19.08.2015 | 13:40:00 | ID: 20887 | Ressort: Umwelt | Tier

Rechtliche Einordnung und richtige Adressaten beim Thema Wolf beachten

Schwerin (agrar-PR) -

Bei der aktuell geführten Diskussion über den Wolf müssen nach Ansicht von Dr. Till Backhaus, Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz, die sachlich richtigen Fakten genutzt werden.

„Ich wiederhole nochmal: Wir müssen uns auf eine langfristige Koexistenz mit dem Wolf einrichten. Dafür sind eine sachliche Diskussion und Präventionsmaßnahmen zum Schutz von Nutztieren unabdingbar. Und ich frage zurück: Was bringt es den Jägern außer zusätzlicher Arbeit, wenn der Wolf ins Jagdrecht aufgenommen werden würde, aber ganzjährig geschont werden müsste. Denn eins ist klar: der Wolf ist eine international streng geschützte Art. Das heißt, nur auf internationaler Ebene kann sich der rechtliche Schutzstatus auch ändern. Daran würde auch eine Bestandsobergrenze nichts ändern. Solche Vorschläge sind nur Augenwischerei“, so der Minister zu der aktuellen Diskussion über den Wolf.

Wer den Wolf ohne Genehmigung bejagt bzw. tötet, verstößt gegen internationales, europäisches, Bundes- und Landesrecht. „Bei einem sogenannten Problemwolf würde schon heute das Sicherheits- und Ordnungsgesetz greifen. Zum Glück war dies bei uns noch nie der Fall. Der Wolf lebt generell in dünn besiedelten Gebieten und kommt oft auf ehemaligen Truppenübungsplätzen vor, also in Gegenden, in denen niemand lebt“, stellte Dr. Backhaus klar.

Bei einer Aufnahme ins Jagdrecht unterstünde der Wolf der Hege und Pflege der Jägerschaft und würde aufgrund seiner Schutzerfordernisse eine ganzjährige Schonzeit erhalten. Zu den weiteren Aufgaben zählen: Monitoring der Wolfspopulation, Markieren/Besendern, Aufnahme verletzter Exemplare oder die Seuchenbekämpfung. Außerdem müssten gegebenenfalls Finanzquellen für Maßnahmen zum Schutz des Wolfes, für Forschungsprojekte, Ausgleichszahlungen für Schäden und die Information der Öffentlichkeit, durch die Jägerinnen und Jäger erschlossen werden.

„Ich möchte auch klarstellen: Entgegen der Äußerungen von Frau Schlupp haben wir in Mecklenburg-Vorpommern bis heute keinen einzigen bestätigten Fall, dass ein Rind oder ein Pferd durch einen Wolf angegriffen oder gar getötet wurde“, erklärte Dr. Backhaus weiter. Vielmehr wurde mit dem im Jahre 2010 veröffentlichten ‚Managementplan für den Wolf in Mecklenburg-Vorpommern‘ sowie der 2013 in Kraft getretenen Richtlinie zur Förderung von Präventions- bzw. Schadensausgleichsmaßnahmendie Grundlage für den weiteren Umgang mit der Wiederbesiedlung Mecklenburg-Vorpommerns durch den Wolf geschaffen. „Im Falle von Schäden an Haus- und Nutztieren können bis zu 100 % Zuwendungen gewährt werden, wenn unverzüglich nach Feststellung des Schadens ein vom Land benannter Rissgutachter den Wolf als Schadensverursacher nicht ausschließen kann. Nicht ausschließen bedeutet aber: Es kann der Wolf gewesen sein, muss es aber nicht. In solchen Fällen entschädigen wir dann auch, um dem Halter zumindest den wirtschaftlichen Verlust zu kompensieren“, unterstrich der Minister.

Vor diesem Hintergrund wurden seit 2007 47 Tiere verletzt und 154 Tiere getötet, wobei zum Beispiel auch die Nachnutzung von Totgeburten mit aufgeführt wird. Zur Begleichung der Schäden hat das Land insgesamt etwa 35.500 € zur Verfügung gestellt. Für Präventionsmaßnahmen können Zuwendungen von bis zu 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für über die Anforderungen des Grundschutzes hinausgehende Maßnahmen innerhalb des Wolfsgebietes gewährt werden. Dafür wurden seit 2013 etwa 103.000 € zur Verfügung gestellt. Außerdem wurden knapp 50 Wolfsbetreuer ausgebildet, welche Hinweise auf den Wolf im Gelände erkennen, dokumentieren und somit die Basis für ein erfolgreiches Wolfsmonitoring darstellen. Bei Verdachtsfällen auf Schäden an Nutztieren durch den Wolf sind 7 Rissgutachter tätig, die die Verletzungen von Tieren sowie Spurenbefunde gemeinsam mit den Geschädigten untersuchen.

Seit dem Jahr 2000 treten dauerhafte wildlebende Wölfe in Deutschland durch natürliche Zuwanderung wieder auf. Das ist ein gutes Zeichen dafür, dass sich die Natur ihren Weg sucht und die Artenvielfalt wieder zunimmt. Gegenwärtig leben in Deutschland (Sachsen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern) mindestens 30 Wolfsrudel, 4 Wolfspaare und 5 territoriale Einzelwölfe, davon 2 Rudel und bis zu 2 territoriale Einzelwölfe in MV.

Weitere Informationen finden Sie auf www.wolf-mv.de (regierung-mv)

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