20.12.2013 | 14:30:00 | ID: 16710 | Ressort: Umwelt | Umweltpolitik

Anhörung zu den wichtigen Fragen der Wasserbewirtschaftung in den Flussgebieten

Potsdam (agrar-PR) -

Die Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) geht in die nächste Runde. Europaweit und so auch in Brandenburg zeigt sich, dass für das Erreichen eines guten Zustands für alle Oberflächengewässer und das Grundwasser noch viel zu tun bleibt. „Der Zustand dieser Gewässer darf sich nicht verschlechtern, sondern soll mittel- und langfristig erheblich verbessert werden“, so Umweltministerin Anita Tack. Weitere Ziele sind der Schutz von wasserabhängigen Lebensräumen, eine nachhaltige Wassernutzung, die schrittweise Verringerung von schädlichen Stoffeinträgen in die Gewässer und eine Minderung schädlicher Auswirkungen von Überschwemmungen und Dürren.

 

Derzeit wird der zweite WRRL-Zyklus von 2016 bis 2021 vorbereitet. Das Verfahren sieht eine breite Öffentlichkeitsbeteiligung vor. In Brandenburg betrifft das die Einzugsgebiete von Oder und Elbe. „Die am 22. Dezember beginnende Anhörung ist der Auftakt für die inhaltlichen Diskussionen zur Ausgestaltung des zweiten Bewirtschaftungszeitraums“, so Tack, der die Überprüfung und Aktualisierung der wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen in jedem Flussgebiet beinhaltet.

 

Diese Fragen definieren die überregional bedeutsamen Handlungsfelder an den Oberflächengewässern und beim Grundwasser. Dazu die Ministerin: „Auch heute geht es vorrangig um Gewässerbelastungen wie mangelhafte Gewässerstrukturen und eine eingeschränkte Durchgängigkeit für Fische und Kleinlebewesen. Aber auch Nährstoffeinträge aus landwirtschaftlichen und urbanen Quellen in die Flüsse und Seen sowie in das Grundwasser bereiten immer noch erhebliche Sorgen.“

 

Zu den neu formulierten Themen für das Elbeeinzugsgebiet insgesamt gehört das nachhaltige Wassermengenmanagement. Im deutschen Elbegebiet liegen einige der trockensten Regionen Deutschlands, das potenzielle Wasserdargebot ist starken Schwankungen unterworfen. Deshalb bedarf es u.a. der Reduzierung von Wasserentnahmen und ‑überleitungen für die öffentliche Wasserversorgung, wirtschaftliche Tätigkeiten und die Energiegewinnung. Außerdem müssen die Kenntnisse über die Auswirkungen des Klimawandels auf den Wasserhaushalt verbessert werden.

Ministerin Anita Tack: „Ich wünsche uns, dass die heute beginnende öffentliche Diskussion zu den wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen dazu beiträgt, neue Akzente für den weiteren Prozess zu setzen und unsere Anstrengungen für eine Verbesserung des ökologischen Zustands der Gewässer zu forcieren.“

 

In einem ersten Schritt waren 2012 Zeitpläne und Arbeitsprogramme für das Elbe- und das Odergebiet erarbeitet und öffentlich diskutiert worden. Auf Grundlage der eingegangenen Stellungnahmen erfolgte eine Ergänzung dieser Pläne und Programme mit anschließender Veröffentlichung.

 

Auf der Internetseite Anhörung zu den wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen stehen die Anhörungsdokumente für das deutsche Elbe- und das deutsche Odergebiet sowie die Adressen, an die bis zum 22. Juni 2014 Stellungnahmen zu richten sind.

 

Oberflächengewässer sollen bis spätestens 2027 einen "guten ökologischen und guten chemischen Zustand" erreichen, der sich am natürlichen oder ungestörten Referenzzustand eines Gewässertyps orientiert. Das bedeutet, dass das Vorkommen der gewässertypischen Organismen wie z. B. Fische, Wasserpflanzen, Algen und die Fauna der Gewässersohle nur geringfügig vom natürlichen Zustand abweicht. Darüber hinaus müssen auch alle Qualitätsziele zur Begrenzung der Schadstoffkonzentrationen in den Gewässern, die nach EU- oder nationalem Recht festgelegt sind, eingehalten werden. Auch beim Grundwasser müssen die EU-weit geltenden Qualitätsziele und damit der "gute chemische Zustand" erreicht werden. Die WRRL verpflichtet dazu, steigende Trends von Schadstoffkonzentrationen im Grundwasser umzukehren, um eine Verschmutzung schrittweise zu reduzieren. Außerdem fordert die Richtlinie für das Grundwasser einen "guten mengenmäßigen Zustand". Demzufolge darf nicht mehr Grundwasser aus einem Wasserkörper entnommen werden, als sich dort neu bildet, und die vom Grundwasser abhängigen Land- und Gewässerökosysteme dürfen durch Wasserentnahmen nicht geschädigt werden.

 

Nähere Informationen: www.mugv.brandenburg.de/info/wrrl

 

 

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