10.07.2015 | 17:37:00 | ID: 20678 | Ressort: Umwelt | Tier

Übergriff auf ein Fohlen im Landkreis Vorpommern-Greifswald

Schwerin (agrar-PR) - Am Mittwoch kam es im Landkreis Vorpommern-Greifswald bei Ducherow zu einem Übergriff mit Bissverletzungen auf ein Fohlen.
Ein im Auftrage des Landes handelnder Rissgutachter konnte nach erfolgter erster Bewertung einen Wolf als Verursacher nicht ausschließen. Es kann gleichfalls nicht ausgeschlossen werden, dass ein Hund für den Übergriff verantwortlich war. Die Prüfung des Vorganges wird fortgeführt. Grundsätzlich können betroffene Nutztierhalter auf Grundlage der Förderrichtlinie Wolf unter bestimmten Voraussetzungen Unterstützungen erhalten, soweit ein Wolf als Schadensverursacher nicht ausgeschlossen werden kann.

Nutztierhalter werden gebeten, ihre Schutzvorkehrungen zumindest im Sinne eines Grundschutzes überprüfen. Empfohlen werden dabei entweder mind. 90 cm hohe stromführende Zäune mit einem Bodenabstand < 20 cm bzw. Maschendrahtzäune mit mind. 120 cm Höhe. Die Zäune müssen allseitig geschlossen sein.

Hintergrund:

Seit dem Jahre 2000 gibt es wieder dauerhafte Vorkommen wildlebender Wölfe in Deutschland. Gegenwärtig leben in Deutschland (Sachsen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen) insgesamt mindestens 30 Wolfsrudel, mindestens 4 Wolfspaare und mindestens 5 territoriale Einzelwölfe.

In Mecklenburg-Vorpommern wurde der erste sesshafte Einzelwolf im Jahre 2006 bestätigt. Gegenwärtig ist von 2 Rudeln (Lübtheener Heide, Ueckermünder Heide) sowie einem territorialen Einzelwolf in der südlichen Müritz-Region (im Grenzbereich zwischen den Ländern Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern) auszugehen. Unabhängig von den etablierten Tieren kommt es in loser Abfolge zu weiteren Einzelsichtungen oder sonstigen Hinweisen auf Wölfe in Mecklenburg-Vorpommern. Es ist nach bisherigen Erkenntnissen davon auszugehen, dass es sich dabei i.d.R. um wandernde Wölfe handelt.

Im Zusammenhang mit 33 registrierten Schadensfällen seit dem Jahre 2007 wurden insgesamt 154 Nutztiere getötet und 46 Tiere verletzt. Die vom Land beglichene Schadenssumme beläuft sich in der Summe bislang auf insgesamt etwa 35.000 €. Präventionsmaßnahmen wurden seit 2013 mit etwa 100.000 € gefördert. (lu)
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