15.10.2014 | 20:10:00 | ID: 18904 | Ressort: Umwelt | Umweltpolitik

Landtag berät Zustimmungsgesetz zum Staatsvertrag Nationalpark

Mainz (agrar-PR) - Nationalpark Hunsrück-Hochwald

„Auf dem Weg zum Nationalpark Hunsrück-Hochwald starten wir heute mit dem letzten Teilstück“, erklärte Umweltministerin Ulrike Höfken im Landtag. In erster Lesung beriet das Parlament das Zustimmungsgesetz zum Staatsvertrag für den Nationalpark. Nachdem die Ministerpräsidentinnen von Rheinland-Pfalz und dem Saarland den Staatsvertrag für den länderübergreifenden Nationalpark am 4. Oktober unterschrieben haben, müssen die Länderparlamente zustimmen. Der saarländische Landtag habe das Gesetz am Dienstag einstimmig verabschiedet. In Rheinland-Pfalz werde es nun in den Fachausschüssen beraten und voraussichtlich im Dezember oder Januar abschließend im Plenum behandelt kündigte Höfken an. An Pfingsten 2015 wolle man den Nationalpark mit einem Fest der Region eröffnen.

Der Nationalpark werde von einer breiten gesellschaftlichen Zustimmung in der Region getragen. Über 80 Prozent der Landkreise, Verbands- und Ortsgemeinden haben parteiübergreifend dem Nationalpark zugestimmt. Noch nie sei ein Nationalpark unter so breiter Mitwirkung entwickelt worden. Und auch der Staatsvertrag wurde mit den betroffenen Kommunen intensiv abgestimmt, führte die Ministerin aus. „Konsequent und vor allem ergebnisoffen zuerst mit den Menschen und den Partnern in der Region über Vorhaben zu sprechen, dieser Ansatz ist wirklich neu. Das Ergebnis ist: Wir haben gemeinsam mit dem Saarland und gemeinsam mit der Region in kürzester Zeit ein Vorhaben auf den Weg gebracht, welches durchaus Vorbildcharakter hat“.

„Der Nationalpark verbindet den Schutz des einzigartigen Natur- und Kulturerbes im Hunsrück-Hochwald mit der Entwicklung der ganzen Region“, betonte Höfken. „Die Reste keltischer Siedlungen, alte Wälder, Hangmoore und Felsenhalden seien der Schatz der Region. Sie sind der Lebensraum für Wildkatze, Schwarzstorch und Fledermäuse. Rheinland-Pfalz komme damit seiner Verantwortung für den Erhalt der biologischen Vielfalt nach. Gleichzeitig sei der Nationalpark von Beginn an mit den Menschen vor Ort und als Motor für die Nationalparkregion entwickelt worden, die als strukturschwache Region eine besondere Unterstützung verdiene, so Höfken.

Der Staatsvertrag enthält alle wesentlichen Rechtsvorschriften, die für die Errichtung und Unterhaltung eines Nationalparks erforderlich sind: Gebietsabgrenzungen und Zweck, Regelungen zur Entwicklung im Park, Aufstellung des Wegeplans, Organisation des Nationalparkamtes oder Mitwirkung durch die Region und Maßnahmen der Regionalentwicklung. „Wir stehen damit am Anfang eines weiteren, langen Weges. Ich bin sicher, dass das Vorhaben ein Erfolg sein wird. Die Natur, die Menschen, die Regionen wachsen im Nationalpark Hunsrück-Hochwald zusammen“ sagte Höfken und dankte den Akteuren beider Länder, die hier neue Wege gegangen sind.

 

 

 

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