Schleswig-Holstein (agrar-PR) -
Angebot der Naturschutzorganisationen auf erweiterten Schadensausgleich fördert Akzeptanz für zuwandernde Wölfe 11. März 2010: Spätestens als im Frühjahr 2007 im Kreis Ostholstein ein
wildlebender Wolf überfahren wurde, ist der Öffentlichkeit bewusst
geworden, dass auch Schleswig-Holstein als mögliches
Wolfseinwanderungsland in Frage kommt. Obwohl eine Etablierung des
Wolfes bis hin zur Bildung einer fortpflanzungsfähigen Population
aufgrund der hohen Verkehrsdichte zumindest in absehbarerer Zeit wohl
nicht zu erwarten ist, muss doch jederzeit mit dem Auftreten einzelner
Tiere gerechnet werden – wie jetzt im Südosten des Landes. Gelegentlich
können Wölfe auch Nutztiere des Menschen töten. Da das Land bei
Entschädigungszahlungen an EU-Vorgaben gebunden ist, stehen NABU,
Freundeskreis freilebender Wölfe, Klara Samariter-Stiftung, Stiftung
Naturschutz, WWF und Wildpark Eekholt zur Verfügung, mit einem
`Wolfsgarantiefonds´ die Schadenskompensation aufzustocken.
Die
Bevölkerung sieht die Rückkehr des vor 150 Jahren in unserem Land
ausgerotteten Wolfs weit überwiegend positiv. Doch in der Diskussion um
die Zukunft dieses Großraubtieres in Schleswig-Holstein ist von
Tierhaltern, insbesondere von Schafzüchtern, die berechtigte Frage nach
Entschädigung für eventuelle Nutztierverluste gestellt worden.
Erfahrungen aus den Wolfsvorkommensgebieten im Osten Deutschlands
zeigen, dass fast ausschließlich Schafhalter betroffen sind – und dass
die Akzeptanz des Wolfes bei der ländlichen Bevölkerung wesentlich davon
abhängt, ob im Fall gerissener Schafe dem Tierhalter schnell ein
kompletter Schadensausgleich gewährt wird.
Das Ministerium für
Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume MLUR hat deswegen gemeinsam
mit Naturschutzorganisationen, Landwirtschaftsverbänden und Jägern eine
Richtlinie entwickelt, nach der auf Kosten des Landes betroffenen
Landwirten und Hobbyhaltern Tierverluste finanziell ausgeglichen und
Präventivmaßnahmen wie wolfssichere Abzäunungen angeboten werden. Dabei
kann das Land aufgrund einer verbindlichen EU-Vorgabe den
Schadensausgleich pro Tierhalter nur bis zu einer Höhe von insgesamt €
7.500 innerhalb von drei Jahren leisten. Alles, was darüber hinaus geht,
gilt nach der EG-Verordnung Nr. 1860/2004 als unerlaubte Subvention und
darf damit seitens der öffentlichen Hand nicht gezahlt werden.
Zwar
gab es selbst im östlichen Sachsen und Brandenburg, wo mittlerweile
sieben Rudel leben, bislang keinen einzigen Fall, bei dem diese
Obergrenze erreicht worden ist. Wölfe ernähren sich weit überwiegend von
Rehen, Hirschen und Wildschweinen und nur zu einem sehr geringen Teil
von Nutztieren. Doch die Sorge der Berufsschäfer, möglicherweise keine
vollständige Entschädigung zu erhalten, muss ernst genommen werden.
Deshalb haben sich die Naturschutzorganisationen NABU
Schleswig-Holstein, Freundeskreis freilebender Wölfe, Stiftung
Naturschutz Schleswig-Holstein, Klara Samariter-Stiftung, Wildpark
Eekholt und WWF Deutschland entschlossen, im `Fall des Falles´ mit einem
`Wolfsgarantiefonds´ für eine Aufstockung der Schadenskompensation zur
Verfügung zu stehen.
NABU, Freundeskreis freilebender Wölfe,
Klara Samariter-Stiftung, Stiftung Naturschutz, WWF und Wildpark Eekholt
begrüßen ausdrücklich das entschiedene Vorgehen des
schleswig-holsteinischen Umweltministeriums zum vorsorglichen Schutz
zuwandernder Wölfe. Da die Naturschutzorganisationen im Gegensatz zum
Land nicht an die EU-Regelung gebunden sind, wollen sie dem Ministerium
zur Seite stehen und finanziell bis zu einem Volumen von insgesamt €
20.000 einspringen, falls Landwirten nachweislich Schäden von über €
7.500 in drei Jahren entstehen sollten. Zu diesem Zweck haben die sechs
Verbände, Stiftungen und Wildpark in Abstimmung mit dem MLUR die
`Vereinbarung über Ausgleichszahlungen für von Wölfen verursachte
Schäden an Nutztieren – Wolfsgarantiefonds Schleswig-Holstein´
entwickelt, die während der Vorstellung des `Positionspapiers zur
Wiederbesiedlung Schleswig-Holsteins durch den Wolf´ von
Umweltministerin Juliane Rumpf am 11.3.2010 in Eekholt unterzeichnet
wird. Die Vereinbarung ist solange gültig, bis die EU ihren
Mitgliedsstaaten den vollständigen Schadensausgleich gestattet – dieses
Ziel verfolgen sowohl die Naturschutzverbände als auch das Ministerium.