17.07.2014 | 18:05:00 | ID: 18214 | Ressort: Umwelt | Umweltschutz

Arbeitsprogramm der Allianz für den Gewässerschutz

Timmaspe (agrar-PR) - Umwelt- und Landwirtschaftsministerium und der Bauernverband Schleswig-Holstein e.V. werden gemeinsam Nährstoffeinträge reduzieren

Mit einem breit ausgreifenden Maßnahmenpaket wollen das Umwelt-und Landwirtschaftsministerium und der Bauernverband Schleswig-Holstein die Gewässer des Landes besser vor Nährstoffeinträgen schützen. Auf die Maßnahmen verständigten sie sich im Rahmen ihrer gemeinsamen Allianz für Gewässerschutz. „Der Schutz der Gewässer und des Grundwassers ist eine gemeinsame Pflicht, die wir auch gegenüber künftigen Generationen haben. Die Praxis muss diesen Gedanken leben“, sagte Umweltminister Robert Habeck heute (17. Juli 2014) in Timmaspe. Dort informierte er sich gemeinsam mit Bauernverbandspräsident Werner Schwarz über emissionsarme Gülleausbringung.

 

Zu den gemeinsam vereinbarten Maßnahmen gehören Empfehlungen für eine nährstoffarme Fütterung der Tiere, die Einrichtung einer Nährstoffbörse, Beratung bei gewässerschonenden Ausbringungstechniken, Verbesserungen bei der Lagerung von Silage und Festmist und die freiwillige Einrichtung von breiten Gewässerrandstreifen. Hervorgegangen waren die Maßnahmen aus der Arbeit eines Runden Tisches und seiner sechs verschiedenen Arbeitsgruppen.

 

„Die Maßnahmen zeigen, dass man eine Menge gemeinsam bewegen kann, um Nährstoffeinträge zu reduzieren. Das bessere Verständnis, das die Beteiligten füreinander entwickelt haben, wird helfen, auch die notwendigen gesetzlichen Rahmenbedingungen auf der gleichen Grundlage zu diskutieren“, sagte Minister Habeck. Die Verabredungen würden durch einige Erlasse und Verordnungen flankiert, deren angemessene praxisgerechte Umsetzung ebenfalls Gegenstand der Beratungen in der Allianz gewesen sei.

 

Die anstehende Novellierung der Düngeverordnung sollte nach Überzeugung von Minister Habeck und Präsident Schwarz genutzt werden, um zu verbesserten Regelungen für einen effizienteren Nährstoffeinsatz zu kommen. Habeck betonte: „Bundesweit sind strenge einheitliche Vorgaben notwendig, um den Nährstoffeintrag in die Gewässer zu reduzieren. Sie sind zugleich der Rahmen für ein landesspezifisches Nährstoffmanagement, das gemeinsam mit der Landwirtschaft umgesetzt werden muss.

 

Schwarz betonte, eine praktikable Regelung zur Frühjahrsausbringung von wirtschaftseigenen Düngern wie Gülle und Gärsubstrat auf gefrorenem Boden sei notwendig, weil dies die effizienteste und bodenschonendste Düngeranwendung sei. Wichtig sei es zudem, die Nährstoffe aus Wirtschaftsdüngern zwischen Viehhaltungs- und Ackerbauregionen im Lande gleichmäßiger zu verteilen. „Das ist ein Kernanliegen der Allianz zum Gewässerschutz“, sagte Schwarz

 

Die vereinbarten Maßnahmen im Einzelnen:

 

Im Januar 2013 hatten sich das MELUR und der Bauernverband darauf verständigt, die Probleme des Gewässerschutzes gemeinsam anzugehen. Der Bauernverband hat daraufhin einen Runden Tisch eingerichtet, an dem seither in 4 Sitzungen Problembereiche identifiziert und Lösungsansätze diskutiert wurden. Die Detailarbeit erfolgte in 6 Arbeitsgruppen, die mit Spezialisten aus unterschiedlichen Institutionen besetzt waren.

 

• Gewässerrandstreifen: Mit dem Dauergrünlanderhaltungsgesetz wurde bereits ein verpflichtender Gewässerrandstreifen von einem Meter eingeführt, um die Gewässer besser zu schützen. Zusätzlich wurde eine Verordnungsermächtigung ins Gesetz aufgenommen, auf deren Basis breitere Randstreifen durchgesetzt werden könnten. Davon wird vorerst kein Gebrauch gemacht. Im Gegenzug sollen im Rahmen der Allianz für Gewässerschutz bis 2017 an mindestens 600 der 1200 Kilometer Vorranggewässer Gewässerrandstreifen auf freiwilliger Basis entstehen, unter Berücksichtigung der bereits vorhandenen Gewässerrandstreifen. Auf diesen Gewässerrandstreifen sind Grünlandumbruch, Düngemittel- und Pflanzenschutzmitteleinsatz verboten. Dafür sind Entschädigungszahlungen vorgesehen. Damit die breiten Gewässerrandstreifen entstehen, bedarf es der gemeinsamen Unterstützung aller Beteiligten. Vor allem aufgrund des hohen Drucks auf dem Flächenmarkt ist es zunehmend schwieriger geworden, Flächen für die natürliche Entwicklung der Fließgewässer anzuwerben. Bei der Errichtung von Gewässerrandstreifen soll eine Broschüre des Bauernverbandes und des MELUR Hilfestellung leisten.

• Fütterungsoptimierung: Durch die Wahl der Futtermittel kann der Nährstoffgehalt der Wirtschaftsdünger reduziert werden. Die Empfehlungen für Schweine- und Rinderzüchter werden auf den Internetseiten der beteiligten Institutionen veröffentlicht.

• Akzeptanzerhöhung beim Wirtschaftsdüngereinsatz: Um regionale Nährstoffüberschüsse abbauen und die anfallenden organischen Düngemittel besser im Land verteilen zu können, wird eine Nährstoffbörse aufgebaut. Die Etablierung dieses Systems erfordert eine permanente Begleitung mit Öffentlichkeitsarbeit. Das MELUR plant parallel eine Meldeverordnung zur Verbringung von organischen Düngemitteln einzuführen.

• Frühjahrsausbringung: Die bundesweite Düngeverordnung verbietet eine Ausbringung von organischen Düngern auf gefrorenem Boden, wenn die Böden tagsüber nicht antauen. Eine frühzeitige Düngung erhöht aber den Wirkungsgrad der enthaltenen Nährstoffe, und ein Befahren der Äcker bei Frost schont den Boden. Das Landwirtschaftsministerium wird sich bei der Novellierung der Düngeverordnung dafür einsetzen, dass länderspezifische Regelungen zur eingeschränkten Ausbringung von Wirtschaftsdüngern auf gefrorenen Böden ermöglicht werden, sofern eine Abschwemmung in Oberflächengewässer nicht zu besorgen ist.

• Ausbringungsverfahren: Die Wahl des Ausbringungsverfahrens hat entscheidenden Einfluss auf die Ausnutzung der in den Wirtschaftsdüngern enthaltenen Nährstoffe und die potentiellen Verlustpfade. Für die Ausbringung von flüssigen Wirtschaftsdüngern ist die Nutzung von emissionsarmen Ausbringungsverfahren geboten. Die möglichen Ausbringungsverfahren und Transportsysteme sind übersichtlich in Tabellen zusammengefasst worden und sollen über Fortbildung, Beratung und Presse in der Praxis bekannt gemacht werden. Eine Förderung durch Mittel aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) ist möglich.

• Silage- und Festmistlagerung: Die Lagerung dieser Stoffe muss so erfolgen, dass keine schädlichen Auswirkungen auf die Gewässer entstehen. In der Praxis sind allerdings immer wieder Mängel bei der Lagerung festzustellen.

Das Umweltministerium hat die zu beachtenden Anforderungen noch einmal in einer Anweisung an die Wasserbehörden formuliert. Zur Umsetzung des Erlasses wurden Kriterien aufgestellt, die bei behördlichen Entscheidungen im Einzelfall berücksichtigt werden sollen.

 

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