Erfurt (agrar-PR) - Die Richtlinie zur Förderung von Kleinkläranlagen im Freistaat
Thüringen ist heute, am
24. August 2009, im Thüringer Staatsanzeiger
veröffentlicht worden. „Damit hat die Thüringer Landesregierung die
rechtlichen Voraussetzungen für die Förderung von Kleinkläranlagen
geschaffen“, so der Thüringer Minister für Landwirtschaft, Naturschutz
und Umwelt, Dr. Volker Sklenar.
Gefördert werden nach dieser
Richtlinie Aufwendungen für die Sanierung bzw. den Ersatzneubau von
Kleinkläranlagen in den Gebieten, für die von den kommunalen
Aufgabenträgern der Abwasserbeseitigung innerhalb von 15 Jahren kein
Anschluss an eine öffentliche Abwasserbehandlungsanlage vorgesehen ist.
So wird es zum Beispiel für den Ersatzneubau für eine Kleinkläranlage
für vier Personen, die dem Stand der Technik entspricht, eine Zuwendung
in Höhe von 1.500 Euro geben.
Als wichtige Grundlage für eine
Förderung von Kleinkläranlagen müssen die kommunalen Aufgabenträger der
Abwasserbeseitigung, das sind die Gemeinden bzw. die Zweckverbände,
ihre Abwasserbeseitigungskonzepte überarbeiten und darin auf der
Grundlage von Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen die Gebiete ausweisen,
die mindestens 15 Jahre bzw. dauerhaft mit Kleinkläranlagen
abwassertechnisch entsorgt werden sollen.
Die so ausgewiesenen
Gebiete werden durch die Aufgabenträger öffentlich bekannt gegeben. Die
Bürger werden dann durch die Aufgabenträger aufgefordert, Anträge für
die Förderung der Sanierung bzw. des Ersatzneubaus ihrer
Kleinkläranlagen einzureichen. Entsprechende Antragsformulare werden
durch die zuständigen Aufgabenträger der Abwasserbeseitigung nach der
Überarbeitung der Abwasserbeseitigungskonzepte veröffentlicht.
„Mit
der Förderung von Kleinkläranlagen erfolgt ein wichtiger Schritt zur
Unterstützung der Bevölkerung in den ländlich strukturierten Gebieten
im Freistaat Thüringen“, so Minister Dr. Sklenar.
Der Minister
betont weiter, dass mit der neuen Förderrichtlinie und den neuen
Regelungen zu Kleinkläranlagen im neuen Thüringer Wassergesetz vom 20.
März 2009 insbesondere dezentrale Lösungen ermöglicht werden sollen und
damit öfter auf ggf. kostenintensive Anschlüsse im ländlichen Raum
verzichtet werden kann.