Potsdam (agrar-PR) - Brandenburgs Umweltministerin Anita Tack hat in ihrer
Antwort auf eine Parlamentsanfrage heute angekündigt, die
Baumschutzverordnung des Landes für ein Jahr zu verlängern.
Seit 29. Juni 2004 gilt die Verordnung über die Erhaltung, die
Pflege und den Schutz von Bäumen im Land Brandenburg (Brandenburgische
Baumschutzverordnung – BbgBaumSchV), die vielerorts erhebliche
Erleichterungen und eine Bürokratieentlastung mit sich brachte und
einen Schutz gewährte.
Mit der Reduzierung des Verwaltungsaufwands wurden wesentliche
Entlastungseffekte für die Behörden bewirkt und den Haus- und
Grundstücksnutzern ein größeres Maß an Handlungsfreiheit und
Eigenverantwortung im Umgang mit ihren Bäumen eingeräumt.
Diese Regelung ist bis zum Jahresende befristet. Mit dem Auslaufen der
Regelung zum 31. Dezember würde das Bundesrecht gelten, sofern die
Gemeinden keine eigenen Baumschutzsatzungen verabschieden.
Die Baumschutzverordnung des Landes kann nach wie vor durch eigene
Verordnungen der Landkreise und kreisfreien Städte beziehungsweise
Satzungen der Ämter, Städte und Gemeinden ersetzt werden. Bis das
überall geschehen ist, stellt die Baumschutzverordnung des Landes ein
Instrument dar, mit dem ein Mindeststandard im Baumschutz landesweit
garantiert werden kann.
Tack betonte, „dass der Baumschutz zweckmäßigerweise orts- und
bürgernah auf kommunaler Ebene aufgrund dort zu erlassender
Baumschutzvorschriften geregelt werden sollte, um örtlichen
Besonderheiten und Erfordernissen besser Rechnung tragen zu können, als
dies mit einer landesweit geltenden Verordnung möglich ist.“