Erfurt (agrar-PR) -
Sternwanderung und Übergabe des Förderbescheides in Kammerforst Am Samstag (15.08.) übergibt der Thüringer Minister für Landwirtschaft,
Naturschutz und Umwelt, Dr. Volker Sklenar, im Rahmen einer
Sternwanderung auf der Hohen Schrecke einen Förderbescheid des
Freistaates für das Naturschutzgroßprojekt „Hohe Schrecke – Alter Wald
mit Zukunft“ in Höhe von 151.800 Euro.
Das Projektvolumen für
die erste Phase beträgt insgesamt rund eine Million Euro. Davon
finanzieren der Bund mit 758.900 Euro 75 Prozent und der Freistaat
Thüringen mit 151.800 Euro 15 Prozent. Die Stiftung David als
Projektträger bringt einen Eigenanteil von 10 Prozent und rund 100.000
Euro auf.
„Ich hoffe sehr, dass in der Moderationsphase
bestehende Konflikte analysiert und noch offene Fragen zu den
Eigentumsverhältnissen einer Lösung zugeführt werden können“, blickt
der Minister der ersten Phase entgegen.
Neben der
Kofinanzierung des Projektes mit Projektteil „Ländliche Entwicklung“
wird sich der Freistaat aktiv in der ersten Phase engagieren. In einer
begleitenden Arbeitsgruppe werden der Projektträger, Kommunen, die
zuständigen Verwaltungsstellen des Landes sowie die Naturschutz- und
Landnutzerverbände die Maßnahmen abstimmen. Damit wird eine intensive
fachliche Begleitung sichergestellt.
„Wichtig für mich ist, dass
die Verzahnung mit dem Projektteil „Ländliche Entwicklung“ den
erhofften Mehrwert für alle Beteiligten bringt. Als ein erster Schritt
steht die Fertigstellung des laufenden Integrierten Ländlichen
Entwicklungskonzeptes noch in diesem Jahr an“, so Minister Dr. Sklenar.
Im
Rahmen des Bundeswettbewerbs „Idee.Natur“ – Naturschutzgroßprojekte und
ländliche Entwicklung wählte eine Jury im Mai dieses Jahres das
Thüringer Projekt „Hohe Schrecke – Alter Wald mit Zukunft“ als eines
der fünf Gewinner von insgesamt 122 Bewerbern aus. Seit Juli läuft die
zweieinhalbjährige Planungs- und Moderationsphase (bis Ende 2011).
Zusammen mit der sich anschließenden Umsetzungsphase dauert das
Naturschutzgroßprojekt voraussichtlich bis 2021.