Erfurt (agrar-PR) -
Landesregierung weist Vorwurf des Verfassungsverstoßes der LINKEN entschieden zurück Umweltminister Dr. Sklenar erklärte „Die LINKE wird auch mit dieser
Verfassungsklage scheitern“. Eine Klage hat materiell und juristisch
keine Erfolgsaussichten. Die verfassungsmäßige Gewaltenteilung sieht
vor, dass die Landesregierung öffentlich-rechtliche Vereinbarungen
schließt und die Behörden die notwendigen Entscheidungen in
öffentlichen Verwaltungsverfahren treffen, nach Recht und Gesetz, aber
ohne Zustimmungsvorbehalte für den Landtag.
Die
öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Eindämmung der
Salzabwasserbelastung der Werra vom 04.02.2009 verletzt weder die
Rechte des Thüringer Landtags, noch steht sie der Zielvorgabe entgegen,
den Fluss bis zum Jahr 2020 wieder in ein naturnahes Gewässer zu
entwickeln. Deshalb hat der Runde Tisch mit Maßgaben, die mit der
Protokollerklärung Vertragsbestandteil wurden, der Vereinbarung
grundsätzlich zugestimmt.
Tatsächlich gehen die gemeinsam mit
dem Runden Tisch erarbeiteten und von K+S in dem fristgerecht
vorgelegten Strategiepapier umgesetzten Ziele und Anforderungen für
Werra, Weser und das Grundwasser weit über die von den Landtagen in
Hessen und Thüringen beschlossenen Forderungen hinaus. Die Vereinbarung
der Länder mit K+S vom 04.02.2009 setzt für das weitere Vorgehen den
notwendigen fachlichen und prozessualen Rahmen. Wichtigste Ergebnisse
der Vereinbarung und Verhandlungen für Thüringen sind:
die Versenkung von Salzabwässern in die Gerstunger Mulde bleibt auf Dauer eingestellt,
spätestens ab 2015 wird in Thüringen überhaupt kein Salzabwasser mehr in die Werra eingeleitet werden,
der Bau einer Fernleitung zur Ableitung der Salzabwässer in die Nordsee bis 2020 wird mit hoher Intensität geprüft.
Damit sind die entscheidenden Forderungen des Landtagsbeschlusses umgesetzt für:
die nachhaltige Reduzierung der Gewässerbelastung mit Salzabwässern aus der Kaliproduktion,
die Erhaltung bestehender und Schaffung neuer Arbeitsplätze sowie der regionalen Wertschaffung sowie
die nachhaltige Entwicklung des Umgangs mit der Natur und die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie.
Ferner
werden die Forderungen des Runden Tisches erfüllt. Über Thüringen
hinaus wirken die übrigen Maßnahmen der K+S, die im Strategiepapier
vorgeschlagen werden. Der Runde Tisch hat dazu mit den Ländern noch
Klarstellungen gefordert. Wichtig ist das strategische Ziel, bis 2020
eine Salzabwasserfernleitung zur Nordsee zu errichten.
Damit können alle materiellen Anforderungen der Landtage inhaltlich voll erfüllt werden.
Die
Einleitbedingungen im Zeitraum von 2009 (Auslaufen des
Härtegrenzwertes) über 2012 (Neufestsetzung aller Grenzwerte) bis
spätestens 2015 (Ende der Einleitung) müssen in aufwändigen
öffentlichen Wasserrechtsverfahren festgesetzt werden. Dabei ist eine
gesamtschauliche gewässerökologische Beurteilung unverzichtbar. Diese
wird jedoch vernünftiger Weise frühestens 2012 mit einer
Gesamtentscheidung abgeschlossen werden.
Im Übrigen enthält die
öffentlich-rechtliche Vereinbarung nichts, was dem Ziel „Gute
Gewässerqualität“ widerspricht. Die Versalzung der Werra wird
nachhaltig verringert und in Thüringen die Salzabwassereinleitung aus
der Kaliproduktion in die Werra bis 2015 vollständig eingestellt. Das
Grundwasser wird umfänglich geschützt. Die Partner der
öffentlich-rechtlichen Vereinbarung bekennen sich ausdrücklich zu den
Sachzielen der EG-Wasserrahmenrichtlinie. Sie streben an, die künftigen
Regelungen zur Einleitung in die Werra unter Einbindung der Parameter
Chlorid, Magnesium und Kalium bis 2012 einer einheitlichen Bewertung
zuzuführen. Bis dahin verfolgen sie übergangshalber das Ziel, bei
unverändertem Grenzwert bereits ab 2009 den Zielwert, d.h. die
tatsächliche Belastung der Werra am Pegel Gerstungen, abzusenken.
„Sinn,
Zweck und Ziel der Landtagsbeschlüsse werden inhaltlich voll erfüllt“,
unterstreicht Thüringens Umweltminister Dr. Sklenar. Mit der
Zielstellung 2012 werden gewisse Widersprüchlichkeiten des
Landtagsbeschlusses auf Erhalt und Schaffung neuer Arbeitsplätze
einerseits und Reduzierung des Härtegrenzwertes bereits ab 2009
andererseits ausgeglichen.
Selbst der Runde Tisch konnte keine anderen Lösungen anbieten.
„Deshalb
erfüllt unsere öffentlich-rechtliche Vereinbarung nicht nur den Willen
des Landtags, sondern ist selbstverständlich verfassungsgemäß, aber
auch alternativlos“, betont der Minister.