Stuttgart (agrar-PR) -
Minister Rudolf Köberle MdL: „Während der schönsten Zeit des Jahres auch auf das Wohl der Tiere achten“ Wichtige Vorschriften und Ratschläge für Urlaubsreisen
„In der Urlaubszeit werden besonders viele Tiere ausgesetzt oder
leichtfertig in Tierheimen abgegeben. Der verantwortungsbewusste
Tierhalter nimmt die von ihm übernommenen Pflichten gegenüber seinen
Tieren wahr und überlässt sie nicht ihrem Schicksal. Auch in der
schönsten Zeit des Jahres ist auf das Wohl der Tiere Rücksicht zu
nehmen“, sagte der baden-württembergische Minister für Ländlichen Raum,
Ernährung und Verbraucherschutz, Rudolf Köberle MdL, am Dienstag
(27. Juli 2010) in Stuttgart mit Blick auf den bevorstehenden Beginn
der Sommerferien im Land. Tierbesitzer sollten sich frühzeitig
überlegen, ob sie ihr Haustier wirklich mit in die Ferien nehmen
möchten und können. Katzen beispielweise würde ein Wechsel der Umgebung
Stress bereiten. Sie sollten deshalb besser in ihrem gewohnten Umfeld
belassen werden. Demgegenüber sei Hunden die Bindung an Bezugspersonen
wichtiger als das Umfeld. Hier gelte es abzuwägen, ob ein Urlaub mit
dem Hund möglich sei.
„In jedem Fall muss rechtzeitig geklärt werden, wie die Reise mit
dem Hund tiergerecht erfolgen kann, ob er am Ferienort willkommen ist
und ob Umgebung und Klima für den Vierbeiner geeignet sind“, so
Köberle. Auf einer längeren Reise müsse für ausreichend Futter und
frisches Wasser gesorgt sein. Ein Hund dürfe niemals allein im Auto
gelassen werden, da ein Wärmestau bereits nach kurzer Zeit das Leben
des Tieres gefährde.
Keine Tiere aus dem Urlaubsland mit nach Hause nehmen
„Jeder, der aus Mitleid einen Hund oder eine Katze aus dem Urlaub
mit nach Hause nehmen möchte, sollte sich dies vorher gut überlegen und
über die möglichen Folgen im Klaren sein“, betonte Köberle. Herrenlose
Tiere aus manchen Ländern seien häufig krank. Neben hohen
Behandlungskosten könne dies auch zu Gesundheitsgefahren für Menschen
und Tiere führen. Das Spektrum reiche von Hautpilzerkrankungen über
langwierige Infektionskrankheiten bis hin zur Tollwut. Ein besonderes
Problem sei das Mitnehmen von Tieren aus dem Urlaubsland im Rahmen
sogenannter Tierschutzinitiativen. „Lassen Sie sich nicht als
‚Flugpaten‘ zur Mitnahme von Tieren missbrauchen. Solche Tiere
unterliegen besonderen Einreisebestimmungen“, warnte Köberle.
Für Heimvögel im Reiseverkehr bestehe ein grundsätzliches
Einfuhrverbot aus Nicht-EU-Ländern. Ausnahme gäbe es nur für bestimmte
Drittländer, verbunden mit strengen Sonderkonditionen.
Bestimmungen für grenzüberschreitenden Reiseverkehr mit Haustieren
„Um die Verschleppung ansteckender Krankheiten zu vermeiden,
bestehen für grenzüberschreitende Reisen mit Haustieren strenge
Vorschriften. Wer mit seinem Hund oder seiner Katze eine Reise ins
Ausland plant oder wer beabsichtigt, einen Hund oder eine Katze aus dem
Urlaubsland mitzubringen, sollte sich vor Reiseantritt gründlich über
die Tiergesundheitsbestimmungen zur Verhinderung der Verschleppung von
Tollwut informieren“, betonte Köberle.
Seit dem 1. Oktober 2004 sei beim Grenzübertritt für Hunde, Katzen
und Frettchen ein EU-Heimtierausweis erforderlich, den jede
Tierarztpraxis ausstelle. Dazu müssten Hunde und Katzen mit einer
deutlich lesbaren Tätowierung oder einem Mikrochip gekennzeichnet sein.
Zusätzlich müssten die Tiere eine gültige Tollwutimpfung aufweisen.
Durch die Verschärfung der EU-Vorgaben müsse die Kennzeichnung vor der
Impfung erfolgen.
Die tollwutfreien EU-Mitgliedstaaten Malta, Irland, Großbritannien
und Schweden würden zusätzlich eine Zecken- und Bandwurmbehandlung
sowie den Nachweis einer erfolgreichen Tollwut-Impfung durch eine
Blutuntersuchung fordern.
Für die Länder Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San
Marino, Schweiz und den Vatikanstaat, die den Mitgliedstaaten der EU
gleichgestellt seien, sowie für bestimmte Länder mit bekannter
Tollwutsituation, gelten die gleichen Anforderungen wie bei Reisen
innerhalb der Europäischen Union. Für die Wiedereinreise oder die
Ersteinreise aus Nicht-EU-Ländern mit unbekannter Tollwutsituation in
die EU müsse eine Blutuntersuchung zur Kontrolle der Wirksamkeit der
Tollwutschutzimpfung erfolgen. Bei Reisen in Staaten mit unbekannter
Tollwutsituation sei diese bereits vor der Ausreise aus Deutschland
erforderlich. Das Untersuchungsergebnis müsse im Heimtierpass vermerkt
werden. Tierarztpraxen sowie die Veterinärämter der Stadt- und
Landkreise könnten bei Fragen weitere Auskunft geben.
Gefährliche Souvenirs
„Urlauber verstoßen häufig aus Unwissenheit durch den Kauf
exotischer Souvenirs, Tiere oder Pflanzen gegen artenschutzrechtliche
Bestimmungen. Vor allem Reiseandenken wie Schnitzereien aus Elfenbein
oder präparierte Hörner des Nashorns, Erzeugnisse aus Korallen,
Wildkatzenfellen, Krokodil- und Schlangenleder, aber auch lebende
Wasser- und Landschildkröten, Papageien, Schlangen und Amphibien sowie
Orchideen und Kakteen unterliegen strengen Einfuhrregelungen“, erklärte
der Minister. Werden im Urlaubsland solche Souvenirs angeboten, sei
höchste Vorsicht geboten. Insbesondere sollten sich Urlauber nicht auf
vom Händler ausgestellte Ausfuhrbescheinigungen verlassen. „Nur die
Behörden des jeweiligen Urlaubslandes können amtliche Genehmigungen
erteilen. Werden lebende oder tote Tiere und Pflanzen geschützter Arten
oder daraus hergestellte Erzeugnisse ohne vorgeschriebene Aus- und
Einfuhrdokumente bei der Heimreise entdeckt, werden diese
beschlagnahmt“, betonte Köberle. Ordnungsrechtliche Verfahren und
empfindliche Geldstrafen seien die Folgen.
„Am besten ist es, von vornherein auf exotische Souvenirs aus der
Tier- und Pflanzenwelt zu verzichten, damit es gar nicht erst zu
Situationen kommt, in denen bei der Einreise nach Deutschland das
Urlaubs- und Erholungsgefühl blitzartig schwindet“, sagte der Minister.
Ein solcher Verzicht sei außerdem der beste Schutz für die Vielfalt der
Tier- und Pflanzenwelt am Urlaubsort wie auch für den eigenen
Geldbeutel.
Lebensmittel tierischer Herkunft
Um das Einschleppen von Tierseuchen durch Lebensmittel tierischer
Herkunft oder Heimtierfuttermittel zu verhindern, seien entsprechende
Vorgaben in Form einer EU-Verordnung einheitlich neu gefasst worden.
„Grundsätzlich ist das Mitbringen von Fleisch, Fleischerzeugnissen,
tierischen Fetten sowie Milch und Milchprodukten von Ländern außerhalb
der EU, den sogenannten Drittländern, ohne vorherige Veterinärkontrolle
verboten“, sagte Köberle. Ausnahmen würden ohne Mengenbegrenzung nur
für bestimmte Drittländer, wie Schweiz, Liechtenstein, Andorra,
Norwegen und San Marino, beziehungsweise bis zu einer Gesamtmenge von
zehn Kilogramm für besondere Drittländer wie den Färöer-Inseln, Island,
Grönland und Kroatien gelten.
Weitere Informationen zu den Themen Tierschutz, Tiergesundheit und
Lebensmittelsicherheit finden sich auf der Internetseite des
Ministeriums für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz unter
www.mlr.baden-wuerttemberg.de