25.08.2014 | 16:18:00 | ID: 18490 | Ressort: Umwelt | Umweltpolitik

Aktiv für Reichtum und Vielfalt der Streuobstlandschaften: Naturschutzminister Alexander Bonde stellt Streuobstkonzeption vor

Schwäbisch Gmünd (agrar-PR) - Minister Bonde: „Grün-rote Landesregierung bündelt Maßnahmen und honoriert Engagement für den Streuobstbau“ - Landesregierung fördert erstmals Baumschnitt in der Fläche
„Baden-Württemberg hat mit mehr als 100.000 Hektar Streuobstwiesen europaweit die bedeutendsten Streuobstbestände. Mit rund 5.000 Tier- und Pflanzenarten zählen sie zu den artenreichsten Lebensräumen in Mitteleuropa und sind wertvolles Gen-Reservoir für rund 3.000 Obstsorten. Streuobstwiesen sind touristisch attraktive Kulturlandschaften, die das baden-württembergische Landschaftsbild prägen. Viele Streuobstwiesen sind heute jedoch akut bedroht. Ziel von Grün-Rot ist, die Streuobstwiesen im Land zu erhalten, ihre Bewirtschaftung zu fördern und alle, die sich für den Schutz und Erhalt der Streuobstwiesen stark machen, gezielt zu unterstützen. Mit der Streuobstkonzeption Baden-Württemberg bündeln wir Maßnahmen, die die Streuobstwiesen erhalten und bieten neue Fördermöglichkeiten an. Wir wollen zudem mit vorbildlichen Beispielen aus der Praxis aufzeigen, wie sich engagierte Stücklesbesitzer, Vereine und Betriebe erfolgreich für die Streuobstwiesen einsetzen“, sagte Naturschutzminister Alexander Bonde bei der Vorstellung der Streuobstkonzeption Baden-Württemberg am Montag (25. August) im Streuobstzentrum auf der Landesgartenschau in Schwäbisch Gmünd (Ostalbkreis).
 
Fördermöglichkeiten: Vom Baumschnitt bis zur Vermarktung

„Streuobstwiesen können nur erhalten werden, wenn sie gepflegt und genutzt werden. Leider sind viele Streuobstbäume durch den schlechten Pflegezustand bedroht. Daher hat die grün-rote Landesregierung in der Streuobstkonzeption als neue Fördermöglichkeit das Modul Baumschnitt verankert. Mehr als die Hälfte der Streuobstwiesen im Land sind in privater Hand. Deshalb ist es wichtig, auch Baumschnittmaßnahmen durch Privatpersonen zu fördern, die Streuobstwiesen bewirtschaften. Gefördert wird künftig der fachgerechte Baumschnitt von Kern- und Steinobstbäumen auf Streuobstwiesenflächen mit 15 Euro je Baum. Wir haben auch mit den kommunalen Landesverbänden abgestimmt, förderrechtlich die Option zu schaffen, dass interessierte Gemeinden nochmal 5 Euro je Baum drauflegen können“, sagte der Minister. Um in den Genuss der Förderung zu kommen, müssten die Initiativen, Vereine und Gemeinden die zu pflegenden Bäume mit einem fünfjährigen Schnittkonzept anmelden. Die Maßnahme Baumschnitt muss noch von der EU-Kommission notifiziert werden.
 
Die Pflege und Bewirtschaftung der Streuobstwiesen im Land werde außerdem durch das neue Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT) und durch die Landschaftspflegerichtlinie (LPR) unterstützt. „Mit FAKT honorieren wir die Pflege und die umweltfreundliche Bewirtschaftung unserer Kulturlandschaft und würdigen so Leistungen der Landwirtinnen und Landwirte für die Gesellschaft. Gefördert wird die aufwändige Grünlandpflege unter und zwischen den Bäumen einer Streuobstwiese mit 2,50 Euro pro Baum“, erklärte der Minister.
 
Auch über die Landschaftspflegerichtlinie könne Unterstützung beantragt werden. „Mit LPR fördern wir Maßnahmen zum Naturschutz und zur Landschaftspflege wie beispielsweise die erneute Nutzung unbewirtschafteter Streuobstflächen oder die Anschaffung von mobilen Saftpressen“, so Bonde. Voraussetzung für diese Förderung sei, dass die Streuobstfläche in einem Schutz- oder Projektgebiet nach LPR liege. Für Agrarumweltmaßnahmen und Landschaftspflege gebe es in der neuen Förderperiode jährlich nun 139 Millionen Euro statt wie bisher 129 Millionen Euro. Bei ökologisch bewirtschafteten Streuobstwiesen könne auch die Ökolandbauförderung in Anspruch genommen werden. Außerdem sehe die Streuobstkonzeption einen Kostenzuschuss von bis zu 200 Euro für die Öko-Kontrolle vor.
 
Priorität: Pflege

„Wir setzen auf die Pflege und Bewirtschaftung der Streuobstbestände im Land. Wir wollen daher keine darüberhinausgehende Unterschutzstellung, wie sie von manchen Umweltverbänden gefordert wird. Die Streuobstwiesen sind bereits durch das Bundesnaturschutzgesetz geschützt. Die Diskussion über den Schutzstatus der Streuobstwiesen bringt die Pflege nicht voran“, so Bonde.
 
Hochwertige Streuobstprodukte gezielt regional vermarkten

„Damit die regionalen Streuobstprodukte am Markt platziert werden können, unterstützt die Landesregierung außerdem Werbe- und Verkaufsförderungsmaßnamen, die deren Absatz verbessern und fördert Aufpreisinitiaitven“, so Bonde. Voraussetzung für diese Förderung sei unter anderem, dass keine chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmittel oder synthetische Düngemittel eingesetzt würden und das Streuobst regional verwertet werde. Auch Keltereien und landwirtschaftliche Betriebe werden durch die Landesregierung unterstützt. „Keltereien sind unersetzlich im Streuobstbau, da sie einen großen Teil des Mostobstes verarbeiten. Daher fördert Grün-Rot Investitionen in die Herstellung und Lagerung von Direktsäften sowie qualitätsverbessernde Maßnahmen“, so Bonde. Die Landesregierung unterstütze außerdem Diversifizierungsmaßnahmen landwirtschaftlicher Betriebe. „Gefördert werden beispielsweise Investitionen in Brennereien und Mostereien sowie in gastronomische und touristische Angebote“, so der Minister.
 
Neu: Streuobstkoordinationsstelle koordiniert, bündelt und vernetzt

„In Baden-Württemberg engagieren sich viele Vereine, Streuobstinitiativen, Aufpreisinitiativen, Gemeinden und Privatpersonen für die Streuobstwiesen. Um das vorhandene Wissen und die vielfältigen Erfahrungen zu bündeln, Projekte gezielt vernetzen und Fragen beantworten zu können, hat die Landesregierung eine Streuobstkoordinationsstelle neu eingerichtet. Diese informiert Interessierte gezielt, beispielsweise über das Streuobstportal des Landes. Dort stehen neben vielfältigen Informationen aktuelle Termine, Ergebnisse aus Forschungsprojekten sowie Fortbildungs- und Beratungsangebote rund um Streuobst zum Abruf bereit. Das Streuobstportal ist außerdem Ideenbörse für kleine und große Projekte rund um die Streuobstwiesen“, so Bonde. Der Minister betonte, dass für den Erhalt dieser wertvollen Kulturlandschaft engagierte Menschen vor Ort unersetzlich seien. Ein weiterer Baustein sei die Sortenerhaltungszentrale am Kompetenzzentrum Obstbau Bodensee in Bavendorf, die den Erhalt der Sortenvielfalt im Fokus habe. „Ich danke allen, die sich für den Streuobstbau und den Schutz der Streuobstwiesen stark machen“, sagte der Minister abschließend.
 
Hintergrundinformationen:

Die „Streuobstkonzeption Baden-Württemberg – Aktiv für Reichtum und Vielfalt unserer Streuobstlandschaften“ kann unter www.mlr-bw.de heruntergeladen und über den Broschürenservice des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz unter www.mlr-bw.de > Unser Service > Broschüren bestellt werden.
 
Mehr Informationen finden Sie auf dem Streuobstportal der Landesregierung unter www.streuobst-bw.info. Weiterführende Informationen zu den Fördermaßnahmen sind unter www.streuobst-bw.info > Förderung abrufbar.
 
Die Anträge für das neue Förderprogramm zum Baumschnitt, das derzeit notifiziert wird, können ab Oktober 2014 bei den Regierungspräsidien gestellt werden. Über die erste Fördertranche wird bis Ende des Jahres entschieden. Erste Maßnahmen können im Frühjahr 2015 umgesetzt werden.
Pressemeldung Download: 
Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
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