08.07.2009 | 00:00:00 | ID: 1159 | Ressort: Umwelt | Umweltpolitik

EU akzeptiert verlängerte Fristen bis 2011 zum Einhalten der Feinstaub-Grenzwerte

Düsseldorf (agrar-PR) - Die Europäische Kommission hat jetzt eine verlängerte Frist zum Einhalten der Feinstaub-Grenzwerte bis 2011 für die Ballungsräume Düsseldorf, Dortmund und Hagen akzeptiert. Für den Ballungsraum Wuppertal ist eine Fristverlängerung nicht mehr erforderlich, da die Feinstaubgrenzwerte nach den Messungen des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz bereits seit 2007 eingehalten werden.

Die neue Europäische Richtlinie zur Luftqualität räumt den Mitgliedsstaaten die Möglichkeit ein, unter bestimmten Bedingungen die Frist zum Erreichen der strengen Grenzwerte für Feinstaub von 2005 bis 2011 zu verlängern. Unter anderem muss nachgewiesen werden, dass alle geeigneten Maßnahmen zur Senkung der Feinstaubbelastung bereits vor 2005 ergriffen worden sind und dass die weiteren Minderungsmaßnahmen ausreichen, die Feinstaub-Grenzwerte bis 2011 einzuhalten. Diese Bedingungen werden von der EU-Kommission genau geprüft. Im Oktober 2008 hatte Nordrhein-Westfalen in einem ersten Bericht für die Ballungsräume Düsseldorf, Dortmund, Hagen und Wuppertal die erforderlichen Unterlagen für die Fristverlängerung eingereicht (Notifizierung).

Die seit 2005 anhaltende Überschreitung der ab 2010 geltenden Stickstoffdioxid-Grenzwerte in Wuppertal und auch den anderen Ballungsräumen erfordert für diesen Schadstoff eine Fristverlängerung. Die neue EU-Richtlinie zur Luftqualität ermöglicht dafür einen längeren Zeitraum zum Einhalten der Grenzwerte, maximal bis zum Jahr 2015. Entsprechende Fristverlängerungen sind für Nordrhein-Westfalen wie auch für andere Länder vorgesehen. Dies zeigt, dass trotz der erreichten Erfolge die eingeleiteten Maßnahmen weiterhin bestehen bleiben müssen.

In weiteren Schritten wurden auch Unterlagen zur Fristverlängerung für das Einhalten der Feinstaub-Grenzwerte für die Ballungsräume und Gebiete Essen, Duisburg (einschließlich Krefeld, Mülheim und Oberhausen) Warstein, Grevenbroich, Köln und Aachen zur Notifizierung vorgelegt; sie werden derzeit von der EU-Kommission geprüft.

Die Entscheidung der Kommission unterstreicht, dass Nordrhein-Westfalen im Rahmen der Luftreinhalteplanung geeignete Maßnahmen zum Senken der Feinstaubbelastung ergriffen hat. Ein wichtiges Instrument sind dabei Umweltzonen. Dieser Erfolg der Luftreinhaltung in Nordrhein-Westfalen wird besonders im internationalen Vergleich deutlich. Gleichzeitig mit den Unterlagen aus Nordrhein-Westfalen hat die EU-Kommission die Fristverlängerung für 94 Ballungsräume und Gebiete in 9 Mitgliedsstaaten geprüft (Deutschland, Österreich, Ungarn, Belgien, Dänemark, Griechenland, Spanien, Frankreich und der Slowakischen Republik). Für 75 Gebiete ergaben die Prüfungen, dass die Bedingungen für eine Fristverlängerung nicht erfüllt waren. Nur für 19 Gebiete aus Deutschland, Österreich und Ungarn wurde die Fristverlängerung akzeptiert.

„Die Entscheidungen der EU-Kommission bestätigen, dass Nordrhein-Westfalen bei der Senkung der Feinstaubbelastung auf gutem Wege ist“, erkärte Umweltminister Eckhard Uhlenberg: „Dieser Erfolg wäre ohne die gute Zusammenarbeit von Bezirksregierungen, Kommunen und Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz nicht erzielt worden. Wir werden nun unseren Anstrengungen für eine noch bessere Luftqualität fortsetzen, um das Ziel zu erreichen, die Feinstaub-Grenzwerte im Jahr 2011 überall einzuhalten.“
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