11.12.2014 | 18:00:00 | ID: 19311 | Ressort: Umwelt | Umweltpolitik

Backhaus: Nitrat maßvoll einsetzen - Trinkwasser nicht gleich Grundwasser

Schwerin (agrar-PR) -

Heute wurde im Landtag der Komplex Nitrat im Wasser thematisiert. „Wir müssen bei diesem Thema klarstellen, dass Grundwasser nicht gleich Trinkwasser ist. Wenn dies nicht akzeptiert wird, ist eine sachliche Diskussion nicht möglich. Gleichzeitig ist die Landwirtschaft aufgefordert, Düngemittel nur bedarfsorientiert und umweltschonend einzusetzen“, erklärte Dr. Till Backhaus, Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz, heute in Schwerin.

Jeden Tag stehen im Land 7,71 Mio. Kubikmeter Grundwasser zur Verfügung. Davon wird zurzeit lediglich ca. 9 % zu Trink- und Brauchwasserzwecken genutzt. Das Trinkwasser kann gefahrlos genossen werden, da die öffentlichen Wasserversorgungsunternehmen gesetzlich dazu verpflichtet sind, nur Trinkwasser an die Verbraucher abzugeben, das den Anforderungen der Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001) entspricht. Das bedeutet, dass die Grenzwerte nicht überschritten werden dürfen. Bis Grundwasser Trinkwasser wird, müssen mehrere Schritte durchlaufen werden.

Die Qualität des Grundwassers wird wie die des Trinkwassers permanent überwacht. Für die Überwachung steht im Land ein Netz aus 270 Messstellen zur Verfügung. Bei Grenzwertüberschreitungen gemäß Grundwasserverordnung sind Maßnahmeprogramme aufzustellen mit dem Ziel, Schadstoffeinträge ins Grundwasser zu verhindern oder zu begrenzen. Darüber hinaus läuft gegen die gesamte Bundesrepublik ein Vertragverletzungsverfahren, wegen der mangelhaften Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie. Daher überarbeitet der Bund hierzu derzeit den rechtlichen Rahmen. „Wir drängen den Bund derzeit, hier auch konsequent vorzugehen. Einerseits zum Wohle der Umwelt andererseits, um erhebliche Strafzahlungen in mehrstelliger Millionenhöhe gegen Deutschland abzuwenden“, sagte der Minister.

Doch auch auf Landeseben griffen und greifen zahlreiche Maßnahmen. So wurde 2006/2007 z.B. die Arbeitsgruppen „Diffuse Nährstoffeinträge“ und „Wasserrahmenrichtlinie und Landwirtschaft“ gegründet und das „Konzept zur Minderung der diffusen Nährstoffbelastungen von Oberflächengewässer und Grundwasser“ erstellen lassen. Außerdem wurde speziell für die Beratung zur Minderung der diffusen Nährstoffeinträge aus der Landwirtschaft in die Gewässer eine Arbeitsgruppe „Wasserrahmenrichtlinie und Landwirtschaft“ gegründet. Seit 2010 erfolgten über 3.000 Beratungen von Landwirten. Außerdem wurde die gemeinsame Internetplattform der Fachberatung Wasserrahmenrichtlinie und Landwirtschaft (www.wrrl-mv.de) für Landwirte, Behörden, Industrie und weitere Interessierte angelegt, um den Informationsfluss mit der Fachberatung zu verbessern. Die praxisorientierten Informationen werden rege nachgefragt; die Internetseiten werden sehr gut besucht. Die Nutzerzahlen stiegen von 2.575 im Jahr 2011 auf über 10.000 im Jahr 2014, das heruntergeladene Datenvolumen hat sich inzwischen verfünffacht. „Das zeigt, dass ein Umdenken in der Landwirtschaft mittlerweile eingesetzt hat“, unterstrich Dr. Backhaus.

Auch mit der in der kommenden ELER-Periode möglichen Förderung der dauerhaften Umwandlung von Ackerland in Grünland oder in Galeriewälder soll letztendlich zur Minderung diffuser Nährstoffeinträge in die Gewässer beigetragen werden. Mit dem Agrarinvestitionsprogramm, der Förderung der landwirtschaftlichen Beratung und der Förderung nicht produktiver Investitionen, hier insbesondere Moorschutz und Waldökosysteme, hat die Landesregierung weitere weitreichende Grundlagen für den Schutz der Gewässer geschaffen.

„Das Grund- und Trinkwasser in Mecklenburg-Vorpommern hat eine sehr hohe Qualität, die sich in den letzten 25 Jahren stetig verbessert hat“, führte der Minister aus. Ein Grund hierfür liegt auch in Verbesserungen in der Abwasserbeseitigung und in der Trinkwasserversorgung. So wurden seit 1991 in Mecklenburg-Vorpommern ca. 2.300 Einzelmaßnahmen der öffentlichen Abwasserbeseitigung mit rund 900 Millionen € Fördermittel unterstützt und damit einen Gesamtinvestitionsvolumen von geschätzten 2,3 Milliarden € ausgelöst. Für Kleinkläranlagen wurden seit 1998 für die Errichtung von 29.000 Anlagen 36 Millionen € an Fördermitteln ausgereicht. (regierung-mv)

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