Schwerin (agrar-PR) - Das vom Johann Heinrich von Thünen-Institut, Institut für
Ostseefischerei Rostock (vTI/OSF) im Auftrag des Landwirtschafts- und
Umweltministeriums und des Staatlichen Amtes für Umwelt und Natur
Stralsund erarbeitete Gutachten zu möglichen Auswirkungen des
geplanten Steinkohlekraftwerkes in Lubmin auf die Fischbestände der
westlichen Ostsee und insbesondere auf den Bestand des Rügenschen
Frühjahrsherings liegt jetzt vor.
Die Gutachter kommen dabei zu
dem Schluss, dass "vom Betrieb des Kraftwerks keine unmittelbaren
negativen Auswirkungen auf die Fischerei erwartet werden. Die
Hauptwirkung der Abwassereinleitung wird für die Rekrutierung des
Rügenschen Frühjahrsherings erwartet, die im schlechtesten Fall auf
eine Reduzierung der Nachwuchsproduktion zwischen 4 und 7% geschätzt
wird. Im Vergleich zur hohen natürlichen Variabilität der Rekrutierung
ist eine solche Auswirkung zwar erheblich, aber weder katastrophal noch
irreversibel. Aus den Ergebnissen dieser Studie lassen sich daher mit
Blick auf die kommerzielle Fischerei und die Biologie mariner genutzter
Fischarten keine Verweigerungsgründe für die Errichtung des Kraftwerks
ableiten, wohl aber Empfehlungen, um die potentiellen Auswirkungen der
Kühlwassereinleitung und insbesondere die Kumulierung der Wirkung von
Stressoren auf Heringslaich und Larvenentwicklung zu minimieren."
"Das
ist aus meiner Sicht das wichtigste Resultat des Gutachtens. Dieses
Fazit der Wissenschaftler ersetzt aber nicht die eigenständige
Bewertung des Gutachtens durch die zuständigen Genehmigungsbehörden.
Insofern können wir heute auch nur feststellen, dass mit dem Gutachten
eine weitere Grundlage für eine Entscheidung über die
Genehmigungsfähigkeit geschaffen wurde – nicht mehr aber auch nicht
weniger!", betonte der Minister auf der Pressekonferenz.
In dem
Gutachten, das durch Dr. Christopher Zimmermann, stellvertretender
Institutsleiter des Instituts für Ostseefischerei (OSF) in Rostock,
auf der Pressekonferenz vorgestellt wurde, werden die aktuell
vorhandenen und potentiellen Laichgebiete im Einflussbereich des
erwärmten Kraftwerkabwassers hinsichtlich ihrer Bedeutung für die
Reproduktion untersucht. Dies war erforderlich, da der Greifswalder
Bodden das Hauptlaichgebiet des Rügenschen Frühjahrsherings ist. Im
Verlauf der Genehmigungsverfahren hatte sich herausgestellt, dass die
Angaben in den Antragsunterlagen und die sonstigen bereits bei den
Behörden vorliegenden Informationen zu den Auswirkungen des Betriebs
des geplanten Steinkohlekraftwerkes auf den Fischbestand der westlichen
Ostsee nicht ausreichend sind.
Die von der Vorhabenträgerin
vorgelegten Daten waren zum Teil rund 20 Jahre alt. Allerdings waren
auch keine ausreichende aktuellere Daten verfügbar. Deshalb wurde
durch das Staatliche Amt für Umwelt und Natur in Absprache mit dem
Ministerium dieses Gutachten in Auftrag gegeben.