Schwerin (agrar-PR) - "Sauberes Wasser stellt nicht nur die Grundlage unserer
Trinkwasserversorgung dar. Es ist auch Standortfaktor für die Land- und
Forstwirtschaft, für den Tourismus, für Industrie und Fischerei. Der
Schutz der natürlichen Wasserressourcen und ihre nachhaltige
Bewirtschaftung ist daher eine verantwortungs- und äußerst
anspruchsvolle Aufgabe", betonte Landwirtschafts- und Umweltminister
Dr. Till Backhaus in der Landespressekonferenz zur Vorstellung der
Europäischen Wasserrahmenrichtlinie.
Die
Wasserrahmenrichtlinie fasst die europaweiten Anstrengungen zum
Gewässerschutz in einer übergreifenden Rechtsvorschrift zusammen. Ziel
ist es, einen guten Zustand der natürlichen Gewässer und des
Grundwassers zu erhalten bzw. diesen zu erreichen.
Bei den Oberflächengewässern geht es um einen guten ökologischen und guten chemischen Zustand.
Beim Grundwasser kommt es neben einem guten chemischen auch auf einen guten mengenmäßigen Zustand an.
"Dieses
Ziel soll bereits bis 2015 erreicht werden! Wer mit Gewässerentwicklung
jemals zu tun hatte, weiß: Dies ist ein extrem ehrgeiziges Ziel.
Gewässerentwicklung bedarf in vielen Fällen nicht nur eines Baggers,
sondern auch Zeit.
Deshalb wird in begründeten Ausnahmefällen die Möglichkeit eingeräumt, die Frist zu verlängern", so Minister Backhaus.
Qualität der Gewässer gemäß Wasserrahmenrichtlinie
Wenngleich
unsere Gewässer fast alle eine gute Badewasserqualität haben, so muss
dies nicht bedeuten, dass sie auch nach den Kriterien der
Wasserrahmenrichtlinie in einem guten Zustand sind.
Hierfür ist die Betrachtung der Gewässer als Bestandteil des Naturhaushaltes von entscheidender Bedeutung.
So wird die Qualität der Oberflächengewässer vornehmlich anhand von
biologischen
Güteparametern bestimmt wie das Fehlen bzw. Vorkommen bestimmter
wirbelloser Wasserorganismen (Insekten, Krebse, Muscheln, Schnecken),
Wasserpflanzen, Fische und Algen
und chemischen Parametern wie die Anreicherung von bestimmten Stoffen wie Quecksilber oder einige Pflanzenschutzmittel.
Die
natürliche Beschaffenheit bzw. der
Ausbaugrad
der Oberflächengewässer und der Grad einer Beeinträchtigung des
Wasserhaushalts sind weitere wichtige Kriterien für die Bewertung des
Gewässerzustandes.
Für die Bewertung des Gewässerzustandes nach
Wasserrahmenrichtlinie gilt das Prinzip, dass der empfindlichste
Parameter die Bewertung bestimmt ("one out - all out"),
Das
bedeutet, wenn nur ein z.B. biologischer Parameter nicht den guten
Zustand anzeigt, kann der ökologische Zustand dementsprechend auch
nicht gut sein.
Diese sehr strenge "Beurteilungsrichtlinie" der WRRL führte dazu, dass
bei den Fließgewässern 10 % der Wasserkörper
bei den Seen 66 %
von den Grundwasserkörpern 55 %
das Prädikat gut bzw. sehr gut erhalten.
Von den Boddengewässern der Ostsee und den Wasserkörpern innerhalb der 1. Seemeile erreicht keiner dieses Prädikat.
Die
Ursachen dafür sind vielfältig. Bei den Fließgewässern sind vor allem
die unnatürliche Gewässerstruktur: schnurgerade Kasten- oder
Trapezprofile und die für Fische und andere Bachbewohner
unüberwindlichen Regulierungswehre für die schlechte Benotung
verantwortlich. Sie resultieren aus der historisch gewachsenen
Kulturlandschaft.
Bei den Küstengewässern ist die Überdüngung
der Gewässer mit Pflanzennährstoffen aus DDR-Zeiten auch heute noch
deutlich nachweisbar. Bei den anderen Grundwasserkörpern sind entweder
die chemischen Belastungen zu hoch bzw. die Wassermenge nicht
ausreichend.
"Das hört sich jetzt hochdramatisch an, ist es aber nicht.
Ein
direkter Vergleich zur Ausgangsbasis von 1990 ist schlecht möglich, da
wie gesagt, die Kriterien der Wasserrahmenrichtlinie erst jüngeren
Datums sind.
Die Aussage, dass wir in Mecklenburg-Vorpommern eine
sehr gute Wasserqualität haben, ist gerechtfertigt. Gerechtfertigt ist
auch die Forderung, dass es zur Erreichung der hohen Ziele der
Wasserrahmenrichtlinie weiterer gesamtgesellschaftlicher Anstrengungen
bedarf", so der Minister.
Die Landwirte stehen vor der Aufgabe,
die Nährstoffeinträge insbesondere an Stickstoff zu minimieren. Hierzu
sind eine intensivere landwirtschaftliche Fachberatung aber auch
stärkere Anstrengungen der Forschung notwendig.
"Gleichwohl haben wir in Mecklenburg-Vorpommern bessere Ausgangsbedingungen als andere Länder.
So
weist z.B. der Nitratbericht der Bundesregierung von 2008 für
Mecklenburg-Vorpommern den bundesweit besten Wert mit einem
Stickstoffflächenbilanzüberschuss von 38kgN/ha aus. Das ist einerseits
auf den geringen Viehbesatz und den hohen Anteil extensiver
Wirtschaftsweise z.B. auf Grünland zurückzuführen. Auch die großen
Strukturen der Landwirtschaftsbetriebe wirken sich vorteilhaft aus,
denn in den großen Betrieben kommt modernste Technik zum Einsatz, um
beispielsweise Düngemittel extrem genau zu dosieren", erklärt der
Minister.
Neben der Minimierung der stofflichen Einträge
ist
die Umsetzung von wasserwirtschaftlichen Maßnahmen notwendig. Dafür
sind im Zeitraum des ersten Bewirtschaftungsplans (2010 – 2015) rund
91,5 Millionen Euro notwendig. Umgesetzt werden diese vom Land selbst
an den Gewässern 1. Ordnung und zusammen mit weiteren Partnern an den
Gewässern 2. Ordnung.
Dazu wird das Seenprogramm, das bereits
seit 1999 existiert, fortgesetzt. Für den Zeitraum von 2009 bis 2015
sind derzeit Sanierungs- und Restaurierungsmaßnahmen an ca. 10 Seen mit
einer Seefläche ab 50 ha geplant. Dazu gehören z.B. der Teterower See,
der Zirker See, der Ivenacker See und der Goldensee.
Bei den
Fließgewässern geht es um die Wiederherstellung natürlicher Flussläufe,
den Abbau von Wehren und die Verbesserung der ökologischen
Durchgängigkeit.
"Die Umsetzung der EU-WRRL ist eine
gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Auf diesem Wege sind wir schon sehr
weit fortgeschritten, betrachtet man nur die gewaltigen Investitionen
in die Sanierung der Abwasserbeseitigung von 1,5 Mrd. Euro seit
1990. Im Vergleich zu dieser Leistung sind die jetzigen
Herausforderungen geringer. Aber es ist immer schwieriger von einem
relativ hohen Ausgangsniveau zu weiteren Verbesserungen zu kommen",
betonte der Minister.
Landwirtschafts- und Umweltminister Dr.
Till Backhaus informierte auf der Landespressekonferenz auch über die
Unterzeichnung der Bewirtschaftungspläne der Flussgebietsgemeinschaft
Elbe auf der Fachministerkonferenz am 27.11. 2009 in Wedel.
Dem
Gebiet der Europäischen Gemeinschaft wurden 123 Flussgebietseinheiten
zugeordnet. An vier Einheiten ist Mecklenburg-Vorpommern beteiligt:
an Elbe, Oder, Schlei/Trave und Warnow/Peene.
Weitere Flussgebietsgemeinschaften mit deutscher Beteiligung sind Rhein, Weser, Maas und Donau.
Für
diese Flussgebietsgemeinschaften müssen Bewirtschaftungspläne
erarbeitet und 2009 vorgelegt werden. Die Bewirtschaftungspläne
beschreiben den Gewässerzustand und die ermittelten Defizite. Sie
legen Umweltziele und Maßnahmen zur Gewässerentwicklung fest und nehmen
eine wirtschaftliche Analyse der Wassernutzungen vor. Sie sind damit
eine zusammenfassende Darstellung der wasserwirtschaftlichen
Verhältnisse in einer Flussgebietseinheit.