Berlin (agrar-PR) - Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland
(BUND) wirft der Bundesregierung vor, sich unzureichend für den Schutz
der Verbraucher vor gefährlichen Chemikalien einzusetzen. Zur heute
endenden Frist hätten die EU-Mitgliedsstaaten lediglich 14 Stoffe für
ein Verbot vorgeschlagen. Insgesamt steige die Zahl der als besonders
besorgniserregend eingestuften Stoffe damit auf 29. Der BUND und andere
Verbände haben hingegen eine Liste mit 484 schädlichen Chemikalien
vorgelegt, die die offiziellen Kriterien der europäischen
Chemikalienverordnung REACH für ein Verbot erfüllten (REACH steht für
Registrierung, Evaluierung und Autorisierung von Chemikalien). Die
EU-Kommission und die Verbände schätzten, dass sogar zwischen ein- und
zweitausend gefährliche Stoffe in Produkten eingesetzt würden. Dazu
gehörten Fluorchemikalien, die in Produkten wie wasserabweisenden
Outdoor-Textilien und antihaft-beschichtetem Kochgeschirr zu finden
seien und im Verdacht stünden, Fortpflanzungsstörungen zu verursachen.
Der BUND forderte die Bundesregierung auf, sich umgehend für ein Verbot
dieser Stoffe einzusetzen.
Patricia Cameron, BUND-Expertin für Chemiepolitik:
"Es werden noch immer Tausende gefährlicher Chemikalien in
Alltagsprodukten verwendet, ohne dass die Verbraucher das Geringste
davon ahnen. Es gibt zwar alternative Stoffe, die Menschen und Umwelt
weniger belasten. Diese werden aber nicht eingesetzt, weil es keinen
Handlungsdruck für die Industrie gibt, die Schadstoffe zu ersetzen. Die
Bundesregierung steht in der Pflicht, die Verbraucher vor gefährlichen
Chemikalien zu schützen, und muss bis Februar 2010 deutlich mehr Stoffe
für ein Verbot melden."
Dass der Einsatz von gefährlichen Chemikalien
systematisch eingeschränkt oder verboten werden kann, ist durch die
seit 2007 gültige europäische Chemikalienverordnung REACH möglich
geworden. Stoffe, die als besonders besorgniserregend gelten, müssen
von den europäischen Mitgliedsstaaten benannt werden, um unter REACH
ein Verbotsverfahren zu durchlaufen. Das von Deutschland nominierte
Di-isobutylphthalat (DiBP) zum Beispiel wirkte in Tierversuchen
fruchtbarkeits- und entwicklungsschädigend. Es ist in Verpackungen
enthalten und kann dadurch in Lebensmittel wie Reis, Backmischungen
oder Semmelbrösel gelangen, wie das Bundesinstitut für Risikobewertung
festgestellt hat.
Nach der REACH-Verordnung sind Unternehmen
verpflichtet, Verbrauchern Auskunft darüber zu geben, ob ein Produkt
besorgniserregende Stoffe enthält. Hier finden Sie eine
Musteranfrage sowie weitere Informationen zu REACH.
Eine
Liste der gefährlichen Stoffe von BUND u. a. finden Sie hier.