03.12.2012 | 20:25:00 | ID: 14059 | Ressort: Umwelt | Umweltschutz

20 Jahre Wasser- und Bodenverbände in Mecklenburg-Vorpommern

Schwerin (agrar-PR) - Seit 20 Jahren bestehen die Wasser- und Bodenverbände in Mecklenburg-Vorpommern. In seinem Grußwort am Montag in Warnemünde betonte Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Till Backhaus, dass sich die im Gründungsgesetz vorgesehene Organisationsform der Gewässerunterhaltungsverbände bewährt habe. "Sie belastet die Gemeinden weit weniger, als wenn ihnen selbst die Gewässerunterhaltung als Pflichtaufgabe übertragen worden wäre." Die Landesverwaltung schätze die 27 Verbände als unverzichtbaren Partner für die Wasserbewirtschaftung.

Obwohl die schrittweise Verringerung der Förderung der Gewässerunterhaltung bis zur völligen Einstellung 2007 für die Arbeit problematisch war, habe sich die reduzierte Förderung nicht oder nur geringfügig auf die Beiträge ausgewirkt. "Dies", so betonte der Minister, "ist sicher auch mit der Investitionsförderung zur naturnahen Umgestaltung der Gewässer in Zusammenhang zu bringen."

Mit dem Inkrafttreten des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) 2005 war eine weitere Hürde zu bewältigen. Die Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie in bundesdeutsches Recht forderte, die ökologische Funktionsfähigkeit der Gewässer zu erhalten und zu fördern. Insgesamt wurden seit 1991 rund 530 Vorhaben des naturnahen Gewässerausbaus und des Hochwasserschutzes mit rund 77 Mio. Euro gefördert.

"Ein drittes Spannungsfeld tut sich 2013 auf", so Dr. Till Backhaus. "Dann endet die EU-Förderperiode. Die Bewältigung der Hochwasserschäden und der auch für den Hochwasserschutz erforderliche Gewässerausbau werden dadurch nicht einfacher. Heute wissen wir, wie viel Geld wir aus dem ELER für diese Aufgaben haben. Für die Zeit nach 2013 wissen wir nur, dass wir nicht mehr Ziel EINS- Fördergebiet sein werden. Das bedeutet, dass sich die Finanzierungsbedingungen auf jeden Fall verschlechtern werden. Können wir bis Ende 2013 noch mit einer EU- Förderung von 75 Prozent netto rechnen, werden es ab 2014 wahrscheinlich nur noch 50 Prozent sein."

Der Minister rief die Verbände auf, bis zu Ende 2013 möglichst viele Projekte vor allem des naturnahen Gewässerausbaus auf den Weg zu bringen. Nach dem Hochwasser 2011 wurden 29 Vorhaben der Verbände und ihrer Mitgliedsgemeinden zur Bewältigung der Schäden und zur Schadensvorbeugung mit einem Gesamtvolumen von ca. 8,8 Mio. Euro gefördert.

Dabei sprach der Minister auch an, dass Gewässer, die mit erheblichem finanziellem Aufwand in einen ökologisch verbesserten Zustand versetzt wurden, nicht entsprechend unterhalten wurden. "Wir haben uns daher entschlossen, dass mit den für 2013 erteilten Bewilligungsbescheiden die Träger der Baumaßnahmen verpflichtet werden, für das sanierte Gewässer einen entsprechenden Gewässerunterhaltungsplan aufzustellen. Dieser wird dann selbstverständlich auch mit der Investition gefördert."

Gegenwärtig wird im Land unter Beteiligung der Wasser- und Bodenverbände an einem Mustergewässerunterhaltungsplan gearbeitet. Wegen der Artenschutzregelungen im Bundesnaturschutzgesetz ist aber eine Zwischenlösung erforderlich, die alle Unterhaltungspflichtigen in die Lage versetzt, ohne rechtliche Risiken ihre Aufgabe der Gewässerunterhaltung erledigen zu können, bevor der Musterplan vorliegt. Dieser im Arbeitstitel als "Sorgfaltserlass" bezeichnete Erlass hat dem Landesverband in einem ersten Entwurf vorgelegen.

"Damit Sie bei Ihrer Tätigkeit nun nicht alle 1500 Arten, die von Gewässerunterhaltung betroffen sein können, untersuchen und die entsprechenden Ausnahmeanträge bei den zuständigen Naturschutzbehörden stellen müssen, soll dieser Erlass möglichst pragmatischen Wege aufzeigen, wie dem Artenschutz auch ohne diesen immensen Aufwand Rechnung getragen werden kann."

Der Minister informierte über den Fortgang zur Novellierung des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GUVG) als auch des Wasserverbandsausführungsgesetzes (AGWVG), der zu einer größeren Kostengerechtigkeit und -akzeptanz führen werde. (PD)
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