25.03.2014 | 21:10:00 | ID: 17366 | Ressort: Umwelt | Umweltpolitik

Höfken will mehr Naturschutz und vorhandene Flächen aufwerten

Mainz (agrar-PR) - Landesnaturschutzgesetz
„Wir wollen ökologisch wertvolle Flächen wie Streuobstwiesen oder artenreiche Trockenrasen und Weiden erhalten, den Flächenverbrauch begrenzen und vorhandene Flächen für den Naturschutz aufwerten“, erklärte Umweltministerin Höfken heute zur Vorstellung eines Entwurfs des neuen Landesnaturschutzgesetzes. „Wir setzen daher neue Schwerpunkte beim Grünlanderhalt und den Regeln für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. So sollen zum Ausgleich für Eingriffe in die Natur verstärkt Pflege- und Bewirtschaftungsmaßnahmen erbracht werden. Die könnten zum Beispiel darin bestehen, Wald naturnah umzubauen, Flächen zu entsiegeln oder den Boden durch Ökolandbau zu verbessern. Höfken: „So wollen wir erreichen, dass beispielsweise eine Streuobstwiese nicht ‚nur‘ gepflanzt, sondern auch bewirtschaftet und somit gepflegt wird - oder dass bestehende Streuobstwiesen durch Pflege erhalten werden.“ Solche Maßnahmen seien auch wichtige Bausteine für einen Biotopverbund im Land.

„Mehrere tausend Tier- und Pflanzenarten verschwinden jährlich für immer von der Erde. Besonders für die Arten, die hauptsächlich hier vorkommen, tragen wir Verantwortung“, sagte Höfken. So befinde sich eines der größten Vorkommen des Braunkehlchens im Westerwald. Doch wie viele Grünlandarten wird es immer seltener. Sein Lebensraum, Weiden und Grünland, wird permanent kleiner. In den letzten zehn Jahren seien in Rheinland-Pfalz 22.000 Hektar Grünland verschwunden - mehr als die doppelte Fläche der Stadt Mainz. Die Umwandlung von Grünland, zum Beispiel in Ackerland soll daher zukünftig grundsätzlich unzulässig sein, erklärte die Ministerin.

In Schutzgebieten wie dem Nationalpark, Naturschutzgebiete und Natura 2000-Gebieten verbiete das Landesnaturschutzgesetz grundsätzlich die Freisetzung von gentechnisch veränderten Organismen, führte Höfken eine weitere Neuerung an. Diese Gebiete dienen dem Schutz der biologischen Vielfalt in Deutschland und in Europa. Es müsse verhindert werden, dass hier Tier- und Pflanzenarten durch gentechnisch veränderte Organismen gefährdet werden.

„Naturschutz braucht die Einbindung des Ehrenamtes und der Verbände. Das neue Landesnaturschutzgesetz will daher die Mitwirkungsmöglichkeit der Naturschutzverbände erweitern. Neu ist auch, dass Unternehmen Beauftragte für Naturschutz auf freiwilliger Basis berufen können“, berichtete Höfken.

Beim Artenschutz gehe man beispielsweise mit einem „Nesterschutz“ über das Bundesnaturschutzgesetz hinaus. Höfken: „Rotmilan, Schwarzstorch, Wanderfalke oder Uhu sollen während der Brutzeit vor störendem Aufsuchen, Fotografieren oder ähnlichem geschützt werden.“

Der rheinland-pfälzische Weg der Ausweisung der Natura 2000 Gebiete im Landesnaturschutzgesetz habe sich bewährt und werde deshalb fortgesetzt. Rheinland-Pfalz hat insgesamt 120 FFH-Gebiete und 57 Vogelschutzgebiete ausgewiesen. Das seien knapp 20 Prozent der Landesfläche. Damit leiste das Land einen wichtigen Beitrag zur biologischen Vielfalt in Europa, erklärte die Ministerin

Der Gesetzentwurf werde nun den Verbänden zur Stellungnahme übersandt und voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte im Parlament beraten. Ministerin Höfken rief die Verbände und Organisationen aus Umwelt-, Naturschutz und Landwirtschaft auf, Vorschläge einzubringen. (mulewf-rlp)
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