06.09.2013 | 11:30:00 | ID: 15973 | Ressort: Umwelt | Umweltpolitik

Gewässerunterhaltung in M-V: Enges Zusammenwirken von Kommunen, Verbänden und Verwaltung

Schwerin (agrar-PR) -

"Bei der Gewässerunterhaltung und der naturnahen Gewässerentwicklung zeigt sich, dass ein enges Zusammengehen von Kommunen, Verbänden und staatlicher Umweltverwaltung die Voraussetzung ist, Vorhaben in die Praxis umzusetzen", erläutert Umweltminister Dr. Till Backhaus am Donnerstag den Antrag der Fraktion der CDU und SPD "Gewässerunterhaltung in M-V". "Das beweisen bisherige Vorhaben zur Verbesserung des Hochwassermanagements wie in der Conventer Niederung bei Bad Doberan oder zur naturnahen Gewässerentwicklung beim Ausbau des Schwarzen Grabens im Landkreis Ludwigslust-Parchim." Fast 800 wasserwirtschaftliche Maßnahmen wurden vom Landwirtschafts- und Umweltministerium bisher gefördert.

Die Gewässerunterhaltung kann aus Sicht des Umweltministers maßgeblich zur Umsetzung der seit 2000 geltenden EG-Wasserrahmenrichtlinie beitragen. "Deshalb habe ich den Bund bei den entsprechenden Novellierungen des Wasserhaushaltsgesetzes unterstützt, mit denen die Erhaltung und Förderung der ökologischen Funktionsfähigkeit der Gewässer gleichberechtigt neben die Sicherung des ordnungsgemäßen Abflusses gestellt wurden."

Mecklenburg-Vorpommern hat insgesamt ca. 40.000 km Fließgewässer. 8.000 km haben ein Einzugsgebiet von mehr als 10 km2 und unterliegen somit der Wasserrahmenrichtlinie. Von diesen sind 1.000 km Gewässer 1. Ordnung und damit in Zuständigkeit des Landes; 7.000 km sind Gewässer 2. Ordnung und werden durch die Wasser- und Bodenverbände unterhalten.

Minister Backhaus: "Ich habe bereits im Herbst 2010 das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG) beauftragt, auf wissenschaftlicher Grundlage ein Konzept zur wasserrahmenrichtlinienkonformen Gewässerunterhaltung zu entwickeln."

Durch das LUNG werde in Begleitung einer Arbeitsgruppe ein Konzept mit Praxishandbuch und Anwendersoftware entwickelt. In dieser Arbeitsgruppe sind alle Ebenen der staatliche Wasser- und Naturschutzverwaltung, der Landesverband der Wasser- und Bodenverbände, einzelne Wasser- und Bodenverbände und der Bauernverband vertreten. Derzeit findet sich die Anwendersoftware beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Strelitz sowie den Wasser-und Bodenverbänden Landgraben, Obere Peene, Untere Elde und Wallensteingraben/Küste in der Erprobung.

"Die Entscheidung über Unterhaltungsmaßnahmen bedarf regelmäßig einer Interessensabwägung und eines planvollen und abgestimmten Handelns", so der Minister. Befürchtungen von Landwirten, die veränderte Gewässerunterhaltung führe zu Ertragsausfällen und gehe daher zu Lasten der Betriebe, nimmt der Minister ernst. "Deshalb habe ich persönlich bereits viele Gespräche mit den Betroffenen und ihren Verbändevertretern geführt. Konkret ausräumen lassen sich diese Bedenken jedoch erst, wenn Ergebnisse der derzeit laufenden Erprobungen vorliegen und entsprechender Anpassungsbedarf identifiziert und umgesetzt ist." Die Ergebnisse wird der Minister im Dezember vortragen.

"Mein Haus arbeitet ebenfalls daran, die Einhaltung der wasserrahmenrichtlinienkonformen Gewässerunterhaltung künftig regelmäßig in sogenannten Gewässerpflege- und -entwicklungsplänen zu dokumentieren. Diese sollen dann jeweils durch die unteren Wasser- und Naturschutzbehörden für einen mehrjährigen Zeitraum genehmigt werden." Eine entsprechende Regelung wird die Novelle des Landeswassergesetzes vorsehen. (regierung-mv)

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