09.08.2017 | 08:20:00 | ID: 24421 | Ressort: Umwelt | Tier

Toter Wolf aus dem Schluchsee wurde erschossen

Stuttgart (agrar-PR) - Umweltminister Franz Untersteller: „Einen Wolf zu erschießen ist eine Straftat. Ich bedauere es sehr, dass ein Mensch das Leben dieses seltenen Geschöpfes mit Gewalt ausgelöscht hat.“
Der tote Wolf, der am 8. Juli aus dem Schluchsee geborgen wurde, wurde erschossen. Zu diesem Ergebnis kommt das Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung in Berlin, das den Wolf im Auftrag des baden-württembergischen Umweltministeriums untersucht hat.

Der tote Wolf weist Verletzungen im Brustbereich auf. Diese stammen von einem Projektil, das in der Leber des Wolfes gefunden wurde. Nähere Informationen zum möglichen Tathergang können aus ermittlungstaktischen Gründen zum jetzigen Zeitpunkt nicht mitgeteilt werden.

Umweltminister Franz Untersteller wies darauf hin, dass der aus Schneverdingen (Niedersachsen) stammende Wolf bis zum Schluchsee über 600 Kilometer zurückgelegt hat und mindestens zwei Wochen in Baden-Württemberg unterwegs gewesen ist.

„Uns liegt kein Hinweis darauf vor, dass der Wolf auf seiner Wanderschaft durch unser Land Nutztiere wie Schafe oder Ziegen angegriffen hätte. Ich bedauere es sehr, dass trotzdem ein Mensch das Leben dieses Geschöpfes mit Gewalt ausgelöscht hat.“

Die Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt (FVA) in Freiburg geht davon aus, dass es sich bei dem toten Wolf um dasselbe Tier handelt, das am 21. Juni bei Überlingen und anschließend auch in der Nähe von Stockach, bei Bad Dürrheim sowie letztmals, am 4. Juli, in der Gegend von Breitnau im Hochschwarzwald gesichtet wurde.

Der Wolf unterliegt internationalen und nationalen Schutzvorschriften, darunter dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen oder der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie der Europäischen Union. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist er eine streng geschützte Tierart.

Das rechtswidrige Töten eines Wolfes stellt eine Straftat dar, für die das Bundesnaturschutzgesetz eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe vorsieht. Das Tierschutzgesetz sieht hierfür eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe vor. Zuständig für die weiteren Ermittlungen ist die Staatsanwaltschaft Freiburg.

Die Überreste des sezierten Wolfes befinden sich derzeit noch im Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung in Berlin. Als mögliches Beweismittel werden sie bis auf Weiteres verwahrt. (mlr-bw)
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