14.04.2023 | 16:19:00 | ID: 36066 | Ressort: Umwelt | Tier

Bremsenfallen vermeiden - Insekten schützen

Potsdam (agrar-PR) - Um ihre Tiere zu schützen, stellen Halterinnen und Halter Bremsenfallen auf – häufig bereits im Frühjahr, obwohl die Hauptflugzeit der Bremsen im Zeitraum zwischen Anfang Juni und Mitte September liegt.
Dadurch werden aber im Frühling zahlreiche Insekten verschiedenster Arten in diesen Fallen getötet, darunter geschützte Wildbienen und Schmetterlinge. Zudem zeigen die wenig selektiven Bremsenfallen häufig nicht den gewünschten Erfolg.

Bremsenfallen sind vergleichsweise einfach konstruiert: Sie bestehen aus einem schwarzen Ball und einem Trichter, der darüber hängt. Die schwarze Farbe des Balles wärmt die Falle bei Sonnenschein auf, was Insekten anlockt und so von Pferden oder anderen Nutztieren ablenkt. Der hängende, vom Wind bewegte Ball simuliert ein Pferd, einen Menschen oder andere Lebewesen. Derart angelockt, landen die Insekten zunächst auf dem warmen Ball, finden dort keine Nahrung, steigen nach oben und gelangen letztlich in den Trichter und einen darin befindlichen Auffangbehälter, aus dem sie nicht entweichen können und darin verenden.

Durch diese Falle werden zahlreiche nützliche Insekten gefangen – Bremsen landen aber kaum darin. In einer Studie wurden in Nordrhein-Westfalen sieben Bremsenfallen von Mai bis Oktober 2017 aufgestellt und deren Inhalt ausgewertet. Insgesamt wurden rund 53.400 Insekten gefangen. Mit einem Anteil zwischen 80 bis 95 Prozent je Falle wurden zwar Fliegen und Mücken am häufigsten gefangen, der Anteil der Bremsen lag bei allen Fallen aber unter vier Prozent, also bei rund 2.000 Individuen. Bemerkenswert war zudem, dass keine Pferdebremse (Tabanus sudeticus) gefangen wurde.

Bei der Analyse des Falleninhaltes stellte sich zudem heraus, dass sich die Artenzusammensetzung und Zahl der gefangenen Insekten je nach Standort unterschieden. Unter den gefangenen Insekten befanden sich neben den genannten Zweiflüglern auch Wildbienen, Käfer und Schmetterlinge, darunter auch gesetzlich geschützte oder gefährdete Arten. Ohne artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung können Bremsenfallen daher gegen das Bundesnaturschutzgesetz verstoßen. Deshalb sollte auf den Einsatz von Bremsenfallen gänzlich verzichtet werden. Stattdessen kann auf Alternativen wie zum Beispiel das Aufsprühen bestimmter Abwehrmittel auf Basis ätherischer Öle oder die Verwendung von Fliegendecken zurückgegriffen werden.
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