27.07.2010 | 00:00:00 | ID: 6356 | Ressort: Umwelt | Tier

Haustiere und Reisezeit

Stuttgart (agrar-PR) - Minister Rudolf Köberle MdL: „Während der schönsten Zeit des Jahres auch auf das Wohl der Tiere achten“
Wichtige Vorschriften und Ratschläge für Urlaubsreisen

„In der Urlaubszeit werden besonders viele Tiere ausgesetzt oder leichtfertig in Tierheimen abgegeben. Der verantwortungsbewusste Tierhalter nimmt die von ihm übernommenen Pflichten gegenüber seinen Tieren wahr und überlässt sie nicht ihrem Schicksal. Auch in der schönsten Zeit des Jahres ist auf das Wohl der Tiere Rücksicht zu nehmen“, sagte der baden-württembergische Minister für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz, Rudolf Köberle MdL, am Dienstag (27. Juli 2010) in Stuttgart mit Blick auf den bevorstehenden Beginn der Sommerferien im Land. Tierbesitzer sollten sich frühzeitig überlegen, ob sie ihr Haustier wirklich mit in die Ferien nehmen möchten und können. Katzen beispielweise würde ein Wechsel der Umgebung Stress bereiten. Sie sollten deshalb besser in ihrem gewohnten Umfeld belassen werden. Demgegenüber sei Hunden die Bindung an Bezugspersonen wichtiger als das Umfeld. Hier gelte es abzuwägen, ob ein Urlaub mit dem Hund möglich sei.

„In jedem Fall muss rechtzeitig geklärt werden, wie die Reise mit dem Hund tiergerecht erfolgen kann, ob er am Ferienort willkommen ist und ob Umgebung und Klima für den Vierbeiner geeignet sind“, so Köberle. Auf einer längeren Reise müsse für ausreichend Futter und frisches Wasser gesorgt sein. Ein Hund dürfe niemals allein im Auto gelassen werden, da ein Wärmestau bereits nach kurzer Zeit das Leben des Tieres gefährde.

Keine Tiere aus dem Urlaubsland mit nach Hause nehmen

„Jeder, der aus Mitleid einen Hund oder eine Katze aus dem Urlaub mit nach Hause nehmen möchte, sollte sich dies vorher gut überlegen und über die möglichen Folgen im Klaren sein“, betonte Köberle. Herrenlose Tiere aus manchen Ländern seien häufig krank. Neben hohen Behandlungskosten könne dies auch zu Gesundheitsgefahren für Menschen und Tiere führen. Das Spektrum reiche von Hautpilzerkrankungen über langwierige Infektionskrankheiten bis hin zur Tollwut. Ein besonderes Problem sei das Mitnehmen von Tieren aus dem Urlaubsland im Rahmen sogenannter Tierschutzinitiativen. „Lassen Sie sich nicht als ‚Flugpaten‘ zur Mitnahme von Tieren missbrauchen. Solche Tiere unterliegen besonderen Einreisebestimmungen“, warnte Köberle.

Für Heimvögel im Reiseverkehr bestehe ein grundsätzliches Einfuhrverbot aus Nicht-EU-Ländern. Ausnahme gäbe es nur für bestimmte Drittländer, verbunden mit strengen Sonderkonditionen.

Bestimmungen für grenzüberschreitenden Reiseverkehr mit Haustieren

„Um die Verschleppung ansteckender Krankheiten zu vermeiden, bestehen für grenzüberschreitende Reisen mit Haustieren strenge Vorschriften. Wer mit seinem Hund oder seiner Katze eine Reise ins Ausland plant oder wer beabsichtigt, einen Hund oder eine Katze aus dem Urlaubsland mitzubringen, sollte sich vor Reiseantritt gründlich über die Tiergesundheitsbestimmungen zur Verhinderung der Verschleppung von Tollwut informieren“, betonte Köberle.

Seit dem 1. Oktober 2004 sei beim Grenzübertritt für Hunde, Katzen und Frettchen ein EU-Heimtierausweis erforderlich, den jede Tierarztpraxis ausstelle. Dazu müssten Hunde und Katzen mit einer deutlich lesbaren Tätowierung oder einem Mikrochip gekennzeichnet sein. Zusätzlich müssten die Tiere eine gültige Tollwutimpfung aufweisen. Durch die Verschärfung der EU-Vorgaben müsse die Kennzeichnung vor der Impfung erfolgen.

Die tollwutfreien EU-Mitgliedstaaten Malta, Irland, Großbritannien und Schweden würden zusätzlich eine Zecken- und Bandwurmbehandlung sowie den Nachweis einer erfolgreichen Tollwut-Impfung durch eine Blutuntersuchung fordern.

Für die Länder Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, Schweiz und den Vatikanstaat, die den Mitgliedstaaten der EU gleichgestellt seien, sowie für bestimmte Länder mit bekannter Tollwutsituation, gelten die gleichen Anforderungen wie bei Reisen innerhalb der Europäischen Union. Für die Wiedereinreise oder die Ersteinreise aus Nicht-EU-Ländern mit unbekannter Tollwutsituation in die EU müsse eine Blutuntersuchung zur Kontrolle der Wirksamkeit der Tollwutschutzimpfung erfolgen. Bei Reisen in Staaten mit unbekannter Tollwutsituation sei diese bereits vor der Ausreise aus Deutschland erforderlich. Das Untersuchungsergebnis müsse im Heimtierpass vermerkt werden. Tierarztpraxen sowie die Veterinärämter der Stadt- und Landkreise könnten bei Fragen weitere Auskunft geben.

Gefährliche Souvenirs

„Urlauber verstoßen häufig aus Unwissenheit durch den Kauf exotischer Souvenirs, Tiere oder Pflanzen gegen artenschutzrechtliche Bestimmungen. Vor allem Reiseandenken wie Schnitzereien aus Elfenbein oder präparierte Hörner des Nashorns, Erzeugnisse aus Korallen, Wildkatzenfellen, Krokodil- und Schlangenleder, aber auch lebende Wasser- und Landschildkröten, Papageien, Schlangen und Amphibien sowie Orchideen und Kakteen unterliegen strengen Einfuhrregelungen“, erklärte der Minister. Werden im Urlaubsland solche Souvenirs angeboten, sei höchste Vorsicht geboten. Insbesondere sollten sich Urlauber nicht auf vom Händler ausgestellte Ausfuhrbescheinigungen verlassen. „Nur die Behörden des jeweiligen Urlaubslandes können amtliche Genehmigungen erteilen. Werden lebende oder tote Tiere und Pflanzen geschützter Arten oder daraus hergestellte Erzeugnisse ohne vorgeschriebene Aus- und Einfuhrdokumente bei der Heimreise entdeckt, werden diese beschlagnahmt“, betonte Köberle. Ordnungsrechtliche Verfahren und empfindliche Geldstrafen seien die Folgen.

„Am besten ist es, von vornherein auf exotische Souvenirs aus der Tier- und Pflanzenwelt zu verzichten, damit es gar nicht erst zu Situationen kommt, in denen bei der Einreise nach Deutschland das Urlaubs- und Erholungsgefühl blitzartig schwindet“, sagte der Minister. Ein solcher Verzicht sei außerdem der beste Schutz für die Vielfalt der Tier- und Pflanzenwelt am Urlaubsort wie auch für den eigenen Geldbeutel.

Lebensmittel tierischer Herkunft

Um das Einschleppen von Tierseuchen durch Lebensmittel tierischer Herkunft oder Heimtierfuttermittel zu verhindern, seien entsprechende Vorgaben in Form einer EU-Verordnung einheitlich neu gefasst worden.

„Grundsätzlich ist das Mitbringen von Fleisch, Fleischerzeugnissen, tierischen Fetten sowie Milch und Milchprodukten von Ländern außerhalb der EU, den sogenannten Drittländern, ohne vorherige Veterinärkontrolle verboten“, sagte Köberle. Ausnahmen würden ohne Mengenbegrenzung nur für bestimmte Drittländer, wie Schweiz, Liechtenstein, Andorra, Norwegen und San Marino, beziehungsweise bis zu einer Gesamtmenge von zehn Kilogramm für besondere Drittländer wie den Färöer-Inseln, Island, Grönland und Kroatien gelten. Weitere Informationen zu den Themen Tierschutz, Tiergesundheit und Lebensmittelsicherheit finden sich auf der Internetseite des Ministeriums für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz unter
www.mlr.baden-wuerttemberg.de
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