27.06.2013 | 17:50:00 | ID: 15365 | Ressort: Umwelt | Umweltpolitik

Neue Bestimmungen sorgen für besseren Knickschutz in Schleswig-Holstein

Kiel (agrar-PR) - Knicks sind in Schleswig-Holstein jetzt besser geschützt. Das Umwelt- und Landwirtschaftsministerium hat dafür die Biotopverordnung geändert und entsprechende Durchführungsbestimmungen erlassen.
"Knicks leiden unter der immer intensiveren Nutzung von Flächen. Es ist deshalb fachlich geboten, den Schutz von Knicks zu verbessern", sagte Umwelt- und Landwirtschaftsminister Robert Habeck gestern (27. Juni 2013).

Der Landesnaturschutzbeauftragte Holger Gehrt begrüßte die Änderungen: "Generationen vor uns haben Knicks angelegt, und noch heute prägen sie unser Land auf ganz einzigartige Weise. Sie sind außerdem ein besonderer Lebensraum für hunderte von Arten. Dies gilt es zu bewahren, und dem tragen die neuen  Regelungen Rechnung."

Die Biotop-Verordnung wurde gestern im Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht und tritt am 28. Juni in Kraft. Die Durchführungsbestimmungen zum Knickschutz gelten vom 1. Juli an.

Kernpunkte der Änderungen ist  der Schutz des Lebensraums Knick und landschaftsprägender alter Bäume. Dazu werden verbindliche Regeln für den Ausgleich bei Knickverlegungen eingeführt sowie ein 50 Zentimeter breiter Saumstreifen entlang der Knicks, in dem keine Kulturpflanzen angebaut und keine Dünge- und Pflanzenschutzmittel ausgebracht werden dürfen.

Auch ist es nicht erlaubt zu pflügen, damit der Knickwall nicht immer weiter beschädigt wird. Ein schräger seitlicher Rückschnitt der Knickgehölze vom halben Meter Saumstreifen an soll helfen, die seitlichen äußeren Zweige als wichtige Nahrungsgrundlage und Lebensraum für Insekten und Vögel zu erhalten. Knicks sollen künftig nur noch in Ausnahmen verlegt werden dürfen. Für den Knick besonders markante, alte Bäume sollen erhalten bleiben.

"Alte Bäume sind mit ihrer Heimat buchstäblich verwurzelt. Sie  sind wichtige Faktoren für ein sauberes Klima und haben ein besonderes Potenzial für die Biodiversität. Deshalb verdienen sie einen besonderen Schutz", sagte Habeck.

"Knicks gehören zu Schleswig-Holstein und geben ihm ein einzigartiges Gesicht. Diesen wertvollen Lebensraum sichern wir mit unseren Maßnahmen und halten die Beschränkungen für die Landwirtschaft möglichst gering", sagte Habeck.

Das Ministerium setzt mit den Regeln zum verbesserten Knickschutz einen Beschluss des Landtages um, mit dem die Landesregierung aufgefordert wurde, die rechtlichen Bestimmungen so auszugestalten, dass ein im Sinne des Naturschutzes effektiverer Schutz der Knicks gewährleistet wird.

Die hauptsächlich im 18. und 19. Jahrhundert angelegten Knicks prägen das Landschaftsbild in Schleswig-Holstein. Knicks bieten den landwirtschaftlichen Flächen Schutz (Windschutz, Schutz der Böden und Kulturen vor Austrocknung und Auswinterung und Wassererosion) und sie liefern Brennmaterial.

Zudem haben sie vielfältige ökologische Funktionen. Sie dienen dem Boden- und Klimaschutz und bieten Lebensraum für bis zu 9.000 Tier- und Pflanzenarten - darunter auch viele gefährdete Arten. So sind sie für viele geschützte Vogelarten Brut-, Rast-, und Nahrungsbiotop. (PD)
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