01.07.2009 | 14:48:00 | ID: 1042 | Ressort: Umwelt | Umweltschutz

Anhörung zur Festsetzung des Wasserschutzgebiets Potsdam-Wildpark

Potsdam (agrar-PR) - Zum Abschluss des Anhörungsverfahrens zur Neufestsetzung des Wasserschutzgebietes Potsdam-Wildpark können Betroffene morgen, 2. Juli, 16.00 Uhr, letztmalig ihre Bedenken und Einwendungen im Dienstgebäude des Brandenburger Agrarministeriums Lindenstraße 34a, Friedenssaal des Großen Militärwaisenhauses in Potsdam, im Rahmen eines Anhörungsverfahrens äußern. Dabei kann jedermann Einwendungen und Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorbringen.

Es ist beabsichtigt, zum Schutz des Grundwassers im Einzugsgebiet des Wasserwerkes Potsdam – Wildpark ein Wasserschutzgebiet festzusetzen. Gleichzeitig soll das bestehende Wasserschutzgebiet Potsdam-Wildpark aufgehoben werden. Das geplante Wasserschutzgebiet liegt in der kreisfreien Stadt Potsdam und der Gemeinde Schwielowsee.

Durch die Schutzbestimmungen der Verordnung sollen bestimmte Handlungen für verboten oder nur beschränkt zulässig erklärt und die Eigentümer und Nutzungsberechtigten von Grundstücken zur Duldung bestimmter Maßnahmen und zur Vornahme bestimmter Handlungen verpflichtet werden.

In Vorbereitung der Schutzgebietsfestsetzung führt die untere Wasserbehörde der Stadt Potsdam seit dem 20.04.09 ein öffentlich bekannt gemachtes Anhörungsverfahren durch. Die entsprechenden Unterlagen und Karten lagen vom 20.04.-22.05.2009 in den betroffenen Gemeinden und im Landkreis Potsdam-Mittelmark aus.
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Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg (MLUK)
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