17.06.2016 | 21:25:00 | ID: 22482 | Ressort: Umwelt | Tier

Kormoranbericht vorgelegt – Backhaus berät in Brüssel über Brutbestände

Schwerin (agrar-PR) -

Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz hat heute den 7. Kormoranbericht veröffentlicht. Er enthält aktuelle Informationen zur Entwicklung des Kormoranbestandes in Mecklenburg-Vorpommern, zu allgemeinen Trends in Deutschland und im Ostseeraum, zu Aktivitäten zur Abwehr von Kormoranschäden sowie zu wissenschaftlichen Untersuchungen.

In 2015 wurden in Mecklenburg-Vorpommern über 14.000 Kormoranbrutpaare in insgesamt 17 Brutkolonien gezählt. Der Brutbestand ist damit gegenüber dem Vorjahr um etwa 15 % gewachsen und erreichte in etwa das hohe Niveau aus 2008. Die Veränderungen betrafen vor allem die Küstenkolonien; der Brutbestand im Binnenland unterliegt seit Mitte der 90ziger Jahre hingegen geringen Schwankungen. Die Winterhärte ist ein wesentlicher Regulationsfaktor für den Kormoran. Strenge Winter wie in den Jahren 2009/10 und 2010/11 führen zu Bestandseinbrüchen, während nach milden Wintern – wie 2015 – hohe Brutbestände zu erwarten sind.

Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus nimmt den Bestandszuwachs mit Sorge zur Kenntnis: „Mir ist bewusst, dass wir mit derzeit über 14.000 Brutpaaren eine fischereiwirtschaftliche Belastungsgrenze erreicht haben – im Übrigen auch im Ländervergleich. In Schleswig Holstein wurden in 2015 nur 2.500 Tiere gezählt, womit unser Nachbarland schon auf Platz 2 liegt“, so der Minister. Ende Juni werde er daher nach Brüssel reisen, um mit Vertretern der Generaldirektion Umwelt über europaweite Strategien zur Bestandsreduktion zu beraten.

Der Kormoran ist eine nach Europäischem Artenschutzrecht in besonderer Weise geschützte Art, da er lange Zeit vom Aussterben bedroht war. Damit sich dieses Szenario nicht wiederholt, gilt es zwischen Schutz- und Nutzungsinteressen „sinnvoll abzuwägen“, betonte Dr. Backhaus. „Wir müssen aber auch in der Lage sein, auf aktuelle Bestandsentwicklungen und die damit verbundenden Konflikte zu reagieren“, ergänzte er. Mit der Kormoranverordnung habe das Land bereits eine wichtige Regelung getroffen, die vor allem im Binnenland Maßnahmen zur Bestandsregulierung ermöglicht. Darüber hinaus wurden für die großen Fischteichanlagen Boek und Lewitz, die aufgrund ihrer Lage im Nationalpark bzw. im Naturschutzgebiet nicht durch die Kormoranverordnung abgedeckt werden, Ausnahmegenehmigungen erteilt. Über die Verordnung konnten im Jagdjahr 2014/2015 365 Tiere entnommen werden. Auf Basis von Ausnahmegenehmigungen wurden in 2015 rund 950 Tiere erlegt.

Zusätzlich investierte das Land in der vergangenen Förderperiode (2009-2015) rund 370.000€ zur Kormoranvergrämung. Darüber hinaus stehen 2016/2017 Haushaltsmittel zur Minderung wirtschaftlicher Belastungen in der Binnenfischerei, insbesondere in Teichwirtschaften, zur Verfügung. In den nächsten zwei Jahren sind das jeweils bis zu 100.000 Euro. „Deutlich wird aber dennoch, dass wir eine langfristig tragfähige Lösung brauchen, an der sich die Europäische Union maßgeblich beteiligen muss“, so der Minister.

Der Kormoranbericht bietet neben wichtigen Themen von allgemeiner Bedeutung auch Informationen zu wissenschaftlichen Untersuchungen rund um den Kormoran, wie zum Beispiel Ringfundanalysen. Er ist dieser Pressemitteilung angehängt und abrufbar unter:

http://www.lung.mv-regierung.de/dateien/kormoranbericht_mv_2015.pdf (regierung-mv)

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