09.11.2016 | 18:20:00 | ID: 23185 | Ressort: Umwelt | Tier

Geflügelpest-Verdacht auch bei Wildvögeln im Kreis Rendsburg-Eckernförde – Land richtet Bürgertelefon ein

Kiel (agrar-PR) -

Nach Feststellung der Geflügelpest bei Wildvögeln in Schleswig-Holstein gibt es weitere Verdachtsfälle. So wurden heute (9. November 2016) Enten aus dem Kreis Rendsburg-Eckernförde in ersten Untersuchungen des Landeslabors positiv auf Influenza A Viren des Subtyps H5 getestet. Eine endgültige Feststellung der Geflügelpest durch das nationale Referenzlabor für aviäre Influenza, dem Friedrich-Löffler-Institut (FLI), steht noch aus. Dennoch besteht nach der Geflügelpestverordnung der Verdacht auf Geflügelpest. Die zuständige Kreisveterinärbehörde hat entsprechend mit den Vorbereitungen für die Ausweisung von Restriktionsgebieten begonnen

„Eine Ausweitung der Verdachtsgebiete ist nicht überraschend angesichts des massiven Krankheitsgeschehens. Das Land ist mit allen zuständigen Stellen und Experten – den Kreisveterinärbehörden, dem Landeslabor, dem Friedrich-Löffler-Institut in engem Austausch, um zügig alle nötigen Schritte einzuleiten. Der Schutz der Geflügelhaltungen hat hohe Priorität“, sagte Landwirtschaftsminister Robert Habeck.

Das Ministerium hatte nach Feststellung des Geflügelpesterregers des Subtyps H5N8 gestern (Dienstag) per Erlass an die Kreise die Aufstallung aller Geflügelbestände im Land veranlasst. Heute wurde den Kreisen ein Muster für eine entsprechende Allgemeinverfügung übersendet, über die die Stallpflicht öffentlich bekannt gemacht werden muss. Das Aufstallungsgebot setzen die Kreise verwaltungsrechtlich in eigener Verantwortung so zügig wie möglich um. Die Stallpflicht gilt bis auf weiteres. „Wir beobachten die Lage sehr genau und überprüfen die Stallpflicht laufend. Zum jetzigen Zeitpunkt ist die landesweite Aufstallung richtig“, sagte Habeck.

Der Kreis Plön richtet derzeit Sperrbezirke von mindestens drei und ein Beobachtungsgebiet von mindestens weiteren sieben Kilometern um die jeweilige Fundstelle der Wildvögel ein. In diesen Gebieten gelten Beschränkungen für Geflügelhaltungen: Geflügel muss aufgestallt werden und darf vorübergehend nicht verbracht werden (Sperrbezirk: 21 Tage; Beobachtungsgebiet: 15 Tage). Die Bestände im Sperrbezirk müssen regelmäßig klinisch untersucht und es müssen Proben genommen werden. Zudem gelten strenge Biosicherheitsmaßnamen (Stallhygiene, Reinigung, Desinfektion). Die Kulisse wird vom Kreis sobald als möglich bekanntgegeben. „Alle arbeiten unter Hochdruck, um die erforderlichen Maßnahmen umzusetzen“, sagte Minister Habeck

Minister Habeck wird sich Donnerstag mit Vertretern der Geflügelwirtschaft treffen, um über die Lage zu beraten. „Die Situation fordert alle Geflügelhalter. Es ist wichtig, dass wir hier eng zusammenarbeiten“, sagte Habeck.

Um das Risiko der Virus-Ausbreitung unter den Wildvögel zu verringern, appelliert das MELUR an Jäger, in den betroffenen Gebieten  auf die Jagd auf Wasservögel zu verzichten. Sonst werden die Tiere aufgescheucht und können das Virus leichter verbreiten.

Ministerium bittet FLI um Unterstützung Inzwischen ist auch in Baden-Württemberg Geflügelpest festgestellt worden, davor in Polen. Es handelt sich in allen Fällen um das hochpathogene H5N8 Virus. Ob es sich jeweils um das identische Virus handelt, ist noch nicht sicher. Das MELUR hat das Friedrich-Löffler-Institut um Unterstützung gebeten. Eine FLI-Expertin wird Donnerstag erwartet, um der Ausbreitung des Virus und den Ursachen auf den Grund zu gehen. Das MELUR ist in Kontakt mit dem Bundeslandwirtschaftsministerium und dem inzwischen ebenfalls betroffenen Land Baden-Württemberg. Alle Bundesländer wurden über das Geschehen in Schleswig-Holstein informiert.

Service-Hinweise

Bürgertelefon wird eingerichtet

Um Fragen von Bürgerinnen und Bürgern zu beantworten, richtet das Land ein Bürgertelefon ein. Dieses ist von Donnerstag an ab 10.00 Uhr freigeschaltet und von da zunächst werktags von 9.00 bis 17:00 Uhr besetzt und unter 0431 160 6666 erreichbar. Zudem hat der betroffene Kreis Plön ab 10. November unter der Telefonnummer 04522/74387 Mo-Do von 8.30-17.00 Uhr, Fr 8.30-13.00 Uhr ein Bürgertelefon eingerichtet.

Sammelstellen für verendete Vögel bei Ordnungsämtern Wem tote Wasservögel auffallen, sollte sich an das zuständige Ordnungsamt wenden. Die Ordnungsämter des Kreises Plön haben Sammelstellen für verendete Wildvögel eingerichtet. Zudem gelten die üblichen Vorsichtsmaßnahmen: Tote Tiere sollten nicht angefasst werden; Hunde müssen in den betroffenen Gebieten nahe dem Wasser aufgrund des Schutzstatus ohnehin angeleint werden.

Hintergrund

Die Aviäre Influenza kann in zwei Formen bei Hausgeflügel und Wildvögeln auftreten: Die niedrigpathogene Form (LPAI) oder die hochpathogene Form (HPAI), die  Geflügelpest. Die hochpathogene Form unterliegt sowohl bei Wildvögeln wie auch  beim Hausgeflügel der Anzeigepflicht und wird durch die Maßnahmen der  Geflügelpest-Verordnung bekämpft.  Eine Impfung gegen das Virus ist nicht erlaubt.

Am Montag war gemeldet worden, dass in Polen mehr als 70 Wildenten und Möwen verendet aufgefunden wurden. Hier wurde der hochpathogene Influenza A- Subtyp H5N8 nachgewiesen.

2014 war in mehreren Geflügelhaltungen und bei Wildvögeln in Deutschland sowie anderen Ländern der EU die Geflügelpest des Subtyps H5N8 nachgewiesen worden. Zum Schutz der Bestände hatte Schleswig-Holstein damals eine Aufstallungspflicht in Risikogebieten verhängt.

Hochpathogene Influenzaviren sind bislang noch nie in den Hausgeflügelbeständen in Schleswig-Holstein festgestellt worden. 2006 wurden sie aber bei 32 Wildvögeln in Schleswig-Holstein nachgewiesen. Damals wurde der Influenza-A-Virus des Subtyps H5N1 festgestellt

Bislang keine Übertragung von H5N8 auf den Menschen bekannt

Der Erreger des Subtyps H5N8 wird derzeit noch vom Friedrich-Löffler-Institut genauer analysiert. Nach bisherigem Erkenntnisstand sind keine Infektionen des Menschen mit H5N8-Viren bekannt. Eine Übertragung des Erregers (H5N8) über infizierte Lebensmittel ist laut Bundesinstitut für Risikobewertung „theoretisch denkbar, aber unwahrscheinlich“. Gleichwohl sollten entsprechend den Empfehlungen des BfR grundsätzlich die Hygieneregeln im Umgang mit und bei der Zubereitung von rohem Geflügelfleisch und Geflügelfleischprodukten beachtet werden. So müssen Geflügelgerichte gründlich durchgegart werden, rohes Geflügelfleisch ist getrennt von den übrigen Lebensmitteln aufzubewahren und Küchengeräte sind zu reinigen (Näheres siehe unter dem unten stehenden Link).

http://www.bfr.bund.de/cm/343/vogelgrippe-virusuebertragung-h5n8-durch-den-verzehr-von-gefluegelfleisch-und-gefluegelfleischprodukten-unwahrscheinlich.pdf

 

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