21.03.2016 | 20:05:00 | ID: 22055 | Ressort: Umwelt | Umweltpolitik

Waldbrandsaison 2016 - Backhaus rät bei Osterfeuern zu besonderer Vorsicht

Schwerin (agrar-PR) -

Aus Anlass der bevorstehenden Osterfeiertage weist der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Dr. Till Backhaus (SPD) darauf hin, dass fast im gesamten Land die Waldbrandgefahrenstufe 2 (= geringe Waldbrandgefahr) ausgelöst wurde. Ein moderater Anstieg der Gefährdungslage wird ab Karfreitag erwartet.

Auch wenn es ab heute bis einschließlich dem Osterwochenende im ganzen Land strichweise zu leichten Schauern kommen soll, appelliert Herr Minister Dr. Till Backhaus (SPD) an die Bürger, “an den Feiertagen bei den traditionellen Osterfeuern besondere Vorsicht walten zu lassen“. Es sei alles zu unterlassen, was zu einem Brand in der Wald- und Feldflur führen könnte. Die gebotenen Vorsichtsmaßnahmen seien unbedingt einzuhalten. Dazu zählen insbesondere:

  • Bei Osterfeuern einschlägige Brandschutzmaßnahmen, wie ständige Aufsicht über das Feuer, Bereitstellung von Löschmitteln usw. am Besten in Abstimmung mit den örtlichen Feuerwehren sichern.
  • Im und am Wald (Mindestabstand 50m) darf kein Feuer entzündet werden.
  • Rauchen Sie nicht im Wald und in der Feldflur!
  • Werfen Sie keine glimmenden Zigaretten aus dem Auto!
  • Aus betrieblichen Gründen anzulegende Feuer, im oder am Wald, sind bei der Forstbehörde und der Feuerwehrleitstelle mindestens 24 Stunden vorher anzuzeigen; Brandschutzauflagen ist unbedingt Folge zu leisten.

Weiterhin erinnert Herr Minister Backhaus an das im Jahr 2014 eingeführte bundeseinheitliche System der Warnung vor Waldbrandgefahren. Seither werden in allen Bundesländern die so genannten Waldbrandgefahrenstufen 1 bis 5 verwendet (ehemals Stufen 0 bis 4). Damit gilt in MV nun auch die international übliche Skalierung. Die Bedeutung der einzelnen Gefahrenstufen wurde im Wesentlichen beibehalten, d. h. die jetzt niedrigste Waldbrandgefahrenstufe 1 bedeutet „sehr geringe Waldbrandgefahr“ und die höchste Stufe 5 „sehr hohe Waldbrandgefahr“, erläutert der Minister.

Die Waldbrandgefahrenstufen werden durch 9 sogenannte Leitforstämter für den Waldbrandschutz regional festgesetzt und bekannt gemacht. Ab Gefahrenstufe 2 wird über gestaffelte Maßnahmen zur Waldbrandüberwachung und -vorbeugung entschieden. Dies sind vor allem Aktivierung von Bereitschaftsdiensten, Betrieb der automatischen Waldbrandfrüherkennungssysteme. Sowohl Forstbehörden, amtliche und ehrenamtliche Brandschutzorgane als auch Waldbesitzer und -besucher können sich so gut auf die jeweilige Waldbrandgefahr einstellen.

„Im vergangenen Jahr gab es 32 Waldbrände, die rund 9 ha Wald schädigten. Damit schneidet das Jahr 2015 im Vergleich der letzen 25 Jahre insgesamt moderat ab“, kommentiert der Minister. „Dies ist ein sicheres Zeichen für eine schnelle Branderkennung, Alarmierung und Aufnahme der Bekämpfung. Die Effizienz unserer Waldbrandüberwachungssysteme und die gute Zusammenarbeit der Forst mit den Leitstellen und Feuerwehren im Land liefern dafür die Basis. Jedoch trägt jeder Bürger und Gast in MV die größte Verantwortung, wenn es um die Verhütung und Vermeidung von Waldbränden geht!“

Weitere Informationen zu den Waldbrandgefahrenstufen und allgemeine Hinweise zum Waldbrandschutz finden Sie auf der Internetseite der Landesforstanstalt MV.

Eine Kartendarstellung finden Sie unter http://www.wald-mv.de/waldbrandkarte (regierung-mv)

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