05.04.2017 | 19:20:00 | ID: 23905 | Ressort: Umwelt | Umweltpolitik

Sturmflutschäden: Erste Gemeinden erhalten Geld aus dem Hilfefonds

Schwerin (agrar-PR) -

Die ersten von der Sturmflut „Axel“ betroffenen Gemeinden haben Geld aus dem vom Land eingerichteten Hilfsfonds erhalten, darunter Garz, Gager, Lancken-Granitz, Middelhagen und Baabe. Für diese Gemeinden hat das Innenministerium Sonderbedarfszuweisungen für die Beseitigung von Schäden an kommunalem Eigentum bewilligt. Weitere 10 Gemeinden darunter die Ostseebäder Sellin, Göhren, Boltenhagen, Lietzow und Thiessow werden in diesen Tagen per Post ihren Bewilligungsbescheid erhalten. Insgesamt wurden 34 Anträge auf Unterstützung mit einem Finanzvolumen von rund 2,7 Millionen an das Innenministerium gerichtet. Die Bearbeitung aller Anträge wird voraussichtlich in den nächsten Wochen abgeschlossen.

„Das Land hat in den vergangenen Wochen große Anstrengungen unternommen, um den betroffenen Gemeinden dabei zu helfen, beschädigte Strände, Wege oder Gebäude zum Start der Urlaubssaison wieder herzurichten. Bereits wenige Tage nach der Sturmflut wurden ressortübergreifend Hilfsmittel in Höhe von 25 Millionen Euro verfügbar gemacht, Zuständigkeiten festgelegt und ein Antragsverfahren ins Leben gerufen. Insgesamt müssen 52 Anträge durch das Innen-, Wirtschafts- und Umweltministerium auf Kosten, technische Umsetzung und Nachhaltigkeit geprüft werden. Ich bitte um Verständnis, dass sich ein solches Verfahren nicht über Nacht abwickeln lässt“, betont Umweltminister Dr. Till Backhaus, dessen Haus die Antragsstellung federführend koordiniert.

Innenminister Lorenz Caffier weist zudem darauf hin, dass die Gemeinden – entgegen des gängigen Antragsprozedere – bereits kurz nach der Sturmflut darüber informiert wurden, dass Sofortmaßnahmen zur Verkehrssicherung und zur Wiederherstellung der Strände ohne Bewilligung durchgeführt werden können. Dazu gehört zum Beispiel das Beräumen und Wiederherstellen von Strand­übergängen oder das Beseitigen von Dünenkliffs außerhalb von Küstenschutzanlagen. „Normalerweise ist hierfür ein Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn nötig. Hier haben wir das Verfahren jedoch aus Gründen der Gefahrenabwehr beschleunigt“, so der Minister.

Für die beim Wirtschaftsministerium gestellten Anträge geht es vor allem um das Wiederherstellen der touristischen Infra­struktur „Ostern steht vor der Tür. Es wird in den Gemeinden ordentlich aufgeräumt. Strandzugänge, Stege und Treppen müssen teilweise wieder errichtet werden. Der Urlaub kann gebucht werden“, machte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe deutlich. 12 Kommunen haben inzwischen Anträge aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ beim Wirtschaftsministerium eingereicht. Die ausgewiesenen Gesamtkosten belaufen sich auf 10,67 Millionen Euro. In Binz werden eine Reihe von Strandzugängen erneuert und der Kurplatz wieder hergerichtet. In Sassnitz erfolgt die Wiederherstellung der touristischen Zuwegung zum Nationalpark Jasmund und in Zempin die Erneuerung der Strandanlagen.

Für den durch die Sturmflut zerstörten Kiosk von Petra Hofmann aus Zempin soll es eine mobile Lösung geben. „Es ist geplant, einen mobilen Imbisswagen zu erwerben. Die Ausschreibung dafür ist erfolgt. Ziel ist ein Neustart zu Ostern“, so Wirtschaftsminister Glawe.

Insgesamt belaufen sich die Sturmflutschäden, für deren Reparatur die Gemeinden Fördermittel beim Land beantragt haben, auf rund 13,6 Millionen Euro.

Das Umweltministerium kümmert sich um die Beseitigung von Schäden an Küstenschutzanlagen des Landes, Anträge der Gemeinden hierfür sind nicht erforderlich. Die erforderlichen Arbeiten werden von den Staatlichen Ämtern für Landwirtschaft und Umwelt realisiert.

„Nach Auswertung des Zustandes aller Landesküstenschutzanlagen auf Basis der Laserscan- Befliegung werden neben den abgeschlossenen Maßnahmen in Graal Müritz und Wustrow drei Aufspülungen zur Wiederherstellung der Verschleißteile von Dünen mit einem Kostenumfang von ca. 10 Mio. € notwendig sein“, informierte Backhaus.

An der Düne Lobbe-Thiessow handelt es sich um eine Maßnahme zur Gefahrenabwehr, da der Verschleißteil der Düne abschnittsweise bereits vollständig aufgebraucht ist. „Dieses Vorhaben hat daher absolute Priorität. Die Wiederherstellung der vollen Dünenleistungsfähigkeit muss bis zum Beginn der nächsten Sturmflutsaison im Oktober 2017erfolgt sein“, so Backhaus.

An der Düne Glowe und Lubmin sind die Verschleißteile abschnittsweise deutlich abgearbeitet, ein akutes Sicherheitsdefizit ist aber nicht gegeben. Die Dünenverschleißteil sollen bis Jahresende wiederhergestellt werden. In Lubmin wird darüber hinaus der Einbau einer geotextilen Sicherung in den hinteren Teil der Düne planerisch bearbeitet.

Mit Blick auf Usedom weist Minister Backhaus darauf hin, dass alle Landesküstenschutzdünen auf der Insel weiterhin in der Lage sind, einer Bemessungssturmflut, wie sie alle 200 Jahre vorkommt, standzuhalten. „Das Reserve- und Sicherheitsteil in der Düne weist kein Sanddefizit auf, sofortige Aufspülungen sind daher nicht erforderlich.“

In der Vergangenheit sind bei sehr schweren Sturmfluten Durchbrüche ins Achter­wasser zwischen Koserow und Zempin aufgetreten. Der Bereich wird von einem Deich und einer seeseitig vorgelagerten Düne geschützt. Aktuelle Laser-Scan-Vermessungen zeigen keinen akuten Hand­lungsbedarf. Ein „Zerbrechen“ der Insel Usedom in diesem Bereich ist daher nicht zu befürchten. Gleich­es gilt für den Bereich zwischen Kölpinsee und Stubbenfelde und Bansin. (regierung-mv)

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