06.10.2016 | 20:10:00 | ID: 23008 | Ressort: Umwelt | Umweltpolitik

Backhaus: Keine Gefahr für Menschen und materielle Güter durch Sturmflut

Schwerin (agrar-PR) -

Die gestrige Sturmflut an der Küste Mecklenburg-Vorpommerns war nach Einschätzung der Experten aus dem Landwirtschafts- und Umweltministerium ein „ganz normales Ereignis“, wie es jedes Jahr vorkommt. Die Wasserstände bei diesen laut Fachsprache „einjährigen Ereignis“ stiegen um etwa 1 Meter über die normalen Wasserstände, was der Alarmstufe 1 entspricht.

 „Auch wenn die bis zu 2 Meter hohen Wellen und der starke Sturm an bestimmten Stellen das subjektive Empfinden einer gefährlichen Situation provozierte, hat zu keinem Zeitpunkt eine Gefahr für Leib, Leben und materielle Güter bestanden“, betont Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Till Backhaus.

„Die Küstenschutzanlagen haben allesamt den Wellen standgehalten. Auch das Sperrwerk in Greifswald und die für die Bedienung zuständigen Mitarbeiter haben ihre erste Bewährungsprobe mit Bravour bestanden.“

Die Schadensanalyse ist derzeit noch nicht abgeschlossen. Große sichtbare Schäden hat es aber nicht gegeben. „Sicherlich wurde Sand weggespült. Das ist ganz normal. Das Land spült jedes Jahr 500.000 Kubikmeter Sand auf, um damit diese regelmäßigen Sturmflutschäden wieder auszugleichen“, erklärt Backhaus.

Die vom Bürgermeister der Gemeinde Zempin auf Usedom geäußerten Vorwürfe, das Land hätte hier nicht ausreichend Küstenschutz betrieben, hat Minister Backhaus entschieden zurückgewiesen.

Er verweist in diesem Zusammenhang darauf, dass das Land per Gesetz allein für die Sicherung von im Zusammenhang bebauten Gebieten zuständig ist. So wurde entlang der Landesküstenschutzdüne von Zempin bis Koserow das vorhandene Buhnensystem 2014/2015 verstärkt. „Die Küstenschutzanlagen des Landes in Zempin sind sicher, die Bürger der Gemeinde ausreichend geschützt“, so Backhaus.

Anders sieht es im Bereich des Kur- und Konzertplatzes aus, der 2011 an einer exponierten Stelle entgegen dem ausdrücklichem Votum der Fachleute aus dem Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt durch die Gemeinde errichtet wurde. „Wir haben damals darauf hingewiesen, dass es sich um einen Rückgangs gefährdeten Bereich handelt und dieser Abschnitt durch das Land nicht geschützt wird. Dafür ist die Kommune zuständig“, so Backhaus.

Das Land habe eine Aufspülung auf Usedom im Bereich Zempin, Koserow grundsätzlich geplant und werde diese im Bereich der Landesküstenschutzdüne auch durchführen. Der Zeitpunkt der Aufspülung ist aber von den Sedimentverlusten in der Düne und am Strand abhängig. (regierung-mv)

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