16.03.2016 | 21:20:00 | ID: 22034 | Ressort: Umwelt | Tier

Nachweis von Bunthörnchen-Bornavirus 1 in Schleswig-Holstein - Ministerium empfiehlt allen Haltern die Lebenduntersuchung ihrer Bunt- und Schönhörnchen

Kiel (agrar-PR) -

Das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume rät allen Haltern von Bunt- und Schönhörnchen, ihre Tiere auf das Bunthörnchen-Bornavirus 1 (Variegated Squirrel 1 Bornavirus) untersuchen zu lassen.

Hintergrund ist, dass bei mehreren Bunt- und Schönhörnchen am Friedrich-Löffler-Institut dieses Virus nachgewiesen wurde.

Das Bunthörnchen-Bornavirus 1 (Variegated squirrel 1 Bornavirus, VSBV-1) wurde im vergangenen Frühjahr durch das Friedrich-Löffler-Institut erstmals bei einzelnen Bunthörnchen und im Herbst 2015 bei Schönhörnchen festgestellt. Anfang 2016 sind weitere Nachweise von VSBV-1 bei verschiedenen Schönhörnchen-Arten aus Zoos und privaten Tierhaltungen erfolgt.

Die mit dem Bornavirus infizierten Bunt- und Schönhörnchen stammen aus Schleswig-Holstein, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen. In Schleswig-Holstein sind 2016 einige Prevost-Schönhörnchen und auch chinesische Baumstreifenhörnchen beprobt worden. Außer bei einem Schönhörnchen sind die Ergebnisse bislang alle negativ.

Umfangreiche Untersuchungen deuten darauf hin, dass es sich um eine neue zoonotische Erkrankung handelt und sich mehrere Menschen an infizierten Hörnchen angesteckt haben. Die betroffenen Menschen erkrankten an einer schweren Gehirnentzündung, die nach wenigen Monaten zum Tod führte. Die mit dem VSBV-1 infizierten Bunt- und Schönhörnchen zeigten keine Krankheitssymptome.

Der wahrscheinlichste Übertragungsweg zwischen den Hörnchen und auf den Menschen sind Kratz- oder Bissverletzungen. Daher wird den Tierhaltern Vorsicht im Umgang mit den Tieren und gegebenenfalls entsprechende Schutzmaßnahmen vor Kratz- oder Bissverletzungen empfohlen.

Das Ministerium unterstützt die aktuelle Empfehlung des Friedrich-Löffler-Instituts, eine Untersuchung aller Bunt- und Schönhörnchen und deren Unterfamilien/ Gattungen durchzuführen. Dies gilt insbesondere auch für Tiere, die verkauft oder zugekauft werden.

Zum Schutz der Tierhalter bittet das Ministerium diese, sich bei den für sie zuständigen Veterinärämtern der Kreise und kreisfreien Städte zu melden, um die Tierbestände zu erfassen. Die Tiere sollen im Weiteren durch Tierärzte beprobt werden. Die Untersuchungen der Proben erfolgen am Friedrich-Löffler-Institut. Die Beprobungen und Untersuchungen werden für die privaten Tierhalter kostenlos durchgeführt.

Bei Fragen können sich Halter von Bunt- oder Schönhörnchen  an das Ministerium (0431/9885039) oder an die Veterinärämter der Kreise und kreisfreien Städte wenden.

Hintergrund

Bei Bunt- und Schönhörnchen handelt es sich um Heimtiere, die nicht in der freien Wildbahn in Deutschland vorkommen, sondern wegen ihrer klimatischen Ansprüche unter besonderen Bedingungen in Volieren in privaten Tierhaltungen und Zoos gehalten werden. Bunthörnchen stammen ursprünglich aus Mittelamerika, während die verschiedenen Schönhörnchen-Arten im asiatischen Raum beheimatet sind.

Das bei den Bunt- und Schönhörnchen neu entdeckte VSBV-1 gehört zur Gattung Bornavirus in der Familie Bornaviridae und ist genetisch am nächsten verwandt mit Bornaviren der Art Mammalian 1 Bornavirus, die bei verschiedenen Säugetieren ebenfalls Erkrankungen mit zentralnervöser Symptomatik auslösen. Bisher gibt es keine Hinweise darauf, das auch andere Hörnchen-Arten betroffen sein könnten.

Nicola Kabel | Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume | Mercatorstr. 3, 24106 Kiel | Telefon 0431 988-7201 | Telefax 0431 988-7137 | E-Mail: pressestelle@melur.landsh.de

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