Kiel (agrar-PR) - Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Till Backhaus hat heute auf
einer Pressekonferenz in Schwerin Grundzüge des "Managementplans für
den Wolf in M-V" vorgestellt. Der Plan war in den vergangenen Monaten
durch zwei Experten in enger Abstimmung mit einer Facharbeitsgruppe aus
etwa 20 Vertretern von Vereinen und Verbänden sowie aus Wissenschaft
und Behörden erarbeitet worden.
"Mit dem Plan ist die Grundlage
für ein flächendeckendes Wolfsmanagement in M-V auf Ebene der
Landkreise gegeben", so Backhaus. Neben den bisherigen Mitarbeitern des
Wolfsmanagements werde es allmählich in allen Landkreisen, z. B. bei
den Kreisjagdverbänden, Forstämtern oder Naturparken Ansprechpartner in
Sachen Wolf direkt vor Ort geben. "Die Zuständigkeit reicht dabei von
der ersten Bewertung von Hinweisen auf die Anwesenheit von Wölfen über
Öffentlichkeitsarbeit bis hin zur Beratung von Nutztierhaltern. Mit dem
Managementplan haben nun alle Beteiligten eine belastbare und klare
Handlungsgrundlage und –anleitung", so der Minister.
"Der Plan
ist auch geeignet, den unbegründeten, aber möglicherweise hin und
wieder doch vorhandenen Ängsten in der Bevölkerung zu begegnen", so
Backhaus weiter. "Wir wollen ein weitestgehend konfliktarmes Leben mit
den streng geschützten Wölfen. Ich bin fest davon überzeugt, dass uns
das genauso gut gelingt, wie vielen anderen Wolfsregionen Europas", so
der Minister.
Ca. 100 Jahre hat man in Mecklenburg-Vorpommern
keinen Wolf in freier Wildbahn gesehen. Erstmals im Jahre 2006 gab es
Hinweise auf Wölfe in Mecklenburg-Vorpommern - korrespondierend mit
den Wolfsbeobachtungen in Sachsen und Brandenburg.
Dem
Managementplan liegen die Wolfsbeobachtungen und – bewegungen in den
zurückliegenden Jahren zugrunde. Das von Wölfen in Deutschland
besiedelte Gebiet umfasst derzeit einige Rudel-, Paar- bzw.
Einzelwolfterritorien auf einer Fläche von insgesamt ca. 4.000 km²,
davon etwa 1.000 km² in Mecklenburg-Vorpommern. Wobei besiedeltes
Gebiet nicht bedeutet, dass hier der Wolf dauerhaft sesshaft ist und
auch Nachkommen zeugt.
Im Jahr 2009 konnten in 4 Gebieten
Mecklenburg-Vorpommerns (Lübtheener Heide, Prignitz, Kyritz-Ruppiner
Heide und Ueckermünder Heide) Wölfe bestätigt werden. Alle vier
Vorkommen, die jeweils aus einem oder zwei Tieren bestehen sind
grenzübergreifend mit anderen Bundesländern (Niedersachsen und
Brandenburg oder Polen). Die Gesamtflächen der Kernlebensräume
erstrecken sich jeweils auf 300 Quadratkilometer und befinden sich zu
unterschiedlich großen Teilen in M-V. Diese großen Flächen und
Wanderungsbewegungen der Wölfe erschweren eben auch eine klare
territoriale Zuordnung.
"Das Land bereitet sich auf die
Ansiedlung des Wolfes vor. Wir wollen ein weitestgehend konfliktarmes
Leben mit den streng geschützten Wölfen. Ich bin fest davon überzeugt,
dass uns das genauso gut gelingt, wie vielen anderen Wolfsregionen
Europas. Der Wolf ist sehr scheu. Er wird nicht in den Vorgärten und
Hinterhöfen der Siedlungen und in Städten auftauchen. Panikmache ist
deshalb nicht nur fehl am Platze, sondern auch gefährlich. Wir müssen
sachlich mit dem Thema umgehen. Es gibt keine Entscheidung für oder
gegen den Wolf. Der Wolf ist eine geschützte Art. Deshalb sind wir
schon vom Gesetz her verpflichtet, den Fortbestand der Art zu
gewährleisten. Deshalb muss auch klar sein, welche Maßnahmen wir
ergreifen können und müssen, wenn der Wolf auftaucht. Dazu dient der
Managementplan", betont der Minister.
Zu den wesentlichen Grundsätzen des Managementplanes gehört die Minimierung von Schäden an Haustieren
durch Prävention
Die
Übergriffe von Wölfen auf Nutztiere sind bisher die Hauptprobleme bei
der Wiederbesiedlung Mecklenburg-Vorpommerns. Durch die Zuwanderung der
Wölfe ist es wieder notwendig, dass Tierhalter ihre Tiere vor
eventuellen Übergriffen schützen müssen. Diese Schutzmaßnahmen halten
nur sehr zögerlich Einzug in die Praxis. Deshalb will das Land die
finanziellen Mehraufwendungen der Tierhalter fördern. (Stallanlagen,
Zäune, Herden-Schutzhunde) Die geplanten Maßnahmen müssen über den
Mindestschutz hinausgehen und sich an dem gegenwärtigen "Stand der
Technik" orientieren.
Insbesondere wird an dem Herdenschutz mittels Herdenschutzhunden gearbeitet.
"Die
Minimierung von Schäden an Haustieren ist eine wesentliche Maßnahme
zur Akzeptanzerhöhung bei den Tierhaltern. Deshalb ist die
Unterstützung solcher Präventionsmaßnahmen in erster Linie unter
naturschutzpolitischen Zielen zu sehen. Vorbeugende Maßnahmen finden
ihren Schwerpunkt in den Gebieten, in denen das Vorhandensein von
Wölfen bekannt bzw. in Kürze zu erwarten ist.
2. Kompensation von Schäden an Hautieren durch finanzielle staatliche Hilfen
In
Deutschland gibt es keinen Rechtsanspruch auf Schadenskompensation.
Dennoch hat Mecklenburg-Vorpommern zum Vorgehen bei künftigen Schäden
einen Plan erarbeitet und dafür auch Mittel im eigenen Haushalt
eingestellt.
Durch Wolfsaktivitäten geschädigte Nutztierhalter
erhalten den entstandenen Direktschaden ersetzt allerdings nur dann,
wenn sie den Mindestschutz eingehalten bzw. wenn sie entsprechende
Präventionsmaßnahmen ergriffen haben. Eine unverzügliche Klärung von
Schadensfällen vor Ort ist durch vom Land beauftragte Rissgutachter
gewährleistet.
Im Sinne der Rechtsklarheit werden sogenannte
Wolfsgebiete entsprechend der aktuellen Wolfsbesiedlung plus 30
Kilometer Umgriff benannt, in denen Präventionsförderung geleistet
wird. Diese Kulisse wird bei Bedarf zeitnah aktualisiert. Derzeit
umfasst sie die Landkreise Ludwiglust, Parchim, Güstrow südlich der B
104, Müritz, Mecklenburg-Strelitz südöstlich der B 197, Ostvorpommern
östlich der B 197 und der Peene sowie Uecker-Randow.
Der Minister appellierte an die Medien, ihn bei der sachlichen Aufklärung zu unterstützen,
"Das Märchen vom Rotkäppchen und dem Wolf ist eben nur ein Märchen
. Biologen zufolge gibt es keinen Beweis, dass Wölfe Menschen anfallen."