09.11.2016 | 18:30:00 | ID: 23187 | Ressort: Umwelt | Tier

Schutz von Wildbienen in Sachsen

Dresden (agrar-PR) - Nahrungsangebote sichern, Pflanzenschutzmittel bienengerecht einsetzen

Der Schutz von Wildbienen wird in Sachsen von Landwirten sowie den Umwelt- und Agrarbehörden sehr ernst genommen. Das betonte Umweltminister Thomas Schmidt heute (9. November 2016) im Landtag bei der Debatte zu diesem Thema. „Ein Drittel der Erträge in der Landwirtschaft ist von Honig- oder Wildbienen abhängig. Schon allein daher liegt uns der Schutz und der Erhalt der Wildbienen am Herzen“, so der Minister.

So haben derzeit 877 Landwirte im Rahmen des Förderprogramms Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUK/2015) ein- oder mehrjährige Blühbrachen bzw. selbstbegrünte Brachen auf fast 14 000 Hektar Fläche angelegt, auf denen Wildbienen ein zusätzliches Blütenangebot finden, das die Versorgung mit Blütenpollen verbessert. Fast 10 000 weitere Hektar sind im Rahmen des sogenannten „Greening“ als ökologische Vorrangflächen ausgewiesen. Auch auf diesen aktiv oder selbst begrünten Flächen finden Wildbienen ein zusätzliches Nahrungsangebot.

„Über diese Maßnahmen hinaus werden die Landwirte in Sachsen auch zum Schutz der Wildbienen theoretisch und praktisch geschult“, betonte der Minister weiter. So sei das Thema Wildbienenschutz Bestandteil der Winterschulungen für Landwirte in den Außenstellen des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie sowie bei speziellen Praxistagen der Behörde. Darüber würden Naturschutzberater geschult, die dann ihrerseits Landwirte informieren und anleiten.   

Zweifelsohne habe der sachgerechte Einsatz von Pflanzenschutzmitteln einen wesentlichen Einfluss auf den Schutz von Bienen, das gelte auch für wild lebende Arten. „Daher ist eine der wichtigsten Voraussetzungen für die Anwender von Pflanzenschutzmittel der Sachkundenachweis und die entsprechende Weiterbildung, die spätestens alle drei Jahre zu erfolgen hat“, erläutert der Minister. Große Verantwortung komme aber auch Verkäufern zu, wenn diese Pflanzenschutzmittel für die private Anwendung im Haus- oder Kleingartenbereich abgeben. Schäden an Bienen, die in den vergangenen Jahren in Sachsen nachweislich auf Pflanzenschutzmittel zurückzuführen waren, wurden nur in einem Fall durch einen beruflichen Anwender verursacht. Das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie informiere daher auch private Anwender, unteren anderem über die Sächsische Gartenakademie oder bei Schulungen für Kleingartenverbände. (smul)

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