27.04.2011 | 13:13:00 | ID: 9223 | Ressort: Umwelt | Tier

Maßnahmen gegen Eichenprozessionsspinner im LK Ludwigslust

Schwerin (agrar-PR) - Am kommenden Donnerstag und Freitag werden in Abstimmung mit den zuständigen Behörden der Kommunen im Landkreis Ludwiglust Maßnahmen zur Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners auf Anordnung des Pflanzenschutzdienstes des Landesamtes Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei durchgeführt.
Der Eichenprozessionsspinner hat 2011 sein Verbreitungsgebiet in Mecklenburg-Vorpommern weiter ausgedehnt. Mittlerweile ist der gesamte Landkreis Ludwigslust betroffen. Die Schmetterlingsraupen besiedeln massiv Eichenalleen und Eichen im öffentlichen Grün der Gemeinden. Bereits im Vorjahr mussten im Südwesten des Landkreises Bekämpfungsmaßnahmen eingeleitet werden, um die Gesundheit von Anwohnern und auch von Wildtieren in Wäldern zu schützen.

Denn die Altraupen dieses Schmetterlings besitzen winzige Gifthaare, die bei Kontakt verschiedene Symptome hervorrufen können: Juckende, entzündliche Hautausschläge, ggf. Bindehautentzündungen der Augen und nach Einatmen auch asthmatischen Beschwerden. Die Gifthaare sind in Raupenhäuten, Gespinstnestern und in unmittelbarer Umgebung befallener Bäume zu finden und bleiben über Jahre aktiv wirksam. Deshalb ist jegliche Berührung befallener Eichenbäume unbedingt zu vermeiden! Auf Spaziergänge im näheren Umfeld sollte verzichtet werden. Auch müssen Kinder auf die Gefahr hingewiesen werden. Für freilaufende Haustiere besteht ebenfalls ein hohes Allergiepotential.

Für einen vorbeugenden Gesundheitsschutz der Bürger und zur Verkehrssicherung von Straßen, Rad- und Wanderwegen sind in diesem Jahr umfangreiche Bekämpfungsmaßnahmen unvermeidlich. Sie erfolgen mit einem natürlichen, aus den Samen des Neem-Baumes gewonnenen Biopräparat. Das Mittel schont Nützlinge und ist für Menschen, Haus- und Nutztiere ungefährlich. Die Behandlung erfolgt aus der Luft, weil mit anderen Methoden eine vollständige Blattbenetzung der teilweise stattlichen Eichen nicht erreicht werden kann. Diese ist aber erforderlich, um einen guten Bekämpfungserfolg zu garantieren.

Die Maßnahmen erfolgen außerhalb von Ortschaften an solchen Alleen von Bundes- Landes- und Kreisstraßen, die sich nach gründlicher Untersuchung der vorhandenen Eigelegen als besonders betroffen erwiesen haben. Während der Maßnahmen kommt es nur zu kurzeitigen Sperrungen der betroffenen Verkehrswege. Verkehrsbehinderungen können nicht völlig ausgeschlossen werden, sie werden aber nur von kurzer Dauer sein.


Hintergrund

Der Eichenprozessionsspinner ist ein Schmetterling, der vor allem in warmen und trockenen Jahren günstige Vermehrungsbedingungen vorfindet. Die Raupen dieses Schmetterlings wandern von Mai bis Juli/August während der Abendstunden in Kolonnen in die Krone des Wirtsbaumes, fressen das Blattwerk und kehren in den Morgenstunden in ihr Nest zurück. Schäden an Bäumen kommen vor, sind aber allgemein eher gering, denn Eichen besitzen ein hohes Regenerationsvermögen. Eine vorgesehene Bekämpfung ist wegen des hohen allergenen Potentials der Raupenhaare erforderlich. Sie soll das Gesundheitsrisiko für die Bürger vermindern.

Für die Bekämpfung optimal ist es, wenn die Eichen bereits belaubt sind, die Junglarven aber noch keine Nesselhaare ausgebildet haben.

Das Landesamt für Gesundheit und Soziales hat auf seinen Internetseiten ein Merkblatt für Bürger bereitgestellt, das über den Eichenprozessionsspinner informiert  und Hinweise gibt, wie man sich schützen kann.

Das Merkblatt ist unter www.lagus.mv-regierung.de abrufbar. (PD)
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