-Managementplan getroffenen Regelungen zum Umgang mit verhaltensauffälligen Wölfen. Demnach ist es auch unter den bereits vorliegenden rechtlichen Voraussetzungen möglich, einen „Problemwolf“ aus der Natur zu entnehmen, wenn alle anderen Mittel ohne Erfolg und somit ausgeschöpft sind oder aber Gefahr für Menschen besteht. „Wir alle möchten eine Gefahrensituation für Menschen verhindern. Um für einen solchen Fall gewappnet zu sein, halte ich es für notwendig, einen Kreis von befugten und rechtlich abgesicherten Personen abrufbereit zur Verfügung zu haben, die im Rahmen der artenschutzrechtlichen sowie waffenrechtlichen Vorschriften im Bedarfsfall tätig werden können.“  (regierung-mv)

Pressekontakt
Frau Eva Klaußner-Ziebarth
Telefon: 0385-588 16003
Fax: 0385-588 16022
E-Mail: e.klaussner-ziebarth@lm.mv-regierung.de
Pressemeldung Download: 
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
Paulshöher Weg 1
19061 Schwerin
Deutschland
Telefon:  +49  0385  588-0
Fax:  +49  0385  588-6024(25)
E-Mail:  poststelle@lm.mv-regierung.de
Web:  http://www.lm.mv-regierung.de
>>>  Pressefach


© proplanta 2006-2024. Alle Rechte vorbehalten.