20.07.2009 | 00:00:00 | ID: 1327 | Ressort: Umwelt | Umweltpolitik

Unteres Odertal: Förderverein steigt aus Planungen zur Nationalparkentwicklung aus

Potsdam (agrar-PR) - Zwei Jahre lang hat das Land Brandenburg versucht, mit dem „Verein der Freunde des Deutsch-Polnischen Europa-Nationalparks Unteres Odertal“ wichtige Fragen zur weiteren Entwicklung des einzigen brandenburgischen Nationalparks einvernehmlich zu klären. Dieser hat als Träger eines Gewässerrandstreifenprojekts mit öffentlichen Geldern 5.500 Hektar Land im Unteren Odertal erworben und ist damit größter Flächeneigentümer in der Nationalparkregion. Trotz zahlreicher Angebote des Landes und des Engagements des Bundesumweltministeriums ist der Verein an keinerlei Einigung interessiert. Das Land plant, noch in diesem Jahr die ersten konkreten Maßnahmen zur Bodenneuordnung im Nationalpark umzusetzen. Durch diesen Schritt werden wesentliche Schutzziele des Nationalparks wie die Schaffung von Wildnisgebieten und die Entwicklung naturnäherer Wasserverhältnisse zeitnah erreicht beziehungsweise die Voraussetzungen hierfür geschaffen. Der Verein hat bereits angekündigt, dies zu beklagen. Der Hintergrund hierfür ist offenbar, Pachteinnahmen aus Flächen zu erzielen, die der Wildnisentwicklung vorbehalten sein sollten. Damit verlässt der Verein die Idee der Wildnisentwicklung. Die Bezeichnung als „Nationalparkförderverein“ ist inzwischen nicht mehr nachvollziehbar.

Über die aktuelle Entwicklung informieren am kommenden Donnerstag (23. Juli) der Abteilungsleiter Naturschutz im Brandenburger Agrar- und Umweltministerium, Axel Steffen, der Leiter des Nationalparks Unteres Odertal, Dirk Treichel, und Matthias Benthin vom Landesamt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung Brandenburg.

Das 1992 gestartete Gewässerrandstreifenprojekt „Unteres Odertal“ sollte 2004 beendet werden. Auf Grund unüberbrückbarer Differenzen mit dem Träger, dem „Verein der Freunde des Deutsch-Polnischen Europa-Nationalparks Unteres Odertal“, ist das Projekt 2000 ausgesetzt und die Zahlung der jährlichen Zuwendung eingestellt worden. In einem gerichtlichen Vergleich zwischen Land und Verein Ende 2006 wurden alle hierzu anhängigen verwaltungsgerichtlichen Klageverfahren beendet. Bund, Land und Verein verständigten sich in der Folge darauf, das Förderprojekt zu einem ordnungsgemäßen Abschluss zu bringen und einvernehmlich Lösungen in einen Vertrag zu finden.

Der Verein hat eine Schlüsselrolle für die weitere Nationalparkentwicklung. Er konnte Rahmen des Gewässerrandstreifenprojekts rund 5.500 Hektar mit öffentlichen Mitteln erwerben, um für Landwirte Ersatzflächen bei der Bildung der Kernzone des Nationalparks zur Verfügung zu haben.

Demzufolge soll dem Verein für Naturschutzzwecke über Flächentausch Eigentum in der Zone II (2.800 Hektar) zugewiesen werden, unter anderem der gesamte Trockenpolder und der Polder 5/6 im Norden des Nationalparks. Nationalparke verfolgen europaweit die Zielsetzung, große, vom Menschen unbeeinflusste Gebiete zu entwickeln und wieder ein Stück Wildnis zuzulassen. Fördervereine von Nationalparks fühlen sich normalerweise ebenfalls diesem Kerngedanken verpflichtet. Im Unteren Odertal verhält es sich allerdings anders. Der Verein engagiert sich neuerdings als Landwirt und hat sich von dem Ziel, hier in der Kernzone Wildnisentwicklung zuzulassen, offensichtlicht verabschiedet.

Der Verein hat einen Betrieb gegründet und einen Hauptantrag auf landwirtschaftliche Förderung gestellt. Gemäß Nationalparkgesetz ist aber der gesamte Polder 10 als Wildnisgebiet vorgesehen, hier soll sich die Landschaft ohne jegliche Nutzungseinflüsse auf natürliche Weise entwickeln und die Wasserverhältnisse nach Klärung der Eigentums- und Nutzungsverhältnisse durch das ganzjährige Offenhalten der Bauwerke und die Einstellung des Schöpfwerkbetriebs naturnäher werden.

Die Neuordnung von 20.000 Hektar ist der Schlüssel für die erfolgreiche Ausweisung der Wildnisgebiete und die Änderung des Wasserregimes in Teilbereichen des Nationalparks. Nach derzeitigem Planungsstand soll der Flurbereinigungsplan Ende 2013 rechtskräftig werden und damit auch der Anteil von 50,1 Prozent nutzungsfreien Flächen im Nationalpark erreicht werden. Sollte der Verein die verschiedenen Anordnungen zur Bodenneuordnung beklagen, wird nicht nur der Zeitplan, sondern das Erreichen dringend benötigter Nationalparkstandards gefährdet.

Das Land hat in den letzten Jahren wichtige Weichenstellungen für den Nationalpark Unteres Odertal vorgenommen. Mit Rechtsverordnungen sind die Fischerei, das Angeln und die Jagd im Gebiet deutlich eingeschränkt und an die Schutzziele angepasst worden. Mit der Erarbeitung eines Nationalparkplans ist begonnen worden, mit diesem bis 2011 vorliegenden Planwerk werden die in der Pflegezone umzusetzenden Maßnahmen auf eine fachlich fundierte Grundlage gestellt und zugleich ein Managementplan für die nach europäischem Recht besonders zu schützenden Lebensräume und Arten vorgelegt. Die Novelle des Nationalparkgesetzes im Jahr 2006 hatte unter anderem das Ziel, die Ausweisung der ungenutzten Schutzzone I, der Wildnisgebiete, deutlich zu vereinfachen.

Termin: Donnerstag, 23. Juli
Zeit: 10.00 Uhr
Ort: Nationalpark Unteres Odertal, Schloss Criewen (Gelber Salon), Park 3,
16303 Schwedt, Ortsteil Criewen
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Frau Vivian Kramer
Telefon: 0331-866/7019
E-Mail: Vivian.Kramer@MLUK.Brandenburg.de
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Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg (MLUK)
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