05.01.2019 | 20:40:00 | ID: 26821 | Ressort: Umwelt | Tier

Ministerium untersucht Rissvorfälle hinter wolfssicheren Zäunen

Kiel (agrar-PR) - Zwischen dem 28. Dezember 2018 und dem 2. Januar 2019 wurden in Hemdingen und Bilsen im Kreis Pinneberg insgesamt drei Rissvorfälle hinter wolfssicheren Zäunen gemeldet.
Zwischen dem 28. Dezember 2018 und dem 2. Januar 2019 wurden in Hemdingen und Bilsen im Kreis Pinneberg insgesamt drei Rissvorfälle hinter wolfssicheren Zäunen gemeldet. Derzeit überprüft das Ministerium, ob es sich bei dem Verursacher um einen Wolf handelt.

„Wir haben die ersten Schritte zur Überprüfung der Risse eingeleitet und nehmen die Angelegenheit sehr ernst. Die drei Zäune waren vorbildlich und wolfssicher aufgebaut, so dass von Seiten der Halterinnen und Halter alles im Sinne der Wolfsprävention geleistet wurde.

Es deutet vieles darauf hin, dass es sich hier um Wolfsrisse handelt. Damit würde auf Grund der mehrfachen Überwindung wolfssicherer Zäune die Ausnahmeregelung im Naturschutzgesetz greifen, nach der ein Antrag auf Abschuss des Wolfs gestellt werden kann. Da es sich beim Wolf um eine streng geschützte Art handelt, brauchen wir dafür einen sicheren Nachweis, dass es sich tatsächlich um einen Wolf gehandelt hat“, sagte der Umweltminister Jan Philipp Albrecht.

Die wissenschaftlichen Untersuchungsergebnisse werden in zwei bis drei Wochen erwartet und lassen sich aus technischen Gründen nicht weiter beschleunigen. Grundsätzlich steht der Wolf in der gesamten EU unter strengem Artenschutz. Wölfe, die lernen, wolfssichere Zäune zu überwinden gelten jedoch als sogenannte Problemwölfe, bei denen ein Antrag auf Abschuss gestellt werden kann.

„Bei dem vorliegenden Verdacht ist die vorgefundene Sachlage ziemlich klar und wir stellen uns im Falle eines Wolfsnachweises auf einen solchen Antrag ein“, so Minister Albrecht. Problemwölfe sind nicht nur für die Nutztierhalterinnen und -halter ein Problem. Wölfe, die sich auf Nutztiere spezialisieren, gefährden aus Sicht des Ministeriums auch das Ziel des Artenschutzes, die Koexistenz von Wolf und Mensch in der Kulturlandschaft zu erreichen.

„Wolfssichere Zäune werden in aller Regel nicht überwunden und sind daher auch weiterhin die beste Präventionsmaßnahme gegen Wolfsrisse. Sie bieten jedoch keinen einhundertprozentigen Schutz, weshalb es auch die Ausnahmeregelung für den Abschuss von Problemwölfen gibt. Aus diesem Grund haben wir hierfür klare Kriterien und Verfahren festgelegt. Sollte sich unser Verdacht bestätigen, werden wir also handeln und ein entsprechendes Verfahren gemeinsam mit allen Beteiligten zügig und rechtssicher durchführen können“, konkretisiert der Minister.

Hintergrund:

Am 28. Dezember 2018 kam es in Hemdingen hinter einem 108 cm hohen und damit wolfssicheren Flexinetz-Zaun mit 8.500 V zu drei verletzten Schafen, von denen zwei später euthanasiert werden mussten.

Am 2. Januar 2019 kam es zu zwei Vorfällen in Bilsen. Beide Fälle fanden ebenfalls hinter einem 108 cm hohen Flexinetz-Zaun mit 8.500 V statt. Im ersten Fall wurde ein Schaf verletzt, das später euthanasiert werden musste. Im zweiten Fall wurde das Schaf verletzt.

Sollte ein Antrag auf Entnahme gestellt und genehmigt werden, können die Antragsteller eine oder einen Jagdscheininhaberin und -inhaber für ein begrenztes Gebiet und einen bestimmten Zeitraum mit der Tötung des Wolfs beauftragen.

Zu erwähnen ist in diesem Zusammenhang auch, dass es am 27. Dezember 2018 ebenfalls in Hemdingen hinter einem 90 cm hohen, und damit nicht wolfssicheren, Flexinetz-Zaun mit 3.500 V zur Verletzung von einem und Tod von zwei Schafen kam. Die Herde ist aus der Zäunung ausgebrochen.
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