10.01.2018 | 20:40:00 | ID: 24998 | Ressort: Umwelt | Tier

Wolfsmanagement - Sachsen ist aktiv, Bund muss es noch werden

Dresden (agrar-PR) - Akzeptanz des Artenschutzes hängt vom schnellen und effizienten Handeln bei auftretenden Konflikten ab.

Sachsens Umweltminister Thomas Schmidt fordert den Bund auf, eine Bundesverordnung zur Entnahme von Wölfen vorzulegen und damit einheitliche Standards für entsprechende Entscheidungen in den Bundesländern zu schaffen. „Es ist nicht zielführend, dass jedes Bundesland solche Regelungen selbstständig erarbeitet und diese dann wieder untereinander abgestimmt werden. Rechtssichere Entscheidungen auf der Grundlage bundesweit einheitlicher Regelungen erfordern auch eine einheitliche Herangehensweise in den Ländern“, so der Minister.

Sachsen stellt sich mit seinem Wolfsmanagement seit mehr als zehn Jahren den Konflikten, die mit der Rückkehr des Wolfes in der Kulturlandschaft verbunden sind. Dabei ist die fachliche Beratung von Schäfern und die Förderung von Herdenschutzmaßnahmen ein wichtiger Schwerpunkt.

„Bund und Länder stehen beim Artenschutz gemeinsam in der Verantwortung. Die Akzeptanz des Artenschutzes hängt aber auch vom schnellen und effizienten Handeln bei auftretenden Konflikten ab. Ein Verweis des Bundesumweltministeriums auf starre EU-Regelungen und die Zuständigkeit der Länder für den Herdenschutz ist da keine Hilfe“, so der Minister. „Statt eines Streits auf Kosten der Betroffenen erwarte ich vom Bundesumweltministerium eine engere Zusammenarbeit mit dem Agrarressort, damit Weidehaltung langfristig erhalten bleibt. Beide Bundesministerien sollten gemeinsam ein praxistaugliches Konzept vorlegen, wie die Weidewirtschaft, die zum Erhalt unserer Kulturlandschaft dringend gebraucht wird, auch bei dauerhafter Anwesenheit von Wölfen langfristig gesichert werden kann - ein Konzept, das Konflikte minimiert und die Existenz der Schäfer nachhaltig sichert.“

Für die tatsächliche Unterstützung der Vollzugsbehörden der Länder fordert Schmidt vom Bund eine Initiative zur Schaffung und Unterhaltung einer zentralen Einheit, die bei der Vergrämung und Entnahme von verhaltensauffälligen Wölfen zum Einsatz komme, wie es zum Beispiel in Schweden praktiziert werde. So könne sichergestellt werden, dass handelnde Personen dieser Einheit praktische Erfahrungen sammeln und die entsprechenden Maßnahmen effektiv abgearbeitet werden.

Sachsen bekräftigt die Beschlüsse der 89. Umweltministerkonferenz vom November 2017 zum Wolf und fordert deren Umsetzung. Dazu gehören eine jährliche Neubewertung des „günstigen Erhaltungszustandes“ der Tierart Wolf für Deutschland, die Entwicklung praxistauglicher Möglichkeiten zur Vergrämung von Wölfen, die Organisation eines gemeinsamen Monitorings der mitteleuropäischen Tieflandspopulation mit Polen, die Bereitstellung von Mitteln des Bundes für Maßnahmen der Schadensprävention, Verhandlungen mit der EU zur Genehmigung einer 100 %igen Förderung von Präventionsmaßnahmen zum Schutz von Weidetieren sowie die Öffnung der „Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz“ (GAK), um Maßnahmen des Wolfsmanagements aus diesem Fonds finanzieren zu können

Darüber hinaus müsse sich die Bundesregierung bereits jetzt der Frage stellen, wie mit Wölfen in Deutschland umgegangen werden soll, wenn der „günstige Erhaltungszustand“ der Population erreicht ist. (smul)

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