10.10.2019 | 16:15:00 | ID: 27888 | Ressort: Umwelt | Umweltpolitik

Bundesregierung beschließt Klimaschutzgesetz

Stuttgart (agrar-PR) - Die Bundesregierung beschloss am Mittwoch den 9. Oktober ein Klimaschutzgesetz und verankerte damit das bereits vorgestellte Klimapaket verbindlich auf Bundesebene. Ziel des Gesetzes ist, den Treibhausgasausstoß bis 2030 im Vergleich zu 1990 um 55 % zu senken, damit die von der Regierung geplante Treibhausgasneutralität bis 2050 realisiert werden kann. Das Gesetz ist scharfer Kritik seitens der Klimaschutzverbände ausgesetzt, denn insbesondere die geplanten Maßnahmen im Falle einer Unterschreitung der Ziele sind weniger streng formuliert, als dies noch im ersten Entwurf aus dem Februar der Fall war.

Inhalt des Klimaschutzgesetzes

Das Gesetz zeigt CO2-Sparziele der einzelnen Sektoren und sieht vor, Emissionen jährlich schrittweise zu verringern. Die geplante, andauernde Erfolgskontrolle soll dabei durch einen unabhängigen Expertenrat durchgeführt werden. Den einzelnen Bundesministern wird jeweils die Verantwortung für den von ihnen verwalteten Bereich zuteil: „Ab jetzt sind alle Ministerien Klimaschutzministerien“, so die Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD). Dem Gesetz muss der Bundestag noch zustimmen.

Auswirkungen auf die Landwirtschaft

Das Klimaschutzgesetz bleibt vage in der Formulierung der Konkreten Maßnahmen für die Landwirtschaft. Einzig die CO2-Sparziele stehen fest: Es müssen bis 2030 zwischen 11 und 14 Mio. Tonnen weniger ausgestoßen werden. Der bisherige Ausstoß der Landwirtschaft blieb jedoch über lange Zeit sehr stabil und Experten vermuten, dass dieses Ziel nicht zu erreichen sei.

Jedoch ist das Klimaschutzgesetz nur eine von mehreren gesetzlichen Auflagen, mit denen Landwirte in naher Zukunft konfrontiert werden. Die Regierung plant, im Mai 2020 eine Verschärfung der Düngeverordnung zu ratifizieren, damit sie die EU-Nitratrichtlinie einhalten kann.

Realisierbarkeit

Experten befürchten, dass aufgrund der vielen neuen Regelungen ein Einhalten der Klimaziele für die Landwirtschaft nicht möglich sind. Ein Nichteinhalten führt zu Sanktionen, wodurch besonders kleine Bauern gefährdet seien. Diese hätten außerdem unter dem benötigten, administrativen Aufwand zu leiden.

Ohne Frage müssen Bauern und Landwirte rechtzeitig auf die neuen Auflagen reagieren und entsprechende Maßnahmen planen, um den eigenen CO2-Ausstoß zu reduzieren. Dabei sollten sie auch in Erwägung ziehen, Maschinen und Anlagen mithilfe technischer Automatisierungselemente zu modernisieren und so nicht nur die Arbeitssicherheit zu verbessern, sondern auch ihre Effizienz und Lebensdauer zu verlängern.

Quelle: bmel.de – Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

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