11.05.2015 | 19:35:00 | ID: 20303 | Ressort: Umwelt | Umweltpolitik

Was steht eigentlich im Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum?

Schwerin (agrar-PR) - Heute: Hochwasserschutz und Hochwasservorsorge

Im Februar hatte die EU-Kommission das Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum Mecklenburg-Vorpommern genehmigt. Damit können bis 2020 über 1,2 Milliarden Euro für einen attraktiven und vitalen ländlichen Raum investiert werden. Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz wird in den kommenden Monaten regelmäßig einzelne Punkte aus dem umfangreichen Programm der Öffentlichkeit vorstellen.

Hochwasserschutz und Hochwasservorsorge sind seit jeher Kernaufgaben der staatlichen Daseinsvorsorge und bilden daher einen Schwerpunkt der Tätigkeit der staatlichen Wasserwirtschaftsverwaltung. So unterhält das Land MV allein an der Elbe rund 155 km Deiche, 11 Schöpfwerke sowie 56 Wehre und Siele. Für die Planung, den Bau und die Instandhaltung dieser Anlagen wurden seit 1990 rund 96 Millionen Euro ausgegeben.

Hochwasserschutz und Hochwasservorsorge sind aber auch kommunale Herausforderungen. Dies wurde zum Beispiel sehr deutlich, als im Sommer 2011 nach außergewöhnlich kräftigen Niederschlägen weite Landflächen plötzlich überflutet, wo sonst gemächlich dahin fließende Bäche über die Ufer getreten waren.

Dr. Till Backhaus, Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz, erläutert: „Niemand kann umfassende Vorsorge gegenüber solchen Extremereignissen treffen. Sie ist weder bezahlbar, noch wären die damit einhergehende Naturzerstörung und optische Zerschneidung des Landschaftsbilds erstrebenswert. Doch die vergangenen Hochwasserereignisse haben Schwachpunkte der Landschaftsgestaltung, der Bauleitplanung, der Gewässerbewirtschaftung, des Umgangs mit Niederschlagswasser in den Gemeinden, bei der Hochwasservorsorge und dem Hochwasserschutz aufgezeigt, derer wir uns gemeinsam sehr wohl annehmen können.“

So wurde durch das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz bereits ab dem Jahr 2012 ein Programm zur Förderung von kommunalen Investitionsvorhaben des Hochwasserschutzes und der Hochwasservorsorge aufgelegt. Es konnten dafür Mittel aus dem ELER und als Kofinanzierung Mittel der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes eingeworben werden. Insgesamt wurden in der zu Ende gehenden Förderperiode 26 Projekte mit einem Bewilligungsvolumen von 6,1 Millionen Euro gefördert. 11 Projekte sind fertiggestellt, 15 Vorhaben werden bis zum Jahresende abgeschlossen. Insgesamt werden dann Investitionen in Höhe von ca. 9,2 Millionen Euro getätigt sein.

Dieses Programm kann nun in der neuen Förderperiode fortgesetzt werden. Hierfür stehen Fördermittel in Höhe von rund 60 Millionen Euro zur Verfügung, an denen die Gemeinden sowie die sie unterstützenden Wasser- und Bodenverbände partizipieren können.

Bewilligt werden die Zuschüsse auf Grundlage der sogenannten WasserFöRL M-V, der Richtlinie zur Förderung nachhaltiger wasserwirtschaftlicher Vorhaben, die demnächst veröffentlicht wird. Die ersten 15 Anträge liegen bereits vor und können mit einer Zuwendung rechnen. So ist ein unterbrechungsfreier Übergang in die neue Förderperiode gewährleistet. Investive Vorhaben, die zu einer Verbesserung des Hochwasserschutzes durch den Bau von Schutzanlagen oder den Ausbau von Gewässern beitragen, können mit 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden. Voraussetzung ist u. a., dass die Vorhaben aufgrund konzeptioneller Planungen der Gemeinden als vordringlich und zweckdienlich identifiziert worden sind. Nicht gefördert werden können dagegen bloße Ersatzinvestitionen für verschlissene Anlagen oder Teile der innerörtlichen Niederschlagswasserkanalisation.

Minister Dr. Backhaus appelliert an die Gemeinden, ergänzend zum staatlichen Hochwasserschutz ihre Verantwortung wahrzunehmen und – mit deutlicher finanzieller Unterstützung des Landes – die dringend erforderlichen Vorhaben umzusetzen. „Die Gemeinden müssen sich hierfür auch personell und – mit einem relativ geringen Eigenanteil – finanziell einbringen.“ (regierung-mv)

Pressekontakt
Frau Eva Klaußner-Ziebarth
Telefon: 0385-588 16003
Fax: 0385-588 16022
E-Mail: e.klaussner-ziebarth@lm.mv-regierung.de
Pressemeldung Download: 
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
Paulshöher Weg 1
19061 Schwerin
Deutschland
Telefon:  +49  0385  588-0
Fax:  +49  0385  588-6024(25)
E-Mail:  poststelle@lm.mv-regierung.de
Web:  http://www.lm.mv-regierung.de
>>>  Pressefach


© proplanta 2006-2024. Alle Rechte vorbehalten.