05.07.2013 | 16:30:00 | ID: 15427 | Ressort: Umwelt | Umweltpolitik

M-V setzt sich für neue Gemeinschaftsaufgabe zur Klimafolgenbewältigung ein

Schwerin (agrar-PR) -

"Das Hochwasser an Elbe, Saale und Donau hat uns unmissverständlich klar gemacht, dass es einerseits keine hundertprozentige Sicherheit gibt und andererseits, dass es eines klugen und abgestimmten Hochwassermanagements über Ländergrenzen hinweg bedarf", betonte Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Till Backhaus in der heutigen Bundesratsdebatte zum Aufbauhilfegesetz.

Es werde nicht die EINE Patentlösung geben, um in einer Kulturlandschaft mit dem Hochwasser leben zu können. Grundsätzlich könne auch er die Losung "Gebt den Flüssen mehr Raum" unterschreiben. Dennoch müsse man bedenken, dass seit Jahrhunderten die Menschen in den Flusstälern siedeln und zum großen Teil auch heute noch dort ihren Unterhalt verdienen.

Deichrückverlegungen und Preisgabe von bewohnten Siedlungen, wie es Umweltverbände vorschlagen, könnten nicht das alleinige Mittel der Wahl sein, um mit solchen Ereignissen umzugehen. Es bedarf einer systematischen, fachlich begründeten Kombination von Hochwasserschutzmaßnahmen. Das könnten z. B. Deichrückverlegungen und gesteuerte Flutpolder sein. "Wir müssen vorrangig dafür sorgen, dass Hochwasser gar nicht erst gefährliche Ausmaße annimmt. Dies ist vor allem dort erforderlich, wo Hochwässer entstehen. Wir müssen darauf achten, dass die Versiegelung, die eine Versickerung von Niederschlag einschränkt, möglichst am gleichen Ort ausgeglichen wird. Wenn dies nicht möglich ist, müssen Rückhaltemöglichkeiten regional geschaffen werden", so Backhaus.

Im Einzugsgebiet der Elbe sei man bereits auf einem guten Weg. Allerdings wurde von den vielen wichtigen Maßnahmen im Hochwasseraktionsplan Elbe nur ein Bruchteil in den letzten Jahren umgesetzt. Das liege einerseits an dem umfangreichen Zeit- und Prüfungsaufwand der Planungs- und Genehmigungsverfahren, die dringend auf den Prüfstand gestellt werden müssen. Anderseits in der Verfügbarkeit von Flächen für Deichrückverlegungen oder die Anlage von Flutpoldern. Leider seien Versuche, die Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes, auch für den Ausgleich von finanziellen Einbußen der Landwirte bei der Flächenbereitstellung zu nutzen, bisher am Widerstand der Bundesregierung gescheitert.

"Der Bund muss hier seine Position grundsätzlich überdenken", unterstrich Backhaus und zeigte weitere Grenzen der bestehenden Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz aus, die nur für den ländlichen Raum gelte.   So kommen große Städte wie Dresden, Halle oder Magdeburg, die auch bei diesem Hochwasser besonders betroffen waren, nicht in den Genuss von Mitteln aus der GAK.

"Ich schlage daher vor, dass wir eine neue Gemeinschaftsaufgabe begründen, die sich ausschließlich mit der Finanzierung der Klimafolgenbewältigung beschäftigt. Dazu zähle ich jedoch nicht nur den Hochwasserschutz, sondern auch andere Naturereignisse wie Starkregen, Stürme und Dürre.

Aus dieser GA sollten dann auch alle Ausgaben bestritten werden können, die sich mit dem Hochwasserrisikomanagement beschäftigen.

Das sind aus meiner Sicht Ausgaben für

-       den technischen Hochwasserschutz inklusive von Deichrückverlegung und die Anlage von Flutpoldern einschließlich der Finanzierung von Grunderwerb für Deichtrassen,

-       Entschädigungsleistungen für Eigentümer und Pächter, die ihr Land für die Rückhaltung von Hochwasser zu Verfügung stellen,

-       Vorsorgemaßnahmen wie Rückhaltebecken und Versickerungsanlagen für Niederschlagswasser in Kommunen, da sie indirekt auch dem Hochwasserschutz dienen,

-       Wiederherstellungskosten für durch Hochwasser zerstörte Infrastruktur unabhängig von der Eigentümerstruktur und

-       Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit von Hochwasserschutzsystemen,

-       Katastrophenabwehrmaßnahmen inklusive Folgekosten, wie der Beräumung von Deichen.

Die GA Klimafolgenbewältigung sollte jedoch an die Anwendung einheitlicher – also nicht länderspezifischer - fachlich abgestimmter Grundsätze gebunden sein. Dazu gehören Verfahren zur Hochwasservorhersage ebenso wie einheitliche Bemessungshochwasser oder Grundsätze für die technische Bemessung von Hochwasserschutzsystemen.

Um gegenüber der heutigen GAK flexibler zu sein, sollte eine das jeweilige Haushaltsjahr übergreifende Finanzierung sichergestellt werden. Die Mittel der GA müssen übertragbar sein.

"Wir brauchen eine Gemeinschaftsaufgabe, die über die heutige, bei der der Bund sich finanziell beteiligt, aber jedes Land für sich entscheidet, hinausgeht", warb der Vertreter Mecklenburg-Vorpommerns in der Länderkammer um Unterstützung. (PD)

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