02.04.2013 | 19:10:00 | ID: 14817 | Ressort: Umwelt | Tier

Mittel für Prävention und Ausgleich von Schäden durch freilebende Wölfe

Schwerin (agrar-PR) - Für die Gewährung von Zuwendungen zur Vermeidung oder Minderung von wirtschaftlichen Belastungen durch wildlebende Wölfe ist in der Ausgabe des Amtsblattes für Mecklenburg-Vorpommern vom 2. April 2013 eine Förderrichtlinie (Förderrichtlinie Wolf – FöRiWolf M-V)veröffentlicht worden.
Sie tritt am 3. April in Kraft. Kernelemente sind Zuwendungen zur Minderung wirtschaftlicher Belastungen bei Schäden an Haus- und Nutztieren, Zuwendungen für Präventionsmaßnahmen sowie akzeptanzfördernde Maßnahmen.

Im Falle von Schäden an Haus- und Nutztieren können Zuwendungen von bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt werden. Voraussetzung ist, dass das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie LUNG oder der vom Land benannte Rissgutachter unverzüglich nach Feststellung des Schadens, in der Regel innerhalb von 24 Stunden, benachrichtigt und durch einen Rissgutachter in einem Rissprotokoll festgestellt wird, dass der Wolf als Schadensverursacher nicht auszuschließen ist.

Darüber hinaus sind Nutztierhalter innerhalb des so genannten Wolfsgebietes angehalten, mindestens den im Managementplan für den Wolf definierten Grundschutz zu realisieren. Eine Karte des Wolfsgebietes wird auf der Homepage des LUNG noch innerhalb der laufenden Woche veröffentlicht werden. Nach Ablauf von einem Jahr ab der Veröffentlichung können Schäden an Nutztieren nur noch im Falle eines realisierten Grundschutzes berücksichtigt werden.

Im Falle von Präventionsmaßnahmen können Zuwendungen von bis zu 75 % der Ausgaben für über die Anforderungen des Grundschutzes hinausgehende Maßnahmen innerhalb des Wolfsgebietes gewährt werden.

"Ich bin überzeugt, dass die neue Richtlinie zur Gewährleistung eines weitestgehend konfliktfreien Nebeneinanders von Mensch und Wolf beiträgt und die Akzeptanz der Wiederbesiedlung Mecklenburg-Vorpommerns durch diese Art erhöht ", betont Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus. "Die nun veröffentlichte Förderrichtlinie stellt einen weiteren Schritt zur Umsetzung des im Jahre 2010 veröffentlichten "Managementplans für den Wolf in Mecklenburg-Vorpommern" dar. Antragstellungen sind schriftlich bei der jeweils zuständigen Naturschutzbehörde vorzunehmen. Bewilligungsbehörden sind das jeweilige Staatliche Amt für Umwelt und Landwirtschaft sowie in den Großschutzgebieten das jeweilige Nationalparkamt oder das jeweilige Amt für das Biosphärenreservat.

Hintergrund: Nach etwa 150 Jahren Abwesenheit entwickeln sich in Deutschland seit dem Jahre 2000 kontinuierlich dauerhafte Vorkommen wildlebender Wölfe. Die Länder Sachsen, Brandenburg, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt beherbergen aktuell zusammen bereits 20 Wolfsrudel beziehungsweise -paare. In Mecklenburg-Vorpommern konnten bislang nur Einzeltiere festgestellt werden, die Etablierung von Rudeln ist jedoch aufgrund der natürlichen Gegebenheiten und des inzwischen vorhandenen Populationsdrucks auch hier sehr naheliegend. Gegenwärtig wird in M-V von 3 Einzeltieren in den Bereichen Lübtheener Heide, Ueckermünder Heide, Kyritz-Ruppiner Heide sowie Müritz-Nationalpark ausgegangen.

Von 2007 bis 2012 gab es in M-V 15 durch Wölfe verursachte Schadensfälle. Dabei wurden insgesamt 95 Tiere getötet und 29 Tiere verletzt. Die vom Land beglichene Schadenssumme beläuft sich in der Summe bislang auf insgesamt etwa 25.000 €. Darüber hinaus sind in dieser Zeit in 8 Einzelfällen Präventionsmaßnahmen seitens des Landes mit einem Gesamtvolumen von etwa 15.000 € gefördert worden.

Der im Jahre 2010 veröffentlichte "Managementplan für den Wolf in Mecklenburg-Vorpommern" (abrufbar als pdf-Datei unter www.lu.mv-regierung.de > Rubrik Publikationen > Naturschutz und Landschaftspflege) ist eine wesentliche Grundlage für den weiteren Umgang mit der Wiederbesiedlung Mecklenburg-Vorpommerns durch den Wolf.

Relevante Informationen (Rissgutachter, Managementplan, Karte des Wolfsgebietes) sind abrufbar unter: www.lung.mv-regierung.de > Rubrik Natur und Landschaft > Artenschutz > Wölfe in Mecklenburg-Vorpommern. Weiterführende Informationen zur Thematik sind auch auf der Seite www.wolf-mv.de abrufbar. (PD)
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