07.10.2015 | 17:20:00 | ID: 21199 | Ressort: Umwelt | Umweltschutz

Arznei- und Pflanzenschutzmittel gehören nicht ins Grundwasser

Norden (agrar-PR) - Landwirtschaft und Fachbehörden arbeiten zusammen an Ursachenaufklärung
Die im Grundwasser gefundenen Rückstände von Arzneimitteln und Pflanzenschutzmitteln sind im Fokus von Politik und Behörden. Beim 20. Grundwasserworkshop am Mittwoch in Cloppenburg sagte Umwelt-Staatssekretärin Almut Kottwitz: „Das Thema ist aktueller denn je und stellt eine zunehmende Herausforderung für alle Beteiligten dar. Umso wichtiger ist es, dass wir den Dialog weiter vorantreiben. Die heutige Veranstaltung ist mit 200 Gästen bis auf den letzten Platz ausgebucht. Das ist ein gutes Signal!"

Stefan-Robert Heinrich vom NLWKN ergänzte, dass aufgrund aktueller Untersuchungsergebnisse der NLWKN neben Nitrat verstärkt anderen Schadstoffen im Grundwasser auf der Spur sei.

Heinrich unterstrich die Bedeutung des Gewässermonitorings als Grundlage für eine qualifizierte Politikberatung. So garantiert die permanente Methodenweiterentwicklung bei den Analyseverfahren eine umgehende Reaktion auf neue Herausforderungen, wie z.B. die Analytik neuer Gefahrenstoffe. „Der NLWKN ist hier mit einem leistungsstarken Labor sehr gut aufgestellt", betonte Heinrich.

Einen ersten landesweiten Überblick zur Situation von ausgewählten Arzneimitteln im Grundwasser vermitteln die Ergebnisse einer Sonderuntersuchung des NLWKN zu Antibiotika an 153 Messstellen, die im ersten Halbjahr 2015 gestartet wurde. Demnach wurden in zwölf Prozent der ausgewerteten Messstellen Wirkstoffe gefunden: „Lediglich an drei dieser Messstellen wird der vom Umweltbundesamt vorgeschlagene Grenzwert von 100 Nanogramm pro Liter* überschritten", betonte Romuald Buryn vom NLWKN in Cloppenburg.

Aktuell deutet sich eine Verdichtung der Wirkstoffbefunde in den Regionen mit vergleichsweise hoher Viehbesatzdichte an. „Wir stehen erst am Anfang der Untersuchungen. Es handelt sich um erste Ergebnisse, abschließende Aussagen zu den vorherrschenden Eintragspfaden können derzeit nicht getroffen werden" erläuterte Buryn.

Auf welchem Wege die Arzneimittelrückstände in das Grundwasser gelangen, soll durch ein Projekt des Umweltbundesamts sowie durch ein ergänzendes Projekt des NLWKN in Cloppenburg herausgefunden werden. Die Kreislandvolkverbände arbeiten hier eng mit den Institutionen zusammen. Zur Ursachenforschung werden in Niedersachsen an sechs Standorten Grundwassermessstellen in den Landkreisen Cloppenburg, Vechta und Grafschaft Bentheim untersucht.

Bis 2016 werden in diesen Projekten nicht nur die Proben aus Grundwassermessstellen analysiert, sondern auch Proben aus Gülle- und Gärresten, Gewässerproben aus Dränauslässen, Bodenproben sowie Abwasserproben aus Kleinkläranlagen. Die Probenahme begann im Juni 2015 an den gleichen Messstellen, die bereits seit Oktober 2014 vom Umweltbundesamt untersucht worden sind. Sie wird sich bis Mai 2016 erstrecken. Vor allem im Frühjahr 2016 sollen auch freiwillig von den Landwirten zur Verfügung gestellte Gülle- und Gärreste analysiert werden, die in der Umgebung der Messstellen verbracht werden.

Den zweiten Schwerpunkt des Workshops bildet das Ergebnis der Untersuchungen des Grundwassers in den vergangenen 25 Jahren auf Pflanzenschutzmittel. Das Ergebnis fasste Hubertus Schültken vom NLWKN in Hannover so zusammen: „In insgesamt 529 Grundwassermessstellen, das sind 45 Prozent aller Messstellen, wurden Spuren von Pflanzenschutzmitteln nachgewiesen. Die meisten von ihnen sind im Nahbereich von vorrangig landwirtschaftlich genutzten Flächen zu finden".

Unter den zehn am häufigsten im Grundwasser nachgewiesenen Pflanzenschutzmitteln sind die noch zugelassenen Wirkstoffe Bentazon, Isoproturon und Mecoprop mit herbizider Wirkung und das Fungizid Metalaxyl. Die sogenannten nicht relevanten Metaboliten (Abbauprodukte) der Wirkstoffe Chloridazon, Metolachlor und Metazachlor wurden vor allem dort gefunden, wo Rüben, Mais und Raps angebaut wurden, erläuterte Schültken.

„Die Nachweise von zugelassenen Pflanzenschutzmitteln und nicht relevanten Metaboliten im Grundwasser zeigen den akuten Handlungsbedarf", betonte Staatssekretärin Kottwitz. Für Verbraucher bestehe zwar keine Gefahr, weil alle Wasserversorgungsunternehmen durch eigene Untersuchungen des Trinkwassers sicherstellen, dass Grenzwerte eingehalten werden. Dennoch: „Pflanzenschutzmittel gehören nicht ins Grundwasser - auch nicht in Spuren", hob die Staatssekretärin hervor.

Nun werde es darauf ankommen, im Dialog mit den Anwendern, den Pflanzenschutzberatern und den zuständigen Unteren Wasserbehörden die Ursachen für die Befunde zu klären, um Gegenmaßnahmen einzuleiten, etwa Einsatz von Ersatzmitteln oder gegebenenfalls auch Anwendungseinschränkungen, erläuterte Schültken. Im Rahmen von Regionalkonferenzen soll mit den Akteuren vor Ort Ursachenforschung betrieben und gemeinsam nach Lösungsmöglichkeiten gesucht werden. Des Weiteren sei die Zulassungsbehörde für Pflanzenschutzmittel, also das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, gefordert, die aus dem umfangreichen Monitoring und den Vorortgesprächen gewonnenen Erkenntnisse bei der Entwicklung neuer und umweltverträglicherer Wirkstoffe entsprechend einzubinden.

*Hinweis: 100 Nanogramm pro Liter = 0,1 Mikrogramm pro Liter = 0,0000001 Gramm pro Liter, angelehnt an den Grenzwert für Pflanzenschutzmittel in der EG-Wasserrahmenrichtlinie. (nlwkn)
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