28.08.2013 | 18:10:00 | ID: 15875 | Ressort: Umwelt | Tier

Fledermaustollwut - Umwelt- und Gesundheitsministerium weisen auf Vorsichtsmaßnahmen hin

Kiel (agrar-PR) -

Nach einem Fall von Tollwut bei einer Fledermaus weisen das Umwelt- und das Gesundheitsministerium Schleswig-Holstein auf folgende Vorsichtsmaßnahmen hin:

Fledermäuse, die auf dem Boden aufgefunden oder von Haustieren gefangen werden, sind wahrscheinlich krank. Wenn eine Fledermaus gefunden wird, sollte sie nicht angefasst werden. Lässt sich ein Anfassen nicht vermeiden, sollten folgende Maßnahmen beachtet werden:

.              bei direktem Kontakt Einmalhandschuhe und darüber dicke

Lederhandschuhe tragen

.              nach Kontakt zu einem tollwutverdächtigen Tier eventuelle Kratz-

oder Bisswunden sofort gründlich mit Wasser und Seifenlösung reinigen ("Auswaschen des Erregers")

.              nach einer Verletzung durch eine Fledermaus oder Kontakt mit einem

tollwutverdächtigem Tier umgehend eine Ärztin/einen Arzt aufsuchen, die/der

entsprechend der Empfehlung der       Ständigen Impfkommission (STIKO) über

die Durchführung einer nachträglichen Impfung und das weitere Vorgehen entscheidet. Bei Kontakt eines Haustieres mit einer Fledermaus Unterrichtung des zuständigen Kreisveterinäramtes

.              zusätzlich gilt weiterhin die Empfehlung zur vorbeugenden Impfung

gegen Tollwut ausdrücklich für Personen mit beruflichem oder sonstigem engen Kontakt zu Fledermäusen.

 

Nach Infektionsschutzgesetz ist die Verletzung eines Menschen durch ein tollwutkrankes, tollwutverdächtiges oder ansteckungsverdächtiges Tier sowie die Berührung eines solches Tieres meldepflichtig (Arztmeldepflicht gemäß § 6).

 

Hunde und Katzen, die nicht wirksam gegen Tollwut geimpft sind, müssen nach dem Kontakt mit einer tollwutinfizierten Fledermaus mit wenigen Ausnahmen nach den Vorschriften der Tollwut-Verordnung getötet werden.

 

Auch wenn der Kontakt zu Fledermäusen eher unwahrscheinlich ist, sollten Hunde und Katzen regelmäßig gegen Tollwut geimpft werden.

 

 

Hintergrund:

Im Juli wurde in Schleswig-Holstein ein junger Mann von einer Fledermaus verletzt, als er das Tier seiner Hauskatze wegnehmen wollte, die die Fledermaus zuvor erbeutet hatte. Er wurde ärztlich behandelt und nachträglich (postexpositionell) geimpft. Das Landeslabor konnte bei der Fledermaus eine Tollwutinfektion feststellen.

 

Bei Fledermäusen kommen in Europa mindestens drei verschiedene Tollwutvirusstämme vor, die eine Tollwutinfektion auslösen können. Der Erreger der Fledermaustollwut ist weniger infektiös als der Erreger der klassischen Wildtollwut (Rabiesvirus), führt aber bei Tieren und Menschen nach einer Infektion zum Tode. Eine Therapie einer ausgebrochenen Tollwuterkrankung ist nicht möglich. Um eine Infektion zu vermeiden, gibt es für den Menschen gut wirksame Impfstoffe und Präparate zur passiven

Immunisierung: Eine vorbeugende Impfung, die Personen mit beruflichem oder sonstigem engen Kontakt zu Fledermäusen empfohlen wird. Und eine nachträgliche Impfung, die im Falle einer Verletzung unmittelbar nach dieser gegeben werden sollte.

 

Die Übertragung des Tollwutvirus von Fledermäusen auf Menschen und Haustiere ist bisher äußerst selten aufgetreten. In Europa wurden seit 1977 fünf Todesfälle beim Menschen auf die Fledermaustollwut zurückgeführt. Die Ansteckung erfolgt durch den Kontakt mit dem Speichel infizierter Tiere.

Biss- oder Kratzverletzungen der Haut sind die Hauptwege der Übertragung. In Schleswig-Holstein wurden im Zeitraum 2003 bis heute in 16 Fällen Tollwut bei Fledermäusen nachgewiesen. In vier Fällen war ein Biss durch eine Fledermaus Anlass für die Untersuchung.

 

Fledermäuse sind vom Aussterben bedroht und daher streng geschützt.

 

Weitere Informationen enthalten folgende Flyer:

 

http://www.fli.bund.de/fileadmin/dam_uploads/Publikationen/Flyer/Flyer_Flede

rmaustollwut_201012.pdf

 

 

http://www.fli.bund.de/fileadmin/dam_uploads/Publikationen/FLI-Informationen

/FLI_Information_Fledermaeuse20130610.pdf

 

 

 

 

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