24.08.2009 | 00:00:00 | ID: 1799 | Ressort: Umwelt | Umweltpolitik

Richtlinie zur Förderung von Kleinkläranlagen ist da

Erfurt (agrar-PR) - Die Richtlinie zur Förderung von Kleinkläranlagen im Freistaat Thüringen ist heute, am
24. August 2009, im Thüringer Staatsanzeiger veröffentlicht worden. „Damit hat die Thüringer Landesregierung die rechtlichen Voraussetzungen für die Förderung von Kleinkläranlagen geschaffen“, so der Thüringer Minister für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt, Dr. Volker Sklenar.

Gefördert werden nach dieser Richtlinie Aufwendungen für die Sanierung bzw. den Ersatzneubau von Kleinkläranlagen in den Gebieten, für die von den kommunalen Aufgabenträgern der Abwasserbeseitigung innerhalb von 15 Jahren kein Anschluss an eine öffentliche Abwasserbehandlungsanlage vorgesehen ist.
So wird es zum Beispiel für den Ersatzneubau für eine Kleinkläranlage für vier Personen, die dem Stand der Technik entspricht, eine Zuwendung in Höhe von 1.500 Euro geben.

Als wichtige Grundlage für eine Förderung von Kleinkläranlagen müssen die kommunalen Aufgabenträger der Abwasserbeseitigung, das sind die Gemeinden bzw. die Zweckverbände, ihre Abwasserbeseitigungskonzepte überarbeiten und darin auf der Grundlage von Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen die Gebiete ausweisen, die mindestens 15 Jahre bzw. dauerhaft mit Kleinkläranlagen abwassertechnisch entsorgt werden sollen.

Die so ausgewiesenen Gebiete werden durch die Aufgabenträger öffentlich bekannt gegeben. Die Bürger werden dann durch die Aufgabenträger aufgefordert, Anträge für die Förderung der Sanierung bzw. des Ersatzneubaus ihrer Kleinkläranlagen einzureichen. Entsprechende Antragsformulare werden durch die zuständigen Aufgabenträger der Abwasserbeseitigung nach der Überarbeitung der Abwasserbeseitigungskonzepte veröffentlicht.

„Mit der Förderung von Kleinkläranlagen erfolgt ein wichtiger Schritt zur Unterstützung der Bevölkerung in den ländlich strukturierten Gebieten im Freistaat Thüringen“, so Minister Dr. Sklenar.

Der Minister betont weiter, dass mit der neuen Förderrichtlinie und den neuen Regelungen zu Kleinkläranlagen im neuen Thüringer Wassergesetz vom 20. März 2009 insbesondere dezentrale Lösungen ermöglicht werden sollen und damit öfter auf ggf. kostenintensive Anschlüsse im ländlichen Raum verzichtet werden kann.
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