Hannover (agrar-PR) - Bundesumweltminister Norbert Röttgen (CDU) will Einschnitte bei der
Solarförderung vornehmen und die Vergütung für Solarstrom um 15 Prozent
kürzen. Der auch von Parteikollegen des Bundesumweltministers
kritisierte Kürzungssatz gilt für Dachanlagen und soll zum 1. April
umgesetzt werden, für Freiflächen soll der Schnitt zum 1. Juli
vollzogen werden. Diese Kürzungen kommen zusätzlich zu der im
vergangenen Jahr mit dem Erneuerbare Energiengesetz (EEG) für 2010
beschlossenen Degression in Höhe von zehn Prozent hinzu, so dass sich
die Vergütungen für Solarstrom um insgesamt fast ein Viertel
reduzieren. Viele Landwirte haben Anlagen bereits gekauft, diese jedoch
wegen Lieferschwierigkeiten noch nicht aufbauen oder in Betrieb nehmen
können. Sie müssen befürchten, dass ihre Anlagen sofort von der zum 1.
April greifenden Degression erfasst werden und ihre wirtschaftliche
Kalkulation damit durchkreuzt wird. Dieses ist den Anlagenbetreibern
nicht zuzumuten. Nach Auffassung des Landvolkes Niedersachsen muss der
Gesetzgeber die Investoren vor der Anwendung der erweiterten Degression
durch eine Übergangsregelung schützen. Mehr Planungssicherheit könnten
jedoch ein geringerer Kürzungssatz und eine spätere Umsetzung der
Kürzung bieten, urteilen auch die Anlagenhersteller. Beim Kauf von
Photovoltaik–Anlagen sollten sich Landwirte vom Lieferanten die
Inbetriebnahme bis zum 31. März garantieren lassen und anderenfalls auf
Schadensanspruch bestehen.