Düsseldorf (agrar-PR) - Die Europäische Kommission hat jetzt eine verlängerte Frist zum
Einhalten der Feinstaub-Grenzwerte bis 2011 für die Ballungsräume
Düsseldorf, Dortmund und Hagen akzeptiert. Für den Ballungsraum
Wuppertal ist eine Fristverlängerung nicht mehr erforderlich, da die
Feinstaubgrenzwerte nach den Messungen des Landesamtes für Natur,
Umwelt und Verbraucherschutz bereits seit 2007 eingehalten werden.
Die neue Europäische Richtlinie zur Luftqualität räumt den
Mitgliedsstaaten die Möglichkeit ein, unter bestimmten Bedingungen die
Frist zum Erreichen der strengen Grenzwerte für Feinstaub von 2005 bis
2011 zu verlängern. Unter anderem muss nachgewiesen werden, dass alle
geeigneten Maßnahmen zur Senkung der Feinstaubbelastung bereits vor
2005 ergriffen worden sind und dass die weiteren Minderungsmaßnahmen
ausreichen, die Feinstaub-Grenzwerte bis 2011 einzuhalten. Diese
Bedingungen werden von der EU-Kommission genau geprüft. Im Oktober 2008
hatte Nordrhein-Westfalen in einem ersten Bericht für die Ballungsräume
Düsseldorf, Dortmund, Hagen und Wuppertal die erforderlichen Unterlagen
für die Fristverlängerung eingereicht (Notifizierung).
Die seit 2005 anhaltende Überschreitung der ab 2010 geltenden
Stickstoffdioxid-Grenzwerte in Wuppertal und auch den anderen
Ballungsräumen erfordert für diesen Schadstoff eine Fristverlängerung.
Die neue EU-Richtlinie zur Luftqualität ermöglicht dafür einen längeren
Zeitraum zum Einhalten der Grenzwerte, maximal bis zum Jahr 2015.
Entsprechende Fristverlängerungen sind für Nordrhein-Westfalen wie auch
für andere Länder vorgesehen. Dies zeigt, dass trotz der erreichten
Erfolge die eingeleiteten Maßnahmen weiterhin bestehen bleiben müssen.
In weiteren Schritten wurden auch Unterlagen zur Fristverlängerung
für das Einhalten der Feinstaub-Grenzwerte für die Ballungsräume und
Gebiete Essen, Duisburg (einschließlich Krefeld, Mülheim und
Oberhausen) Warstein, Grevenbroich, Köln und Aachen zur Notifizierung
vorgelegt; sie werden derzeit von der EU-Kommission geprüft.
Die Entscheidung der Kommission unterstreicht, dass
Nordrhein-Westfalen im Rahmen der Luftreinhalteplanung geeignete
Maßnahmen zum Senken der Feinstaubbelastung ergriffen hat. Ein
wichtiges Instrument sind dabei Umweltzonen. Dieser Erfolg der
Luftreinhaltung in Nordrhein-Westfalen wird besonders im
internationalen Vergleich deutlich. Gleichzeitig mit den Unterlagen aus
Nordrhein-Westfalen hat die EU-Kommission die Fristverlängerung für 94
Ballungsräume und Gebiete in 9 Mitgliedsstaaten geprüft (Deutschland,
Österreich, Ungarn, Belgien, Dänemark, Griechenland, Spanien,
Frankreich und der Slowakischen Republik). Für 75 Gebiete ergaben die
Prüfungen, dass die Bedingungen für eine Fristverlängerung nicht
erfüllt waren. Nur für 19 Gebiete aus Deutschland, Österreich und
Ungarn wurde die Fristverlängerung akzeptiert.
„Die Entscheidungen der EU-Kommission bestätigen, dass
Nordrhein-Westfalen bei der Senkung der Feinstaubbelastung auf gutem
Wege ist“, erkärte Umweltminister Eckhard Uhlenberg: „Dieser Erfolg
wäre ohne die gute Zusammenarbeit von Bezirksregierungen, Kommunen und
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz nicht erzielt worden.
Wir werden nun unseren Anstrengungen für eine noch bessere Luftqualität
fortsetzen, um das Ziel zu erreichen, die Feinstaub-Grenzwerte im Jahr
2011 überall einzuhalten.“