22.01.2015 | 17:50:00 | ID: 19560 | Ressort: Umwelt | Umweltpolitik

Holzungsmaßnahmen an der Elbe werden verschoben

Schwerin (agrar-PR) -

An der Auwaldfläche an der Sudemündung bei Boizenburg sollte ursprünglich in diesem Frühjahr eine Aufastung vorgenommen werden. Diese Maßnahme soll nun Ende des Jahres nach Abschluss des Genehmigungsverfahrens durchgeführt werden, von einer Dringlichkeit damit abgesehen.

Das Hochwasser vom Mai/Juni 2013 hat in Mecklenburg-Vorpommern zu neuen Rekordwasserständen geführt. Üblicherweise werden die Deiche so bemessen, dass dieser Abstand zwischen Pegel (Bemessungswasserstand) und Deichkrone noch 1 m beträgt. Im Bereich des Hafens Boizenburg lag der gemessene Höchstwasserstand bei 7,32 m am Pegel. Das sind 52 cm über dem für die Deiche angesetzten Bemessungswasserstand. Die Gesamtschadenssumme im Elbegebiet betrug rund 5,2 Mrd. Euro. Mecklenburg-Vorpommern hat daran einen Anteil von rund 8 Mio. Euro.

Als eine Ursache der steigenden Wasserstände bei Hochwasser an der Elbe wurde der ständig zunehmende Bewuchs im Deichvorland identifiziert. Ein seinerzeit durch die Bezirksregierung Lüneburg in Auftrag gegebene Gutachten bezifferte den Anteil des Bewuchses an den gestiegenen Wasserständen mit bis zu 45 cm für die Region Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen. Daraufhin wurden gemeinsam mit dem Land Niedersachsen Maßnahmen identifiziert, die zu dieser Abflussverbesserung beitragen können. Dazu gehören Abholzungsmaßnahmen sowie die Herstellung von Flutrinnen. Insgesamt sollen in Niedersachen 5 Maßnahmen und in Mecklenburg-Vorpommern eine Maßnahme den gewünschten Effekt einer Reduktion des Wasserstandes im Hochwasserfall zu ermöglichen.

Vor diesem Hintergrund fand im Dezember 2014 in Schwerin ein Erörterungstermin zu einem Genehmigungsverfahren zur Waldumwandlung von 5,6 ha im Bereich der Mündung der Sude in die Elbe. Im Zuge der Anhörung der Umweltverbände wurden Bedenken geäußert, aufgrund derer weitere Untersuchungen, insbesondere zum Strömungsverhalten der Elbe, eingeleitet wurden. „Wir sind zu dem Ergebnis gekommen, dass die Dringlichkeit der Maßnahme mit der Rechtfertigung zur Anordnung des Sofortvollzugs nicht begründet werden kann. Wir sind damit auf die Argumente der Umweltverbände eingegangen und wollen das Verfahren nun in aller Ruhe und Transparenz bis zum Ende durchlaufen“, so Umweltminister Dr. Till Backhaus heute in Schwerin.

Mit den Holzungsmaßnahmen an der Sudemündung werden nach jetzigen Erkenntnissen eine Absenkung des Wasserspiegels um bis zu 3 cm erreicht und die Erhöhung der Fließgeschwindigkeit von 0,03 bis 0,05 m/s zur Verhinderung von Ablagerungen auf der Maßnahmenfläche erreicht. Diese Einzelmaßnahme rechtfertigt nach neuer Einschätzung jedoch keine Dringlichkeit zum sofortigen Vollzug. „Dieses Ergebnis zeigt, dass die Verwaltung Bedenken von Dritten, insbesondere der Naturschutzverbände ernst nimmt und fachlich überprüft. Nichtsdestotrotz bin ich der Auffassung, dass im Zusammenspiel aller Maßnahmen das Gehölzmanagement einen wesentlichen Teil zu mehr Schutz für Leib und Leben an der Elbe bei Hochwasser beitragen kann“, unterstrich der Minister. (regierung-mv)

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