26.04.2013 | 17:15:00 | ID: 14973 | Ressort: Umwelt | Tier

Rabenvögel stehen ganzjährig unter Schutz!

Schwerin (agrar-PR) -

"Kolkrabe, Rabenkrähe, Nebelkrähe, Elster und Graureiher stehen entgegen einiger Berichte in den Medien, die aufgrund falscher den Äußerungen der Opposition entstanden sind, ganzjährig unter Schutz. Sie können nur im absoluten Ausnahmefall nach Antrag bei den unteren Naturschutzbehörden und den unteren Jagdbehörden, also den Landkreisen, bejagt werden. Es sind dafür nicht die Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt zuständig", stellte Dr. Till Backhaus, Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz im Nachklang zu der gestrigen Landtagssitzung zum Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN "Rabenvögel und Graureiher ganzjährig schützen – über Abwehrmaßnahmen aufklären" richtig. "Durch falsche Darstellung in der Öffentlichkeit darf es nicht dazu kommen, dass nun auf einmal diese Vögel im Vertrauen auf die Richtigkeit dieser Aussagen erlegt werden. So hätte diese Aufregung in letzter Konsequenz nichts mehr mit Natur- und Artenschutz zu tun", mahnte der Minister.

Die genannten Vogelarten können nach EG-Vogelschutzrichtlinie durch deutsches Recht zu jagdbaren Tieren, also Wild, erklärt werden. Bundesrechtlich ist das, bis auf den Kolkraben, bisher nicht geschehen. Jedoch können die Bundesländer nach § 2 Abs. 2 des Bundesjagdgesetzes weitere Tierarten bestimmen, die dem Jagdrecht unterliegen. Davon haben einige Bundesländer bereits Gebrauch gemacht. So gibt es für das Jagen von Elstern oder Nebelkrähen im Gegensatz zu Mecklenburg-Vorpommern in Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen oder Rheinland-Pfalz rechtlich geregelte Jagdzeiten. "In diesen grün regierten Bundesländern existieren andere Standards. Allein in Rheinland-Pfalz werden jährlich rund 16.000 Rabenkrähen und 11.000 Elstern erlegt", erklärte der Minister.

Seit 2006 wird das Thema in M-V in umfangreichen Anhörungen unter anderem mit Landesjagdverband M-V, Arbeitskreis Jagdgenossenschaften und Eigenjagden, Bauernverband, Landesverband der Berufsjäger MV, Ökologischem Jagdverband, NABU und BUND diskutiert. 2010/2011 wurde die Jagdzeit-Verordnung novelliert und überarbeitet, wieder unter Beteiligung aller Verbände, aber auch der unteren Jagdbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte sowie des LUNG.

Der Minister: "Im Nachgang dieses Beteiligungsverfahrens wurde die nun veröffentlichte Verwaltungsvorschrift erarbeitet. Sie ist keine neue gesetzliche Regelung zur Bejagung von Rabenvögeln, sondern eine klare rechtliche Strukturierung bereits bestehender gesetzlicher Regelungen, um einen reibungslosen und vor allem rechtssicheren Ablauf bei der Beantragung der Bejagung von Rabenvögeln zu ermöglichen. Die Zuständigkeiten sind nun klar und der Artenschutz wird dadurch gestärkt."

Durch den nun klar regulierten Rechtsrahmen können Ausnahmegenehmigungen für Elstern, Rabenvögel (außer Kolkrabe) und Graureihern nur im Einzelfall nach dem Bundesnaturschutzgesetz von der unteren Jagdbehörden in Einvernehmen mit der unteren Naturschutzbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte erteilt werden. Gründe sind u. a. die Abwendung erheblicher land-, forst-, fischerei-, wasser- oder sonstiger wirtschaftlicher Schäden, der Schutz der natürlich vorkommenden Tier- und Pflanzenwelt oder die Gesundheit des Menschen. Eine Ausnahme darf nur zugelassen werden, wenn zumutbare Alternativen nicht gegeben sind und sich der Erhaltungszustand der Populationen einer Art garantiert nicht verschlechtert.

Kolkraben sind dem Bundesjagdgesetz und damit auch dem Landesjagdgesetz unterstellt. Nur auf Einzelantrag und dem Nachweis oben genannter Schäden kann die Bejagung im Ausnahmefall erlaubt werden. "Noch einmal: es bestand und besteht kein Abschussplan weder für Kolkraben noch für rabenartige Vögel, Elstern oder Graureiher", unterstrich Dr. Backhaus.

Im vergangenen Jagdjahr wurden nach der Erteilung von Ausnahmegenehmigungen 68 Kolkraben erlegt. Bei Graureihern und bei Rabenkrähen wurde jeweils einmal eine Ausnahmegenehmigung erteilt. (PD)

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