19.03.2014 | 20:05:00 | ID: 17321 | Ressort: Umwelt | Tier

Mehr Ruhe für die Tiere - Umweltministerium legt neue Jagd- und Schonzeiten in Schleswig-Holstein fest

Kiel (agrar-PR) -

Mit neuen Jagd- und Schonzeiten soll sich die Tierwelt in Schleswig-Holstein künftig ungestörter entwickeln können. Eine entsprechende neue  Landesjagdzeitenverordnung wird am 28. März in Kraft treten. „Es ist um die Artenvielfalt in Schleswig-Holstein nicht gut bestellt“, sagte Umweltminister Robert Habeck. Deshalb bekommen zahlreiche Tierarten, die in einem ungünstigen Erhaltungszustand sind, künftig ganzjährige Schonzeiten. „Damit wollen wir helfen, die Bestände dieser Arten besser zu sichern und möglichst wieder anwachsen zu lassen. Für andere Tierarten haben wir die Jagd- und Schonzeiten synchronisiert.  So haben die Tiere mehr Ruhe, vor allem in den Brut- und Aufzuchtzeiten.“

 

Die Verordnung gibt den Jägern vor, welche jagdbaren Tierarten in welchen Zeiträumen bejagt werden dürfen und wann sie Schonzeit genießen. Sie löst die bisherige Verordnung aus dem Jahre 2005 ab. Vorausgegangen ist seit Januar 2013 eine eingehende fachliche Prüfung des Erhaltungszustandes und der Populationsentwicklung der einzelnen Arten.

 

Mit der neuen Verordnung werden die Jagdzeiten aufeinander abgestimmt, verkürzt und in die Hauptaktivitätsphasen der Tiere gelegt. Bei den bejagbaren Vogelarten (z. B. Wildenten und Wildgänse) wurde darauf geachtet, dass die Brut- und Zugzeiten nicht mit den Jagdzeiten kollidieren.

 

Neu ist eine ganzjährige Schonzeit für Rebhühner, Fasanenhennen, Höckerschwäne, Bläss- und Saatgänse, Blässhühner, Lach-, Sturm-, Mantel- und Heringsmöwen sowie Nebelkrähen und Elstern. Sie dürfen ebenso wie Türkentauben, Ringelgänse, Spieß-, Berg-, Tafel-, Samt- und Trauerenten das ganze Jahr über nicht bejagt werden.

Die Jagdzeit auf Jungwild des Rot-, Dam- und Sikawildes in den Sommermonaten und im Februar wurde gestrichen, damit nur noch in Kernzeiten gejagt wird. Für Feldhasen und Wildkaninchen wurde die Jagdzeit  verkürzt (Jagdzeit: 01.10. bis 31.12.) – für Kaninchen galt vorher eine ganzjährige Jagdzeit mit einer Schonpflicht für Elterntiere.

 

Die Jagdzeiten für die kleinen Raubwildarten Stein- und Baummarder, Iltisse, Hermeline und Mauswiesel wurden auf den Zeitraum 16.10. bis 28.02. synchronisiert. Die Jagdzeiten für die häufig vorhandenen Graugänse sowie die Neozoen Kanada- und Nilgänse wurden geringfügig verlängert, um Wildschäden besser entgegenwirken zu können.



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