08.03.2011 | 15:50:00 | ID: 8505 | Ressort: Umwelt | Umweltpolitik

Naturpark "Flusslandschaft Peenetal" zieht Fachleute und Touristen an

Schwerin (agrar-PR) - Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Till Backhaus hat heute im Kabinett den Entwurf einer Landesverordnung zur Festsetzung des Naturparkes "Flusslandschaft Peenetal" vorgestellt.
Der Entwurf geht nun in die Verbandsanhörung und wird voraussichtlich im Sommer 2011 abschließend im Kabinett behandelt.

"Das Peenetal ist das größte zusammenhängende Niedermoorgebiet Mitteleuropas. Es ist durch eine artenreiche Tier- und Pflanzenwelt gekennzeichnet und gilt als Rückzugsgebiet für zahlreiche bedrohte Arten. Beispielsweise leben insgesamt 156 Vogelarten im Peenetal. Dies entspricht 80 % aller in Mecklenburg-Vorpommern vorkommenden Vogelarten. Darunter sind 26 europaweit geschützte und gefährdete Arten. Auch der Fischreichtum ist mit 37 Arten sehr hoch. Vermutlich ist die Peene das fischartenreichste Flusssystem in Mecklenburg-Vorpommern", erläuterte Minister Dr. Backhaus die Einzigartigkeit und den hohen Naturschutzwert dieses Gebietes.

1992 wurde das Peenetal Gegenstand des bisher größten Naturschutzprojekts Deutschlands. In Rahmen dieses vom Bund geförderten Projektes wurden rund 28,5 Mio. € in die Renaturierung des ca. 40.000 ha umfassenden Gebietes investiert. Durch den zur Umsetzung des Projektes gegründeten Zweckverband Peenetal-Landschaft wurden davon zahlreiche Flächen für den Naturschutz erworben. Ca. 18.000 ha wurden auf der Grundlage eines Pflege- und Entwicklungsplanes als Naturschutzgebiet ausgewiesen. Für viele Flächen wurden Vertragsnaturschutzvereinbarungen abgeschlossen.

"Dieses Bundesförderprojekt lief 2009 aus. Da sich der Zweckverband nicht in der Lage sah, die notwendigen Haushaltsmittel zur Absicherung des erreichten Naturschutzniveaus und zu dessen weiteren Entwicklung aufzubringen, wurde unter Federführung des Landwirtschafts- und Umweltministeriums gemeinsam mit Vertretern des Zweckverbandes nach einer tragfähigen Lösung gesucht. Die Gründung eines Naturparks mit seinem über den Naturschutz im engeren Sinne hinausgehenden Aufgabenspektrum ist eine erfolgversprechende Option, um die nachhaltige Landnutzung und regionale Wirtschaft in dieser Region zu entwickeln sowie die Akzeptanz für die Naturschutzziele zu verbessern", erläutert der Minister.

Mit der Errichtung eines Naturparkes werden folgende Ziele verfolgt:

• Schutz und Entwicklung der im Naturpark gelegenen Landschaftsschutz- und Naturschutzgebiete,
• Erhaltung des natürlichen und kulturellen Erbes als Erlebnis- und Erholungsraum,
• angemessene Gebietsbetreuung und Öffentlichkeitsarbeit,
• Umweltbildung und Umwelterziehung sowie
• eine koordinierende und vernetzende Rolle bei der ländlichen Regionalentwicklung im Rahmen eines Naturparkplanes.

"Die Bürger und die Verantwortlichen in der Region als auch die Landesregierung versprechen sich vom Naturpark insbesondere positive Impulse für die weitere touristische Entwicklung. Schon heute zieht der Slogan vom "Amazonas des Nordens" nicht nur Naturschutzexperten, sondern auch zahlreiche Urlauber an, die sich ganz gezielt speziellen Interessen wie z.B. dem Kanufahren widmen. Die Besucherlenkung und -information, als auch die weitere Entwicklung einer entsprechenden Infrastruktur wird an Bedeutung gewinnen", erläutert der Minister und betont gleichzeitig, dass "die Einrichtung eines Naturparks dem ausdrücklichen Wunsch der betroffenen Landkreise, Städte und Gemeinden entspricht." Nur durch dieses Instrument können die auf der Grundlage des Bundesförderprojekts erzielten Ergebnisse langfristig im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung dieser strukturschwachen Region gesichert werden.

Mit der Festsetzung des Naturparkes sind keine über die Landschaftsschutzgebietsverordnung und die Naturschutzgebietsverordnungen hinausgehenden Restriktionen verbunden.

Der Naturpark wird gemeinsam vom Land und den Landkreisen getragen. Die Zuständigkeiten der Landräte als untere Naturschutzbehörden bleiben unberührt.

Die Landkreise und Kommunen sind allein und umfassend für die Absicherung der finanziellen Verpflichtungen aus dem Naturschutzgroßprojekt "Peenetal/Peene-Haff-Moor" zuständig.

Im Naturpark werden sechs Personen beschäftigt, darunter zwei Mitarbeiter des höheren bzw. gehobenen Dienstes und vier Naturparkwächter. Das Land übernimmt bisherige Arbeitnehmer des Zweckverbandes "Peenetal-Landschaft" in den Landesdienst, deren Personalkosten von den Landkreisen Demmin und Ostvorpommern finanziert werden.

Das Land stellt im Rahmen der verfügbaren Stellen des Geschäftsbereiches des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz vier Parkwächter. Zudem übernimmt das Land Sachkosten und Investitionsmittel. In Anlehnung an Ausgaben in bereits bestehenden Naturparken sind dafür jährlich 93.000 Euro vorgesehen.

Die Entscheidung über den Sitz der Naturparkverwaltung ist nicht Gegenstand dieser Landesverordnung. Darüber wird auf Grundlage eines Kriterienkataloges getrennt entschieden.

Verbunden mit der Festsetzung des Naturparks "Flusslandschaft Peenetal" ist eine Verkleinerung der angrenzenden Naturparke, um den Landschaftsraum des Peenetals in einem Naturpark einheitlich pflegen und entwickeln zu können.

Der Naturpark "Mecklenburgische Schweiz und Kummerower See" wird von 67.350 ha auf ca. 61.592 ha und der Naturpark "Insel Usedom" von 72.000 ha (Festlandsanteil) auf ca. 59.012 ha verkleinert. (PD)
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