Investitionen beim Nachbarn: Deutsche und polnische Experten beraten über grenzüberschreitende Genehmigungsverfahren
Frankfurt (Oder) (agrar-PR) - Auf Initiative des Brandenburger Agrar- und Umweltministeriums
werden heute im Landesumweltamt Brandenburg, in Frankfurt (Oder)
Experten aus den Wojewodschaften Westpommern und Lebuser Land sowie der
nationalen Umweltdirektion in Warschau mit den Kollegen aus dem Land
Brandenburg die weitere Umsetzung des deutsch-polnische Abkommens zur
grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) beraten.
Umweltbeeinträchtigungen machen nicht an Ländergrenzen halt. Für
Projekte, die erheblich nachteilige Umweltauswirkungen auf den
Nachbarstaat Polen haben können, sieht daher die deutsch-polnische
Vereinbarung eine grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung
(UVP) vor. Das Abkommen ist am 6. Juli 2007 in Kraft getreten. Das
Treffen wird im Rahmen des Kooperationsprogramms des Brandenburger
Agrar- und Umweltministeriums mit den polnischen Partnerwojewodschaften
Westpommern und Lebuser Land organisiert.
Vor dem Hintergrund eines aktuellen Vorhabens in der Wojewodschaft
Lebuser Land (Bioethanolanlage in Kostrzyn) besteht ein großes
Interesse, an diesem Beispiel das Verfahren einer grenzüberschreitenden
UVP durchzudeklinieren.